Spätestens wenn sich das Ersatzmitglied zur Sitzung beim Vorgesetzten abmeldet, ist der AG doch vorher informiert.
Allerdings macht es Sinn, wenn die Sitzungen nicht regelmäßig zu festen Zeiten stattfinden und der Vorgesetzte nicht mit der Teilnahme rechnen muß, das der BRV im Rahmen der rechtzeitigen Einladung den Vorgesetzten darüber informiert, das er ein Ersatzmitglied seiner Abteilung zur Sitzung laden wird.