Kann man ein Betriebsrats Mitglied aus dem Betriebsrat ausschließen?
Meine Frage ist auch schon die Überschrift. Die Gründe hierfür sind:
- Drogenkonsument (Wird leider bei vielen Mitarbeitern bei uns geduldet, auch wenn es "nur Gras" ist.
- Die Person hat einen Kollegen beklaut und das ist ein offenes Geheimiss was auch der Betriebsratsvorsitzenden bekannt ist, sie meinte sie kümmert sich darum und jetzt ist seit 3 Monaten immer noch nichts passiert. Gibt es dann irgendeine Stelle an die man sich wenden könnte? Ausser dem eigenen Betriebsrat, der sich an diesen Sachen nicht wirklich stört.
Community-Antworten (5)
06.09.2018 um 11:07 Uhr
Nein, kann man deshalb nicht. Warum auch ? Sehe hier auch weniger ein BR-Problem, als mehr ein Problem mit Deinen Moralvorstellungen.
06.09.2018 um 11:22 Uhr
Der BR soll die Interessen der AN vertreten und nicht Polizeiaufgaben wahrnehmen. Wenn dir der Drogenkonsum in der Belegschaft zu schaffen macht, wende Dich an den AG und fordere ihn auf seine Fürsorgepflichten zu erfüllen - ohne dabei mit dem Finger auf eine Person zu zeigen.
Und wenn der vermeintliche Diebstahl ein offenes Geheimnis ist, warum handelt dann der bestohlene nicht?
06.09.2018 um 15:09 Uhr
Ich will dir mal deine Frage in der Überschrift beantworten: Betriebsverfassungsgesetz § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
06.09.2018 um 19:08 Uhr
...wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten... und wo ist dieser Grobe Verstoß? Ich sehe das hier nicht
07.09.2018 um 11:57 Uhr
takkus hat ja auch nur die Frage aus der Überschrift beantwortet ... ohne Hinweis darauf, daß das für den Rest des Thread uninteressant ist.
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