hallo zusammen,

ich muss noch einmal nachfragen. wir haben eine freiwillige betriebsvereinbarung, welche gekündigt wurde. es ist seitens des AG nicht angestrebt, eine neue abzuschließen. es ist auch keine "ausdrückliche" nachwirkung vereinbart worden (das wort ist nicht extra aufgeführt). jedoch steht im text unter dem § kündigung der BV: "die verhandlungen sind bei einer neuen betriebsvereinbarung innerhalb von 6 monaten danach abzuschließen." zählt das als nachwirkung?

PS. ich weiß, dass es zum Nachteil für den AG ist und er es zukünftig nicht mehr braucht, aber zählt dieser eine genannte Satz in der aktuellen BV noch???? Brauche bitte konkrete Antworten

danke für euere antworten :-)