Erstellt am 27.08.2006 um 18:49 Uhr von Fayence
didi,
wie groß ist denn Euer BR und was sagen denn ev. noch vorhandene BR-Mitglieder?
Erstellt am 27.08.2006 um 18:54 Uhr von didi
Besteht aus drei Personen
Erstellt am 27.08.2006 um 19:36 Uhr von Fayence
Habe ich mir gedacht!
Die beste "Gegenwehr" wäre, wenn Du Dich vernünftig schulen lässt, um mit Sachargumenten auf Basis des BetrVG kontern zu können! Oder hast Du schon eine solche hinter Dir?
Erstellt am 27.08.2006 um 20:43 Uhr von Rollie
Mach doch einmal den Vorschlag einer Betriebsversammlung. Dem Vorsitzenden wird es doch sicherlich nicht schwer fallen, den Mitarbeitern zu erklären, was der Betriebsrat bisher so gemacht hat :-)
Erstellt am 28.08.2006 um 16:11 Uhr von stinker
Wieviele Ersatzmitglieder gibt es?
Wenn keine, dann würde die Androhung eines Rücktrittes eventuell Wunder wirken. Dann fielen nämlich Neuwahlen an.
Erstellt am 28.08.2006 um 17:38 Uhr von didi
Haben zwei Ersatzmitglieder bei 35 AN. Einer davon hat mit dem BTRVund Stellvertreter schon ein Clübchen gebildet um das umzusetzen was sie wollen und stehen hinter dem AG.Da unser AG. fasst alles umsetzt was sie bestimmen.Habe unseren BTRV schon angesprochen wegen Betriebsversammlung , aber es tut sich nichts.
Erstellt am 29.08.2006 um 00:34 Uhr von Lotte
@didi
wann war denn Eure letzte BetrV ?
Erstellt am 29.08.2006 um 09:35 Uhr von Stinker
Eine nicht ganz (aus AG-Sicht und daher mit Vorsicht zu geniessen) populäre Möglichkeit wäre es für Dich in die entsprechende Gewerkschaft einzutreten. Die Gewerkschaft wäre dann vertreten und Sie könnte dann auch mal aktiv werden. Siehe §31 BetrVG.
Erstellt am 29.08.2006 um 09:41 Uhr von Rollie
Es bedarf dasfür nicht die Gewerkschaft, auch die Mitarbeiter können eine Betriebsversammlung fordern §43 (3)
Erstellt am 29.08.2006 um 09:49 Uhr von Ramses II
Rollie,
haben Deine fordernden Mitarbeiter denn auch den § 44 gelesen?
Falls ja, dann wird das eine sehr traurige Veranstaltung.
Erstellt am 29.08.2006 um 17:50 Uhr von didi
Unsere letzte BTRV.war vor einem Jahr.Da unser Brv alter und neuer ist genau wie der Stellvertreter,die es nach der Wahl gleich ausgemacht haben nach den Stimmen zugehen wurde ich als dritter gewählt.Ersatzmitglieder wurden garnicht gefragt.Brv denkt er dürfte alles mit dem AG allein entscheiden.Da ich vor Jahren selber mal gekündigt wurde ohne Grund und ohne schriftliche Kündigung und ich zur Gewerkschaft gegangen bin und keine Hilfe ihreseits kam,bin ich ausgetreten.Die Anwort bei der Gewerkschaft war ,was sollen wir machen.
Erstellt am 29.08.2006 um 21:01 Uhr von Rollie
@Ramses II,
helf einem alten Mann wie mir mal auf die Sprünge.
Erstellt am 29.08.2006 um 22:07 Uhr von Fayence
Rollie,
vielleicht wollen diese Mitarbeiter ihre KollegInnen nicht auch noch AUSSERHALB der Arbeitszeit auf einer Betriebsversammlung treffen!
Erstellt am 29.08.2006 um 22:47 Uhr von Rollie
Es wird Zeit, mal endlich Urlaub zu machen, ich glaub Flasche ist leer :-(
Aber damit ich wenigstens nicht dumm sterbe. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, eine Betriebsversammlung zu erzwingen §43 (3), wäre aber entsprechend §44 (2) keine Arbeitszeit.
Erstellt am 29.08.2006 um 22:58 Uhr von Fayence
Rollie,
es gibt nur einen Punktabzug für die fehlende Einschränkung... Arbeitszeit ja, wenn der AG mitspielt! ;-))
Erstellt am 29.08.2006 um 23:03 Uhr von Rollie
:-), So in's Detail wollte ich ja gar nicht, sonst hätte ich ja auch die Einschränkung "mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer" anstelle Mitarbeiter nennen müssen, na gut 2 Punkte Abzug :-( :-)
Erstellt am 29.08.2006 um 23:17 Uhr von Lotte
didi,
dass die BetrV einmal im Vierteljahr stattzufinden hat und der BR sich bei wiederholtem Nichteinhalten dieser Gesetzesvorgabe einer groben Pflichtverletzung nach §23 BetrVg schuldig macht, ist Eurem BRV klar?