Hallo Forum,
unser Arbeitgeber hat eine BV, in der es um die Zahlung eines Fitnesskostenzuschuss geht, zum 31.12.17 gekündigt. Begründung: steuerliche Probleme. Nun ist es uns aber noch nicht gelungen, eine neue BV abzuschließen.
Bisher gingen wir auch immer davon aus, dass der AG eh weiter zahlen muss, bis eine neue BV die alte ersetzt. (Nachwirkungsklausel)
Nun schreibt uns der AG, dass er die Zahlungen für 2018 einstellt bis eine neue BV unterzeichnet ist. Zahlung würde dann auch rückwirkend erfolgen.
Was haltet ihr davon? Die neue BV würde einige/die meisten Zahlungsempfänger ausschließen! Wie können wir vorgehen?
Die Suche brachte bisher nicht wirklich Ergebnisse.

Vielen Dank.
Eck