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Muss ein Ersatzmitglied vor Einberufung beim Chef gemeldet werden?

M
Maja
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 5-er Betriebsrat und haben für unsere BR-Sitzung die Kollegin, die an sechster Stelle gewählt wurde als Urlaubsersatz eingeladen.

Unser GF meint, wir hätten ihn vorher informieren sollen. Wo steht das geschrieben?

Danke Maja

2.04901

Community-Antworten (1)

R
Rollie

31.08.2006 um 18:12 Uhr

Spätestens wenn sich das Ersatzmitglied zur Sitzung beim Vorgesetzten abmeldet, ist der AG doch vorher informiert.

Allerdings macht es Sinn, wenn die Sitzungen nicht regelmäßig zu festen Zeiten stattfinden und der Vorgesetzte nicht mit der Teilnahme rechnen muß, das der BRV im Rahmen der rechtzeitigen Einladung den Vorgesetzten darüber informiert, das er ein Ersatzmitglied seiner Abteilung zur Sitzung laden wird.

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