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Was tun gegen BRV undStellvertreter

D
didi
Jan 2018 bearbeitet

bin neu imBetriebsrat und würde gerne wissen, was man unternehmen kann gegen BRV und Stellvertreter die nur auf Kündigungschutz vertrauen und nur das umsetzen was vom AG kommt auch mit der Aussage, mitarbeiter sind uns egal.

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Community-Antworten (17)

F
Fayence

27.08.2006 um 20:49 Uhr

didi,

wie groß ist denn Euer BR und was sagen denn ev. noch vorhandene BR-Mitglieder?

D
didi

27.08.2006 um 20:54 Uhr

Besteht aus drei Personen

F
Fayence

27.08.2006 um 21:36 Uhr

Habe ich mir gedacht!

Die beste "Gegenwehr" wäre, wenn Du Dich vernünftig schulen lässt, um mit Sachargumenten auf Basis des BetrVG kontern zu können! Oder hast Du schon eine solche hinter Dir?

R
Rollie

27.08.2006 um 22:43 Uhr

Mach doch einmal den Vorschlag einer Betriebsversammlung. Dem Vorsitzenden wird es doch sicherlich nicht schwer fallen, den Mitarbeitern zu erklären, was der Betriebsrat bisher so gemacht hat :-)

S
stinker

28.08.2006 um 18:11 Uhr

Wieviele Ersatzmitglieder gibt es?

Wenn keine, dann würde die Androhung eines Rücktrittes eventuell Wunder wirken. Dann fielen nämlich Neuwahlen an.

D
didi

28.08.2006 um 19:38 Uhr

Haben zwei Ersatzmitglieder bei 35 AN. Einer davon hat mit dem BTRVund Stellvertreter schon ein Clübchen gebildet um das umzusetzen was sie wollen und stehen hinter dem AG.Da unser AG. fasst alles umsetzt was sie bestimmen.Habe unseren BTRV schon angesprochen wegen Betriebsversammlung , aber es tut sich nichts.

L
Lotte

29.08.2006 um 02:34 Uhr

@didi wann war denn Eure letzte BetrV ?

S
stinker

29.08.2006 um 11:35 Uhr

Eine nicht ganz (aus AG-Sicht und daher mit Vorsicht zu geniessen) populäre Möglichkeit wäre es für Dich in die entsprechende Gewerkschaft einzutreten. Die Gewerkschaft wäre dann vertreten und Sie könnte dann auch mal aktiv werden. Siehe §31 BetrVG.

R
Rollie

29.08.2006 um 11:41 Uhr

Es bedarf dasfür nicht die Gewerkschaft, auch die Mitarbeiter können eine Betriebsversammlung fordern §43 (3)

RI
Ramses II

29.08.2006 um 11:49 Uhr

Rollie,

haben Deine fordernden Mitarbeiter denn auch den § 44 gelesen?

Falls ja, dann wird das eine sehr traurige Veranstaltung.

D
didi

29.08.2006 um 19:50 Uhr

Unsere letzte BTRV.war vor einem Jahr.Da unser Brv alter und neuer ist genau wie der Stellvertreter,die es nach der Wahl gleich ausgemacht haben nach den Stimmen zugehen wurde ich als dritter gewählt.Ersatzmitglieder wurden garnicht gefragt.Brv denkt er dürfte alles mit dem AG allein entscheiden.Da ich vor Jahren selber mal gekündigt wurde ohne Grund und ohne schriftliche Kündigung und ich zur Gewerkschaft gegangen bin und keine Hilfe ihreseits kam,bin ich ausgetreten.Die Anwort bei der Gewerkschaft war ,was sollen wir machen.

R
Rollie

29.08.2006 um 23:01 Uhr

@Ramses II,

helf einem alten Mann wie mir mal auf die Sprünge.

F
Fayence

30.08.2006 um 00:07 Uhr

Rollie, vielleicht wollen diese Mitarbeiter ihre KollegInnen nicht auch noch AUSSERHALB der Arbeitszeit auf einer Betriebsversammlung treffen!

R
Rollie

30.08.2006 um 00:47 Uhr

Es wird Zeit, mal endlich Urlaub zu machen, ich glaub Flasche ist leer :-(

Aber damit ich wenigstens nicht dumm sterbe. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, eine Betriebsversammlung zu erzwingen §43 (3), wäre aber entsprechend §44 (2) keine Arbeitszeit.

F
Fayence

30.08.2006 um 00:58 Uhr

Rollie,

es gibt nur einen Punktabzug für die fehlende Einschränkung... Arbeitszeit ja, wenn der AG mitspielt! ;-))

R
Rollie

30.08.2006 um 01:03 Uhr

:-), So in's Detail wollte ich ja gar nicht, sonst hätte ich ja auch die Einschränkung "mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer" anstelle Mitarbeiter nennen müssen, na gut 2 Punkte Abzug :-( :-)

L
Lotte

30.08.2006 um 01:17 Uhr

didi, dass die BetrV einmal im Vierteljahr stattzufinden hat und der BR sich bei wiederholtem Nichteinhalten dieser Gesetzesvorgabe einer groben Pflichtverletzung nach §23 BetrVg schuldig macht, ist Eurem BRV klar?

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