Erstellt am 14.02.2018 um 15:28 Uhr von Pickel
wie lautet denn die Nachwirkungsklausel genau?
Erstellt am 14.02.2018 um 16:04 Uhr von Pjöööng
Eigentlich müsste man den ganzen Text der BV kennen um hier etwas sagen zu können.
Eine BV die den Arbeitgeber zu solch einer Zahlung verpflichtet mit Nachwirkung? Das wäre schon sehr ungewöhnlich.
Erstellt am 14.02.2018 um 16:29 Uhr von Eckerhart
In der BV steht sinngemäß drin, dass der AG, für bestimmte sportliche und Gesundheits fördernde Aktivitäten (Fitnessstudio, Sportvereine etc.), einen mntl. Zuschuss zu den Mitgliedschaftskosten zahlt.
Ganz am Ende der BV steht der Satz, dass bei Kündigung dieser BV, dies solange nachwirkt, bis eine neue BV abgeschlossen wurde.
Erstellt am 14.02.2018 um 16:30 Uhr von alterMann
Du schreibst leider nicht konkret, um welche "steuerlichen Probleme" es sich handelt. Evtl. darf der AG in der bestehenden Form gar nicht zahlen?
Erstellt am 14.02.2018 um 16:55 Uhr von BrauseBär
Zahlen darf er immer!
Ob die steuerlichen Probleme dann nur die seinen oder auch die der hiervon Nutzniesenden sind, ist wohl eher die Frage.
Erstellt am 14.02.2018 um 16:57 Uhr von Eckerhart
@alter Mann, ob er zahlen darf oder nicht, ist mir egal. Er hat die BV damals unterschrieben und auch mehrere Jahre gezahlt.
Ich glaube einfach nur, dass der AG diesen Kostenfaktor loswerden will.
Der AG muss wohl jetzt alle Zuzahlungen zu nicht zertifizierten Fitnessstudios voll versteuern, so seine Begründung.
Erstellt am 14.02.2018 um 17:03 Uhr von Eckerhart
Mir geht's aber eher drum, was wir als BR tun können, wenn der AG die Zahlung plötzlich einstellt. Ordnungsamt? Einigungsstelle? Arbeitsgericht?
Erstellt am 14.02.2018 um 19:59 Uhr von celestro
"Ordnungsamt?" NEIN !
"Einigungsstelle?" NEIN ... die Streitigkeiten über den Inhalt der BV gehören dahin. Aber nicht der Streit, wenn der AG jetzt erst einmal die Zahlung einstellt.
"Arbeitsgericht?" JA ! Wenn Ihr glaubt, der AG müßte zahlen und tut es nicht, gehört es hierhin.
Erstellt am 14.02.2018 um 20:29 Uhr von Eckerhart