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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf 400 Euro Kraft Betriebsratvorsitzender Werden ?

J
JürgenT
Nov 2016 bearbeitet

hallo! Dürfen Hilfskräfte die auf 400 Euro basis arbeiten bei einer Betriebswahl zum Betriebsratvorsitzenden gewählt werden ? Ich arbeite bei einer Firma die zum ersten mal enen Betriebsrat gewählt haben.Dort wurde jemand gewählt der als 400 Euro Kraft eingestellt ist , also kein festangestellter. Dürfen diese Kräft überhaupt mitwählen? Ich habe mich dagegen ausgesprochen da er für mich nicht zum festeingestellten Personal gehöhrt. Jürgen Tourna

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Community-Antworten (5)

W
Werner

31.08.2006 um 08:48 Uhr

Hallo JürgenT, schau mal ins Teilzeit und Befristungsgesetz, da steht das ein MA wegen Teilzeit nicht benachteiligt werden darf. Natürlich ist eine 400 € Kraft wählbar!

FB
Frank B.

31.08.2006 um 09:29 Uhr

... und kann BR- Vorsitzender werden.

Wieso ist er nicht festeingestellt?

R
Rollie

31.08.2006 um 10:23 Uhr

@JürgenT,

wird der Vorsitzende nicht bei der Betriebsratswahl zum Vorsitzenden gewählt, diese Wahlmöglichkeit ist auf dem Wahlzettel nicht gegeben, er wird in der konstituierenden Sitzung vom Betriebsratsgremium gewählt. Und wenn das Gremium der Meinung ist, in ihm den Geeignetsten gefunden zu haben, ist das o.k.

Wieso ist laut deiner Aussage eine 400 € Kraft kein Festangestellter ? Entweder ist die Person befristet oder unbefristet angestellt, was für das Amt des Vorsitzenden unerheblich ist. Sollte der Mitarbeiter befristet eingestellt sein, würde es mit Befristungsende halt aus dem Betriebsrat ausscheiden. Eine 400 € Kraft ist Angestellter wie jeder andere Mitarbeiter auch, lediglich das hier besondere steuerliche- und sozialversicherungsspezifische Regelungen gelten.

Ob diese Kräfte mitwählen dürfen, prüft ja der Wahlausschuß, dto, ob sie wählbar sind.

Bevor Du Dich gegen so etwas aussprichst, gilt es zu prüfen, ob irgendetwas auch dagegen spricht. Die Tatsache, 400 € Kraft zu sein, ist zumindest erst mal kein Widerspruchsgrund.

@Frank B.,

vielleicht ist er ja befristet eingestellt :-) .

FB
Frank B.

01.09.2006 um 09:52 Uhr

Aha, eine Befristung ist keine Festanstellung. Nun gut.

Aber darf dann ein befristet Beschäftigter Vorsitzender werden und wenn ja wie lange?

F
Fayence

01.09.2006 um 10:43 Uhr

JürgenT,

jeder AN, der die Kriterien des §8 BetrVG erfüllt, kann als BR gewählt werden. Die Höhe des Entgelts ist dabei unerheblich, ebenso das Kriterium Teilzeit oder Befristung.

Ob es Sinn macht, z.B. ein BR-Mitglied als BRV zu wählen, dessen Anwesenheit im Betrieb stundenmässig reglementiert ist, steht auf einem anderen Blatt! Ist jedoch eine demokratische Wahl innerhalb des BR-Gremiums.

In welcher Funktion und warum stellst Du diese Frage? Mir riecht es ein wenig danach, als ob Du Gründe für eine Anfechtung suchst!

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