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Personal-Anhörung: Zustimmung soll nicht erteilt werden, da interner Bewerber vorhanden ist. Was kann der Betriebsrat tun?

N
nadine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir sind seit April ein kompl. neu gewähltes BR-Gremium und stehen nun vor der Aufgabe unsere erste Zustimmung zu einer Personal-Anhörung nicht zu geben. Es soll eine Stelle durch einen Externen besetzt werden. Dieser Externe hat bereits dies Lautstark im April bis zum heutigen Tag im Betrieb verkündet. Die Personalabteilung wollte versuchen die Stelle ohne Ausschreibung zu besetzten. Dies haben wir verhindert. Nun ist eine Ausschreibung erfolgt und es hat sich ein interner MA beworben. Der interne Bewerber wurde abgelehnt mit der Begrüdung nicht geeignet, da dieser nicht mal ein 2 Tagesseminar im Bereich BWL besucht hat. Der interne Bewerber ist allerdings im kaufm. Bereich bei uns tätig mit schneller Auffassungsgabe und großer Lernbereitschaft. Da sehe ich wirklich kein Problem. Der Externe hat dagegen in seinem Studium im Bereich BWL nur ein ausreichend.! D.h. wir sprechen hier diesen Großen Wissenvorsprung ab. Es handelte sich aus unserer Sicht nur um eine Psydoausschreibung.

Die Unterlagen des internen BW liegen trotz überreichten Beschluß von Mitte Mai an den PW-Chef nicht vor (welche Unterlagen wir bei Anhörungen mind. fordern)

Wie formulieren dies hier jetzt richtig?

3.350014

Community-Antworten (14)

N
nidis

31.08.2006 um 17:48 Uhr

Hallo Nadine! Auch wenn Du es vielleicht nicht gerne hörst, aber euch als BR steht es nicht zu eine Entscheidung zu treffen, welcher Bewerber besser für eine Stelle geeignet ist (in der Vermutung das ihr keine Auswahlkriterien habt).

Die Wahl liegt alleinig beim AG.

Ihr habt zu überprüfen, ob die Einstellung gegen einen Punkt des § 99 Abs. 2 BetrVG verstößt. Nur aus diesen Gründen könnt ihr eine Einstellung ablehnen.

Allerdings muß der AG euch alle Bewerbungsunterlagen vorlegen. Auch die des internen Bewerbers.

Ich würde den AG anschreiben und die Unterlagen fordern. Gleichzeitig teilt ihr ihm mit, dass die Wochenfrist gemäß § 99 BetrVG wegen fehlender Informationen nicht zu laufen beginnt.

Stellt der AG jetzt trotzdem ein ohne euch die Unterlagen zu geben, dann könnt ihr vor das Arbeitsgericht ziehen.

Aber verhindern werdet ihr die Einstellung wohl trotzdem nicht.

K
Kölner

31.08.2006 um 17:54 Uhr

@Nadine Kann ein AG nicht mehr einstellen, wen er will? Und: Ein entgangener Vorteil, ist kein Nachteil!

N
nadine

31.08.2006 um 18:09 Uhr

du hast Recht die Antwort gefällt mir nicht wirklich. :-((

D.h. unter anderem, obwohl es einen internen Bewerber gibt der geeignet ist (die Stelle kenne ich denn ich habe die Gleiche, den Bewerber kenne ich weil ich habe mit ihm gearbeitet), nimmt der AG den den er will bzw. den Bewerber dem er das schon seit Monaten offiziell versprochen hat vor jeder Stellenausschreibung. Wozu macht man diese dann Frage ich mich natürlich, hätte man sich sparen können. Naja ok.

Ok dann weiß ich bescheid. Leider

Trotzdem Danke

R
Rollie

31.08.2006 um 18:15 Uhr

Das Machen und die unternehmerische Freiheit sind 2 paar Schuhe.

RI
Ramses II

31.08.2006 um 18:47 Uhr

"Ein entgangener Vorteil, ist kein Nachteil!"

Kölner,

das stimmt doch so nicht ganz (hatten wir ja auch schon verschiedentlich).

Ein entgangener Vorteil kann selbstverständlich ein Nachteil sein. Stellen wir uns zum Beispiel vor, in einem Betrieb werden grundsätzlich nur die nichtbehinderten Männer befördert, die Gruppe der Frauen und Behinderten hingegen nicht. (Mona-Lisa wird dieses Beispiel lieben und mich in einem Tal in Eurer Nähe vermuten.)

