Nachwirkungsklausel - freiwillige Betriebsvereinbarung
hallo zusammen,
ich muss noch einmal nachfragen. wir haben eine freiwillige betriebsvereinbarung, welche gekündigt wurde. es ist seitens des AG nicht angestrebt, eine neue abzuschließen. es ist auch keine "ausdrückliche" nachwirkung vereinbart worden (das wort ist nicht extra aufgeführt). jedoch steht im text unter dem § kündigung der BV: "die verhandlungen sind bei einer neuen betriebsvereinbarung innerhalb von 6 monaten danach abzuschließen." zählt das als nachwirkung?
PS. ich weiß, dass es zum Nachteil für den AG ist und er es zukünftig nicht mehr braucht, aber zählt dieser eine genannte Satz in der aktuellen BV noch???? Brauche bitte konkrete Antworten
danke für euere antworten :-)
Community-Antworten (4)
31.08.2006 um 15:01 Uhr
Hat Dir das nicht gereicht, was bisher geantwortet wurde?
Ich bin immer noch der Meinung, dass dieser Satz keine Nachwirkung begründet. Ich halte das nur für eine mehr oder weniger verbindliche Absichtserklärung. Wenn Nachwirkung bei einer freiwilligen BV vereinbart werden soll, dann muss man es auch genauso hinschreiben.
31.08.2006 um 16:05 Uhr
Vielleicht wäre hilfreich zu wissen, worum es in der BV geht?
31.08.2006 um 16:07 Uhr
weniger merlin, wenn freiwillig, dann keine Nachwirkung.
31.08.2006 um 16:51 Uhr
Ich mein ja bloß, vielleicht wirft die Fragende da was durcheinander...
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