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Änderungskündigung ohne Stellungnahme des BR: Ist dies dem Gesetz nach rechtens?

R
ratlos
Jan 2018 bearbeitet

der Arbeitgeber hat heute Änderungskündigungen überreicht, ohne die Stellungnahme des Betriebsrates beizufügen, dies ist meiner Ansicht nach ein Formfehler, wo steht dies im Gesetz?

2.38206

Community-Antworten (6)

N
nidis

31.08.2006 um 17:40 Uhr

Hallo Ratlos!

Steht im § 102 BetrVG. Der BR ist vor jeder Kündigung anzuhören.

K
Kölner

31.08.2006 um 17:43 Uhr

@nidis War das eine Antwort auf die Frage?

@Ratlos Habt Ihr denn überhaupt nach § 102 Abs.3 BetrVG widersprochen?

N
nidis

31.08.2006 um 17:54 Uhr

@Kölner Lesen sollte gelernt sein.

Ich habe gelesen, dass der BR vor der Änderungskündigung nicht angehört wurde. Keine Ahnung wie ich darauf gekommen bin. War heute Nacht doch wohl zu lange :-)

@ratlos Vergiss meine Antwort. Falls ihr mal vor einer Änderungskündigung nicht gehört werdet, dann kram meine Antwort wieder raus ;-)

FB
Frank B.

01.09.2006 um 09:04 Uhr

Ratlos, dann nix wie zum Anwalt!

A
Angi1

01.09.2006 um 10:52 Uhr

Hallo Ratlos,

schau dir dazu mal § 2; 3 und 4 des KSchG an und informiert euren MA über die Fristen die eingehalten werden müssen.

MfG Angi1

F
Fayence

01.09.2006 um 10:59 Uhr

Ratlos,

nur wenn Ihr Widerspruch eingelegt habt, gilt:

Fitting, 23. Aufl., §102 RN 100

Um dem AN die Führung des Rechtstreits zu erleichern, verpflichtet §102 Abs. 4 BetrVG den AG, bei Ausspruch einer Kündigung trotz Widerspruchs des BR, dem AN zugleich eine Abschrift der Stellungnahme des BR zuzuleiten. Unterlässt der AG dies, so ist die Kündigung deshalb nicht unwirksam; es kommen aber Schadensersatzansprüche des AN in Betracht....

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