Erstellt am 31.08.2006 um 12:35 Uhr von w-j-l
Was heißt: ".... steht an", in welchem Stadium seid ihr?
Wird sie demnächst ausgesprochen?, oder steht sie beim AG zur Diskussion?
Wird es eine verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung, oder droht aufgrund des Sachverhalts eine außerordentliche Kündigung?
Gehört der AN einem besonders geschützten Personenkreis an? Z.B. nach §15KSchG?
Was heißt ".... keine Einsicht und Ansätze zur Besserung..."? Habt ihr selbst ihm sein sein Verhalten aufgezeigt? Dann habt ihr evtl. eure Aufgabe schon erfüllt. Ggf. könnt ihr noch mit dem AG reden, um die Hintergründe für das Verhalten zu schildern, falls es der AG nicht schon kennt.
Wenn die Kündigung tatsächlich erfolgen soll, dann müßt ihr zuvor angehört werden. Ihr könnt dazu schweigen, ihr könnt Bedenken äußern oder ihr könnt der Kündigung widersprechen, falls einer der Widerspruchsgründe nach §102(3) BetrVG vorliegt.