Erstellt am 29.08.2006 um 06:22 Uhr von Frank B.
Ja, das Mandat bleibt bestehen.
Erstellt am 29.08.2006 um 08:06 Uhr von Fayence
WELL03,
wechselt nur der Besitzer der Firma?
Erstellt am 29.08.2006 um 14:34 Uhr von well03
Ja , es wechselt nur der Eigentümer
Erstellt am 29.08.2006 um 14:37 Uhr von well03
Der Betrieb bleibt bestehen aber unter anderem Namen und ob Veränderungen in der Organisation des Betriebes durchgeführt werden, dass wissen wir noch nicht.
Erstellt am 29.08.2006 um 17:38 Uhr von Fayence
well03,
dann bleibt Ihr als BR regulär weiter im Amt!
Erstellt am 02.09.2006 um 00:35 Uhr von w-ma
Erinnert mich stark an einem amerikanischen Einzelhandelsunternehmen, der still und leise das Land verläßt.
Örtlicher Betriebsrat bleibt bestehen.
Nur beim GBR könnte sich was ändern.
Erstellt am 07.12.2006 um 08:45 Uhr von lieby
ich möchte diesen Beitrag etwas "verkomplizieren"
Angenommen Firma A und B haben zusammen ein BR.
Firma A wird verkauft.
In Firma A wird ein neuer BR gewählt.
Firma B ist als BR in Rahmen des Überhangsmandat weiterhin für A zuständig.
Angenommen, in der Firma A ist ein BR Mitglied.
Darf diese Person weiterhin an den Sitzungen des BR B teilnehmen, oder nur wenn es um Angelegenheiten der Firma A geht.
Oder ist er jetzt völlig außen vor?
Danke für die Antwort!
Erstellt am 07.12.2006 um 09:24 Uhr von ver
lieby,
das "verkomplizieren" dieses Beitrags ist Dir fast gelungen!!
Was hältst Du denn davon, einmal den § 21a BetrVG = ÜberGANGSmandat zu lesen? Wann endet dieses?
Erstellt am 07.12.2006 um 13:16 Uhr von lieby
Etwas Licht in die Dunkelheit.
Es gibt insgesamt 17 Standorte EINER FIRMA. Vorher gab es einen BR, der für alle Standorte zuständig war, jetzt gibt es für die meisten hiervon einen BR "vor Ort", bis auf zwei Standorte (A und B) , diese teilen sich einen BR, der sich aus 3 BR Mitgliedern von Standort A und 4 BR Mitgliedern des Standort B zusammensetzt.
Jetzt wird Standort A verkauft.
So: Die für mich entscheidende Frage (weil die von Euch gestellten Fragen (warum wieso) sind einfach so, ohne dass ich das hier näher erläutern möchte):
Standort A wählt neu.
Standort B ist bis dahin zuständig (sorry ÜberGANGSmandat)
Wenn jetzt aber ein BR Mitglied von Standort A, der ja durch den Verkauf eigentlich nichts mehr mit der Firma des BR'S von Standort B zu tun hat, ja, darf er dann überhaupt an den Sitzungen teilnehmen (Geschäftsgeheimnis usw.) oder darf er nur zu den Angelegenheiten eingeladen werden, die den Standort A betreffen?
Etwas klarer geworden? Ich hoffe es...