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Arbeitssicherheitsausschuss

LAC
Live a colori
Mai 2018 bearbeitet

Wir wollen ein Arbeitssicherheitsausschuss gründen. Wer darf rein? Nur Betriebsratsmitglieder oder auch normale Mitarbeiter? Wo ist das geregelt? Danke!

36103

Community-Antworten (3)

C
celestro

25.05.2018 um 01:46 Uhr

§ 27 und 28 BetrVG ... nur BRM.

Es sei denn, es geht um:

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutzausschuss

dann gilt das dort geschriebene.

LAC
Live a colori

25.05.2018 um 16:06 Uhr

Danke. Aber ich meinte der Arbeitssicherheitsausschuss...

F
Frank31848

26.05.2018 um 12:47 Uhr

Es gäbe noch die Möglichkeit bei mehr als 100 AN durch den BR eine Arbeitsgruppe nach § 28a BetrVG zu installieren. Dieser können sowohl BR-Mitglieder als auch andere Sachkundige angehören. Die Benennung der Arbeitsgruppe bedarf einer mit dem AG abzuschließenden Rahmenvereinbarung.

Darüber hinaus kann der BR (und auch seine Ausschüsse) nach § 80 Abs. 2 Satz 3 auch die Zurverfügungstellung sachkundiger Arbeitnehmer als Auskunftsperson durch den AG erwirken.

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