BV gekündigt, Zahlung eingestellt - trotz Nachwirkungsklausel
Hallo Forum, unser Arbeitgeber hat eine BV, in der es um die Zahlung eines Fitnesskostenzuschuss geht, zum 31.12.17 gekündigt. Begründung: steuerliche Probleme. Nun ist es uns aber noch nicht gelungen, eine neue BV abzuschließen. Bisher gingen wir auch immer davon aus, dass der AG eh weiter zahlen muss, bis eine neue BV die alte ersetzt. (Nachwirkungsklausel) Nun schreibt uns der AG, dass er die Zahlungen für 2018 einstellt bis eine neue BV unterzeichnet ist. Zahlung würde dann auch rückwirkend erfolgen. Was haltet ihr davon? Die neue BV würde einige/die meisten Zahlungsempfänger ausschließen! Wie können wir vorgehen? Die Suche brachte bisher nicht wirklich Ergebnisse.
Vielen Dank. Eck
Community-Antworten (9)
14.02.2018 um 16:28 Uhr
wie lautet denn die Nachwirkungsklausel genau?
14.02.2018 um 17:04 Uhr
Eigentlich müsste man den ganzen Text der BV kennen um hier etwas sagen zu können.
Eine BV die den Arbeitgeber zu solch einer Zahlung verpflichtet mit Nachwirkung? Das wäre schon sehr ungewöhnlich.
14.02.2018 um 17:29 Uhr
In der BV steht sinngemäß drin, dass der AG, für bestimmte sportliche und Gesundheits fördernde Aktivitäten (Fitnessstudio, Sportvereine etc.), einen mntl. Zuschuss zu den Mitgliedschaftskosten zahlt. Ganz am Ende der BV steht der Satz, dass bei Kündigung dieser BV, dies solange nachwirkt, bis eine neue BV abgeschlossen wurde.
14.02.2018 um 17:30 Uhr
Du schreibst leider nicht konkret, um welche "steuerlichen Probleme" es sich handelt. Evtl. darf der AG in der bestehenden Form gar nicht zahlen?
14.02.2018 um 17:55 Uhr
Zahlen darf er immer! Ob die steuerlichen Probleme dann nur die seinen oder auch die der hiervon Nutzniesenden sind, ist wohl eher die Frage.
14.02.2018 um 17:57 Uhr
@alter Mann, ob er zahlen darf oder nicht, ist mir egal. Er hat die BV damals unterschrieben und auch mehrere Jahre gezahlt. Ich glaube einfach nur, dass der AG diesen Kostenfaktor loswerden will. Der AG muss wohl jetzt alle Zuzahlungen zu nicht zertifizierten Fitnessstudios voll versteuern, so seine Begründung.
14.02.2018 um 18:03 Uhr
Mir geht's aber eher drum, was wir als BR tun können, wenn der AG die Zahlung plötzlich einstellt. Ordnungsamt? Einigungsstelle? Arbeitsgericht?
14.02.2018 um 20:59 Uhr
"Ordnungsamt?" NEIN !
"Einigungsstelle?" NEIN ... die Streitigkeiten über den Inhalt der BV gehören dahin. Aber nicht der Streit, wenn der AG jetzt erst einmal die Zahlung einstellt.
"Arbeitsgericht?" JA ! Wenn Ihr glaubt, der AG müßte zahlen und tut es nicht, gehört es hierhin.
14.02.2018 um 21:29 Uhr
Vielen Dank celestro.
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