Erstellt am 29.08.2006 um 11:18 Uhr von spider
Wenn die Arbeit der Kollegin an eine Fremfirma vergeben wird - wem sind die am Arbeitsplatz deiner Kollegin eingesetzten Mitarbeiter dann Weisungsunterworfen?
Erstellt am 29.08.2006 um 12:45 Uhr von Angi1
Hallo Sonnenschein,
hat eure Kollegin Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht oder die Kündigung akzeptiert?
MfG
Angi1
Erstellt am 29.08.2006 um 14:04 Uhr von Sonnenschein
Hallo Angi1,
natürlich hat unsere Kollegin Kündigungsschutzklage eingereicht.
Ist es aber nicht so, dass ein Arbeitsplatz bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreites vorgehalten werden muss, für den Fall, dass die Kollegin vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt und sie ihren Arbeitsplatz wieder "einnehmen" darf ???
Erstellt am 29.08.2006 um 14:32 Uhr von Fayence
Sonnenschein,
sollte das Gericht zu Gunsten Eurer Kollegin entscheiden, hat Euer AG ev. ein Problem und nicht die Kollegin, auch nicht Ihr als BR!