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Betriebsschließung ohne vorherige Information des BR

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Loreley_68
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Betrieb soll aus wirtschaftlichen Gründen liquidiert werden. Bisherige Info war, dass alle Optionen noch geprüft werden, d.h. Komplettverkauf (inkl. Mitarbeiter), Teilverkauf (auch ohne MA) oder eben Komplettschließung und Kündigung aller MA. Bisher gab es noch kein Gespräch mit dem BR, in dem dieser umfassend über alle Optionen informiert wurde und in dem er sich auch dazu äußern konnte. Es gibt nur vage Infos à la: "es finden noch Gespräche mit potentiellen Käufern statt". Nun haben wir heute ein Protokoll einer Sitzung erhalten, die in der kommenden Woche die Schließung des Betriebs (der beabsichtigte Termin ist hier bereits angegeben!) und die Kündigung der MA beschließen will. D.h. man weiß heute schon, was man in der Zukunft beschließen wird und will uns vermutlich so vor vollendete Tatsachen stellen. Ist das bereits ein Verstoß gegen § 111 BetrVG, der einen Nachteilsausgleich nach § 113 nach sich zieht?

Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

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krambambuli

07.09.2018 um 19:14 Uhr

Sicher - rechtzeitige Information geht anders. Aber haltet euch nicht daran fest. Wichtig ist, dass ihr umgehend einen Interessenausgleich und Sozialplan fordert.

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Loreley_68

09.09.2018 um 15:41 Uhr

Die Erstellung eines Sozialplans ist sowieso unsere oberste Priorität, sollte die Schließung tatsächlich nicht mehr verhindert werden können. Aber es wäre natürlich ganz gut zu wissen, ob man noch ein Ass im Ärmel hat, wenn diese Gespräche unbefriedigend laufen sollten.

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