Einer Kollegin wurde am 31.03.2006 zum 30.09.2006 betriebsbedingt gekündigt. Der BR hat Widerspruch eingelegt. Am 23.08.2006 wurde die gekündigte Kollegin mit sofortiger Wirkung "beurlaubt". Sie sollte alles übergeben und den Arbeitsplatz sofort verlassen. Gründe wurden nicht genannt. Heute erhielt der BRV beiläufig die Mitteilung zu diesem Vorfall, mit dem wiederum beiläufigen Satz. Die Arbeit der Kollegin wird an eine Fremdfirma vergeben. Wie soll sich der BR am klügsten verhalten?