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Wie gründet man einen Arbeitssicherheitsausschuss?

T
Trolli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Unternehmen mit 150 Mitarbeitern, ergo benötigen wir einen Arbeitssicherheitsausschuss. Könnte mir, ich bin Betriebsratsmitglied, erklären, wie wir diesen Ausschuss wählen, ernennen, etc. Ich habe bislang keine wirklich nützlichen Informationen hierzu gefunden.

Vielen Dank im Voraus

5.76207

Community-Antworten (7)

W
Werner

15.08.2006 um 14:10 Uhr

Hallo Trolli, § 11 ASiG Arbeitsschutzausschuss Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch . Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

FB
Frank B.

15.08.2006 um 14:31 Uhr

Der Arbeitssicherheitsausschuss nach § 11 ASiG hat aber nichts mit dem BR zu tun!

Das ist Aufgabe des Arbeitgebers!

R
rolfo2

15.08.2006 um 15:19 Uhr

Der Betriebsrat entsendet aber 1 oder 2 Mitglieder in den Arbeitsschutzausschuss. Wenn ihr noch keinen habt, könnt ihr natürlich vom Arbeitgeber fordern dass er die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses benennt und ihr schickt 2 BR`s dazu, ergo hat also doch was mit dem BR zu tun.

F
Fayence

15.08.2006 um 15:29 Uhr

Frank B.,

mit der Antwort hast Du aber ein klassisches Eigentor geschossen! ;-)

FB
Frank B.

15.08.2006 um 16:30 Uhr

Soll vorkommen...

Manche verwechseln dies aber mit den §§ 27,28 BetrVG. ;-)

M
matze83

15.08.2006 um 19:26 Uhr

Hi zusammen

wir im betrieb sind auch dran einen ASA zu fordern. Man kann den AG natürlich bei Nicht - Einrichtung rechtlich unter Druck setzen bzw. weitere Stellen informieren...

B
Benno_BRB

17.08.2006 um 17:19 Uhr

Moins!

Warum immer gleich scharf schiessen?! Manch ein AG hat gar keine Ahnung von solchen Dingen! Und wenn er darauf aufmerksam gemacht wird reagiert er wohlmöglich positiv. Bin grad dabei dies bei uns zu testen. Mal sehen was dabei rauskommt. Aber immer schön an die "Friedenspflicht" denken. Ausserdem lebt es sich mit "gutnachbarschaftlichen Beziehungen" besser und ruhiger. Erst wenn gutes Zureden nicht hilft, kann man ja die Flinten und Kanonen (Amt für Arbeitsschutz ... ) aufmunitionieren, oder?

Benno

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