Hallo in die Runde,
ich bin neu in den Betriebsrat gewählt worden und nun mit der Frage konfrontiert, in wie weit man einen Mitarbeiter zu einer Schulung verpflichten kann.
Konkret geht es hierbei um einen Kollegen aus der Schlosserei, der an weiterführenden Schulungen teilnehmen soll, diese aber bislang verweigert.
Gibt es dazu Richtlinien, Gesetze oder Urteile ?
Viele Grüsse aus dem hohen Norden !