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Läuft etwas in unserem Gremium falsch?

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rosa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin als Ersatzmitglied in einen bestehenden BR reingekommen. Ich habe mich seit März 2006, seitdem ich BR Mitglied bin, sehr mit dem Betr.VG. beschäftigt. Nun habe ich zwei Fragen die mich sehr beschäftigen. Als erste Frage: Nach § 74 Monatliche Besprechungen, heisst es im Kommentar,"An den Besprechungen haben grundsätzlich der AG und der BR teilzunehmen". Weiter:" Auf der Seite des BR haben regelmässig alle BR-Mitglieder teilzunehmen." Dies ist bei uns nicht der Fall. Nur der BR-Vorsitzende nimmt an diesem Gespräch teil. Auf Anfrage an meine BR- Kollegen warum dies so ist bekam ich die Antwort, das unser Gremium ja nur aus 7 BRs besteht und wir keine Grundlagen der Freistellung haben. Diese Aussage bezweifel ich. Meine 2. Frage Bezieht sich auf § 34 Betr.VG. Einsichtsrecht der BR- Mitglieder. Darin heisst es im Kommentar:"Die Mitglieder des BR haben nach Abs. 3 das Recht, jederzeit, d. h. ohne zeitliche Begrenzung die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse bzw. gebildeter Arbeitsgruppen einzusehen. " Dies ist bei uns nicht so. Wir haben im BR -Büro einen PC stehen worauf man nach Eingabe eines Passwortes Einsicht in alle betrieblichen Abläufe, z.B. Dienstplan jedes Mitarbeiters usw. hat. Diese Einsicht ist beschränkt auf unsere BR- Arbeit vom AG freigegeben. Nur hat leider nur unser BR-Vorsitzender und sein Vertreter das Passwort. Da wir ja nicht freigestellt sind, können wir nicht arbeiten, wenn diese beiden Personen nicht anwesend sind. Auf meine Anfrage warum wir nicht alle 7 BRs das Passwort haben, wurde mir vonden Kollegen gesagt, das es sich da um Datenrechtliche Sachen handele und nur diejenigen die vom AG das Passwort haben auch in den Bereich dürfen. Ich sehe darin irgendwie keinen Sinn. Läuft in unserem Gremium etwas falsch?????????. Mit welchen rechtlichen Grundlagen kann ich unseren Vorsitzenden davon überzeugen, das es so vieleicht nicht rechtens ist?

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Community-Antworten (11)

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Lotte

27.08.2006 um 19:16 Uhr

@Rosa, 1.Frage in Kommmentierungen zu §74 ist die Übertragung der Teilnahme an den monatlichen Besprechungen auf einen Ausschuss zulässig. Dieser kann theoretisch auch aus einer Person bestehen, die Mitgliederzahl für Ausschüsse (außer BA) ist vom BetrVG nicht geregelt. Sicherlich besteht aber Anrecht auf Freistellungen gemäß §37 (2) (3)

2.Frage Als EBRM bist Du noch kein ordentliches BRM und hast auch nicht das Recht Unterlagen des BR einzusehen.

"...worauf man nach Eingabe eines Passwortes Einsicht in alle betrieblichen Abläufe, z.B. Dienstplan jedes Mitarbeiters usw. hat. Diese Einsicht ist beschränkt auf unsere BR- Arbeit vom AG freigegeben." Könnt Ihr auch die Lohnabrechnungen oder gar Personalakten einsehen?

Als BRM muss Dir die Einsicht in die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse gewährt werden. Im Fitting unter BetrVG §34 RN 40 steht dazu: "Die Verweigerung der Einsichtnahme, insb. eine ständige Verw. gegenüber bestimmten BRM, kann eine grobe Pflichtverletzung nach §23 Abs.1 darstellen.

Insgesamt würde ich als EBRM etwas vorsichtig mit der Beurteilung der Lage sein, da manche Gründe für bestimmte Verfahrensweisen sich erst später enthüllen.

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d.s.

27.08.2006 um 19:39 Uhr

hallo,

stimmt bisher alles,es ist aber folgendes zu ergänzen:

wenn du eine einladung zu einer betriebsratssitzung erhältst bist du in dieser zeit ein " ordentliches "brmitglied. du mußt dich natürlich auch auf die sitzung vernünftig vorbereiten und informieren ,folglich auch einsichtnahme in die unterlagen des br wenn du zeitweise eine urlaubsvertretung machts als brmitlied kommt selbstverständlich auch eine einsichtnahme in die brunterlagen vor. wenn rückfragen kommen sollten , kannste dich melden,helfe gerne .

d.s

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Fayence

27.08.2006 um 20:36 Uhr

Rosa,

habe Dich eher so verstanden, dass Du als ordentliches BR-Mitglied nachgerückt bist. Vielleicht klärst Du uns noch einmal auf!

Was die Passwörter betrifft, ist es durchaus üblich, dass für einen Email Account nur personifizierte Passwörter vergeben werden, die dann naturgemäss auch nicht weiter gegeben werden dürfen. Hak da noch einmal nach!

Was die Freistellungen betrifft, lass Dich nicht in´s Bockshorn jagen. Wenn ein BRM seinen Aufgaben nachkommen will/muss, ist es von seiner geschuldeten Arbeitsleistung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen (Ab- und Rückmeldung beim Vorgesetzten nicht vergessen), hat aber nichts mit den Freistellungen nach § 38 zu tun.

