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Ansprechpartner Betriebsrat oder Geschäftsleitung?

B
Binchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo iIhr Ich muss da mal was fragen . Ich bin Objektleiterin in der Gebaüdereinigung und seit kurzen im BR. Meine Vorgesetzte hat mich nun heute grausam angefahren , das es meine Pflicht wäre , Sie über Vorgänge in meinen Abteilungen zuerst zu unterrichten und es nicht angehen kann , das meine Mitarbeiter erst zum BR gehen . Was ist nun richtig wenn ein Mitarbeiter von mir , betriebsratsmässig an mich rantritt . Ich bin der Meinung das das auch was mit Schweigepflicht zu tun hat dem MA gegenüber das ich soetwas nicht an die GL weiter gebe sondern erst im BR bespreche und der Vorsitzende das dann mit der GL bespricht .

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

31.08.2006 um 20:51 Uhr

@Binchen, niemand kann einem Mitarbeiter verbieten, mit seinem Anliegen direkt zu einem Betriebsrat seiner Wahl zu gehen! Es ist in keiner Weise deine Pflicht, Vorgesetzte über die Probleme des MA zuerst zu unterrichten! Deine Mitarbeiter würden nie wieder an dich als BR herantreten! Was du dann unternimmst, ist Sache des Betriebsrats. Rede mit deinem Vorsitzenden darüber.

B
Binchen

31.08.2006 um 21:40 Uhr

Danke Dir Mona-Lisa für Deine Antwort Ich werde mit meinem Vorsitzenden drüber sprechen , denke aber das ich bestimmt öfter noch mal Eure Antworten brauche ;-)

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