Betriebsänderung nach betriebsbedingter Kündigung ?
Einer Kollegin wurde am 31.03.2006 zum 30.09.2006 betriebsbedingt gekündigt. Der BR hat Widerspruch eingelegt. Am 23.08.2006 wurde die gekündigte Kollegin mit sofortiger Wirkung "beurlaubt". Sie sollte alles übergeben und den Arbeitsplatz sofort verlassen. Gründe wurden nicht genannt. Heute erhielt der BRV beiläufig die Mitteilung zu diesem Vorfall, mit dem wiederum beiläufigen Satz. Die Arbeit der Kollegin wird an eine Fremdfirma vergeben. Wie soll sich der BR am klügsten verhalten?
Community-Antworten (4)
29.08.2006 um 13:18 Uhr
Wenn die Arbeit der Kollegin an eine Fremfirma vergeben wird - wem sind die am Arbeitsplatz deiner Kollegin eingesetzten Mitarbeiter dann Weisungsunterworfen?
29.08.2006 um 14:45 Uhr
Hallo Sonnenschein,
hat eure Kollegin Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht oder die Kündigung akzeptiert?
MfG Angi1
29.08.2006 um 16:04 Uhr
Hallo Angi1, natürlich hat unsere Kollegin Kündigungsschutzklage eingereicht. Ist es aber nicht so, dass ein Arbeitsplatz bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreites vorgehalten werden muss, für den Fall, dass die Kollegin vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt und sie ihren Arbeitsplatz wieder "einnehmen" darf ???
29.08.2006 um 16:32 Uhr
Sonnenschein,
sollte das Gericht zu Gunsten Eurer Kollegin entscheiden, hat Euer AG ev. ein Problem und nicht die Kollegin, auch nicht Ihr als BR!
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