Ablehnung interner Bewerbung bei passender Qualifikation
Ich (Alleinerziehend, 1 Kind), bin seit 17 Jahren in einer unbefristeten Anstellung. Vor kurzem wurde der Bereich, in dem ich gearbeitet habe, aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst. Ich wurde innerhalb derselben Stadt an einen anderen Standort versetzt und arbeite nun in einem Bereich, der inhaltlich neu ist und meiner Marketingausbildung nicht entspricht. 2 Monate nach meiner Versetzung wurde firmenintern eine Marketing-/ Kommunikationsstelle ausgeschrieben, bei der eine externe Bewerberin vorgezogen wurde. Der BR hat eine Zustimmungsverweigerung nach §99 diskutiert aber da offensichtlich war dass man mich seitens der Geschäftsführung prinzipiell ablehnt mit meinem Einverständnis beschlossen, den aussichtslosen Kampf nicht zu führen.
Nun wird erneut im selben Bereich eine Stelle ausgeschrieben und dem Betriebsrat wurde mitgeteilt, man wolle vor Veröffentlichung der Stellenausschreibung mit mir sprechen um mir zu sagen dass man erneut extern besetzen werde.
Meine Fragen:
Liegt hier ein Fall von Diskriminierung vor wenn gezielt die Ansage erfolgt dass man als interne Bewerberin bei geeigneter Qualifikation nicht genommen werden wird?
Liegt ein erkennbarer Fall von Diskriminierung vor wenn in den letzten 3 Jahren nur Einstellungen von kinderlosen Frauen erfolgt sind?
Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auffordern, sich intern nicht zu bewerben weil man - ohne bis dahin erfolgte Ausschreibung und somit keiner Kenntnis über mögliche Bewerber - prinzipiell nur von extern besetzen wolle?
Wie oft darf ein Arbeitgeber einen internen Bewerber ablehnen wenn die Qualifikation passend ist? Ich habe mich in den letzten 6 Monaten 2x beworben, beidesmal habe ich die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Danke für Hilfe!
Community-Antworten (1)
04.09.2018 um 23:52 Uhr
"Liegt hier ein Fall von Diskriminierung vor wenn gezielt die Ansage erfolgt dass man als interne Bewerberin bei geeigneter Qualifikation nicht genommen werden wird?"
Nein ... so erst einmal nicht.
"Liegt ein erkennbarer Fall von Diskriminierung vor wenn in den letzten 3 Jahren nur Einstellungen von kinderlosen Frauen erfolgt sind?"
Es wäre zwar ein Hinweis darauf, daß man keine Frauen mit Kindern haben will. Aber alle diese Frauen könnten ja schwanger werden.
"Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auffordern, sich intern nicht zu bewerben weil man - ohne bis dahin erfolgte Ausschreibung und somit keiner Kenntnis über mögliche Bewerber - prinzipiell nur von extern besetzen wolle?"
Es ist dem AG jedenfalls nicht verboten, daß zu sagen. Man muß sich ja nicht dran halten. Ansonsten ... der BR soll den AG zur internen Ausschreibung nach § 93 BetrVG verpflichten und dann muß der AG ausschreiben und man bekommt auch Kenntnis von der Stelle.
"Wie oft darf ein Arbeitgeber einen internen Bewerber ablehnen wenn die Qualifikation passend ist?"
Praktisch unendlich oft. Der AG muß Dich nicht nehmen oder Dich als interne Bewerberin bevorzugen (selbst bei gleicher Eignung nicht).
Aber sowohl Du als auch der BR könnten das bei einer Betriebsversammlung zum Thema machen. Schlechte Publicity mag man als AG eher selten.
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