Meinst Du der AG käme hier mit der Aussage durch dass den Frauen und Behinderten nur ein Vorteil entgangen ist, dies aber keinen Nachteil darstelle?

"Mein Name ist Zweifel, ich möchte mich hier anmelden!"

Vielleicht auch etwas ungläubig in die Blechbüchse staunen.

Wie kommt Kölner nun auf seinen gebetsmühlenartigen Spruch?

Vielleicht hat er ja etwas zu schludrig abgeschrieben als der Dozent den Beschluß 1 ABR 11/88 des BAG vom 13.06.1989 aufgelegt hat?

Dort führt das BAG nämlich aus, dass der Verlust einer CHANCE auf einen Vorteil grundsätzlich kein Nachteil ist, es sei denn dieser zukünftige Vorteil habe sich bereits soweit verfestigt dass er bereits Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist, bzw. er einen Rechtsanspruch darauf hat.

Was heißt doch noch mal auf französisch "falscher Schritt"?

SS
Sterbender Schwan

31.08.2006 um 19:03 Uhr

Pas de deux ????

P
paula

31.08.2006 um 19:06 Uhr

@ramses

schön konstruierter fall, aber der paßt nicht ganz zu der geschichte von nadine. und zu dem ausgangsfall ist die antwort doch perfekt.

RI
Ramses II

31.08.2006 um 19:09 Uhr

paula,

ich habe ja auch ganz bewußt auf Kölner geantwortet und nicht auf nadine.

Zu der Ausgangsfrage passt die Antwort im Übrigen auch bei weitem nicht "perfekt"! Wir wissen doch gar nicht ob der interne Bewerber diese Stelle bekommen hätte wenn es keinen externen Bewerber gegeben hätte.

P
paula

31.08.2006 um 19:14 Uhr

@ramses

"Kann ein AG nicht mehr einstellen, wen er will? Und: Ein entgangener Vorteil, ist kein Nachteil!"

hat kölner geantwortet. aus meiner sicht perfekt, kurz und knackig

es ist unerheblich ob der interne bewerber die stelle bekommen hätte. der BR wollte das dieser die stelle erhält und wollte darüber wohl einen nachteil konstruieren. aber so geht das halt leider nicht. zumindest net in dieser konstellation

RI
Ramses II

31.08.2006 um 19:22 Uhr

paula,

wir schreiben hier aneinander vorbei!

Es macht aber keinen Sinn wenn wir die Antwort 44756 hier jetzt zerlegen und analysieren und dabei als erstes feststellen, dass es sich hierbei ja zum großen Teil um eine Frage und nicht um eine Antwort handelt (und selbst wenn wir sie als rhetorische Frage interpretieren feststellen müssen dass die richtige Antwort nicht die ist, die Kölner suggerieren will) und als zweites dann konstatieren müssen dass der Rest eine Aussage beinhaltet, die so allgemein formuliert falsch ist und auch auf die Frage nicht unbedingt zutrifft, da wir gar nicht wissen ob hier überhaupt jemandem ein Nachteil droht.

Lassen wir es hier aber gut sein. Auf Kölner ist Verlass, er wird diesen Satz bei Gelegenheit wieder bringen und dann werde ich wieder dagegen schreiben.

M
Mona-Lisa

31.08.2006 um 19:57 Uhr

@Ramses II, ....ein gutes Gedächtnis kann Gold wert sein! ;-)

K
Kölner

31.08.2006 um 20:45 Uhr

@Ramses II Das Neandertal liegt bei D'dorf - das ist ganz BÖSE aus Kölner Sicht! Ich wusste übrigens nichts von dem BAG-Urteil, dennoch bin ich überzeugt von der inhaltlichen Richtigkeit meines Gebetsmühlenspruches; nicht immer, aber ....

@paula Wollen wir es doch noch einmal miteinander versuchen? :-)

P
paula

01.09.2006 um 00:14 Uhr

@kölner

immer wieder gerne! du bist doch mein held.... ;-)

L
Lotte

01.09.2006 um 00:25 Uhr

paula, kölner,

"Wollen wir es doch noch einmal miteinander versuchen?"

Hattet Ihr nicht erst letztens, am 23.08. den Bund des Lebens geschlossen? Schon wieder geschieden, dass Ihr neu anfangen müsst? Typisch BR, nicht beziehungstauglich ;-))

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