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Schulung von Mitarbeitern - inwieweit können MA verpflichtet werden?

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Rassmus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich bin neu in den Betriebsrat gewählt worden und nun mit der Frage konfrontiert, in wie weit man einen Mitarbeiter zu einer Schulung verpflichten kann. Konkret geht es hierbei um einen Kollegen aus der Schlosserei, der an weiterführenden Schulungen teilnehmen soll, diese aber bislang verweigert. Gibt es dazu Richtlinien, Gesetze oder Urteile ? Viele Grüsse aus dem hohen Norden !

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Community-Antworten (3)

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Fayence

29.08.2006 um 21:29 Uhr

Hallo Rassmus,

finden diese Schulungen während der Arbeitszeit statt? Sind an die Schulungen arbeitgeberseits Bedingungen geknüpft? Habt Ihr den Kollegen einmal nach seinen Ablehnungsgründen befragt?

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Rassmus

29.08.2006 um 22:04 Uhr

Die Schulungen ( z.B. Schweißausbildung ) werden wie alle Mitarbeiterschulungen auch vergütet ( Anfahrt, Unterkunft, Spesen u.s.w. ). Der Arbeitgeber hat natürlich auch ein Interesse an gut geschultes Personal aber direkte Bedingungen sind bis jetzt nicht an diese Schulungen geknüpft. Direkte Gründe hat der Kollege bis jetzt noch nicht genannt.

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Fayence

29.08.2006 um 22:28 Uhr

Nehme aufgrund Deiner Antwort an, dass Schulungsteilnahmen im Arbeitsvertrag nicht verpflichtend vereinbart wurden.

Dann sollte sich dieser Kollege im Klaren darüber sein, dass er durch beständige Weigerung Gefahr läuft, seinen Arbeitsplatz massiv zu gefährden!!

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