Das "Monatsgespräch" sollte m.E. im Rahmen des Gremiums stattfinden. Was nicht bedeutet, dass der BRV in seiner Eigenschaft als erster Ansprechpartner für den AG nicht das ein oder andere Gespräch alleine führen wird/darf.

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rosa

27.08.2006 um 22:05 Uhr

Hallo,liebe Kollegen, Da habt ihr etwas falsch verstanden, ich bin als Ersatz jetzt nach Ausscheiden eines BR nun ordentliches BRM.

Mit dem Passwort ist das gesamte Programm geschützt, nicht nur der E-Mail Account. Der Pc will nach dem starten ein Passwort, wenn er das nicht bekommt, öffnet er kein Fenster. Nein, man hat in dem PC keine Lohn- und Gehaltseinsicht, aber Einsicht in Sachlagen von der Betriebsleitung, die wir für unsere BR- Arbeit brauchen.z.B. Dienstpläne,werder Überstunden gemacht ohne Mitsprache usw.

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Lotte

27.08.2006 um 22:21 Uhr

Rosa, und hast Du die Themen "monatliche Besprechung" und "Einsicht in BR-Unterlagen" schon mal ganz offiziell als TOP für eine Sitzung vorgeschlagen? Bei 7 BRM gibt es ja eventuell durchaus noch mehr, die Deiner Meinung sind? Und das BetrVG liefert Dir ja genug Argumente für Deine Wünsche.

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rosa

27.08.2006 um 22:51 Uhr

ja, bei der monatlichen Besprechung wurde mir von den anderen BRM und vom BRV gesagt, das es wegen der Freistellungen nicht ginge.

Und das Passwort hätte Datengestzliche Aspekte und 7 Passwörter wären zu teuer.

Ich könnte euch noch mehr sagen, was z.B. bei Kündigungen so im Gremium abläuft. Es wird keiner Kündigung wiedersprochen, auch nicht bei Dauerkranken, weil so Aussage des BRV die der Firma zuviel Geld kosten. Hallo????? Sind wir eine Arbeitervertretung oder eine Arbeitgebervertretung? Und, und und .Das sprengt den Rahmen dieses Forum´s glaube ich, und man würde mich dann auch falsch verstehen. Man würde meinen ich arbeite gegen meine BR-Kollegen. Ich kann nur meinen Arbeitskollegen nicht offen in die Augen schauen, weil meines Wissens nichts oder wenig getan wird. Die Geschäftsführung stöhnt "Kein Geld da". Und unser BRV dröhnt in das gleichr Horn.... Was läuft auf den Monatsgesprächen zwischen BRV und Geschäftsleitung ab?????? Ich weiss es nicht, und alle anderen glauben dem BRV ,das es so ist wie es jetzt ist richtig ist. Wenn man ihm mit dem BetrVG seine Argumente darlegt, liebe Lotte, kommt der Satz. Gesetzestexte muss man lesen können und ich würde sie anders lesen als er, und er hätte Recht. Z.B. § 74 und §34. Aus diesem Grunde hatte ich mich an Euch gewand um mich schlau zu machen.

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Mona-Lisa

27.08.2006 um 22:57 Uhr

@Rosa, mir scheint, ihr habt den Hochadel als BRV!

F
Fayence

27.08.2006 um 23:23 Uhr

Rosa,

ich mach mal eine "Anleihe" bei Kölner... "Jeder Betrieb hat bzw. bekommt den BR, den er verdient hat"!

Nehme die BRV und Stellvertreter sind schon länger im Amt, oder nicht? Deine KollegInnen fühlten sich dann ja anscheinend bislang gut vertreten, sonst wären die 2 nicht wieder gewählt worden.

Und was bei Euch abgeht ist doch ganz augenscheinlich... Hahnenkämpfe! Da kommt ein "junges Küken" und will den Altvorderen erklären, wie BR-Arbeit funktioniert. Auch Dir kann ich nur raten, Dich vernünftig schulen zu lassen! Die Rest wird es dann schon lernen, Dich ernst zu nehmen.

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Rollie

28.08.2006 um 00:18 Uhr

"Und das Passwort hätte Datengestzliche Aspekte und 7 Passwörter wären zu teuer"

Was legitimiert den BRV, das für ihn die Datenschutzrechtlichen Aspekte nicht zu gelten scheinen ?

7 Passwörter zu teuer ? Auf dem BR-PC braucht ja nur ein Useraccount zu sein, der des Betriebsrats, folglich benötigt man nur ein Kennwort.

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rosa

28.08.2006 um 08:11 Uhr

Es gibt erst seit einem Jahr einen Betriebsrat in unserem Unternehmen, ich bin seit einem halben Jahr dabei. Die Kolleginnen sind mit dem BR unzufrieden,sie sagen, das der BR zu allem nur nickt. Übrigens habe ich ein Seminar gemacht. Bin also für den Anfang geschult. Darum denke ich auch, das vieles bei uns nicht richtig läuft, und hoffte das ich von den schon "erfahreneren BR Kollegen",in diesem Forum Info`s bekomme, ob diese Art von BR Arbeit so Okay ist. Danke für Eure Antworten.

FB
Frank B.

28.08.2006 um 08:48 Uhr

Grundsätzlich gilt: auf alle Informationen für den BR haben alle BR- Mitglieder Anspruch!

Diese Kungelei und Geheimniskrämerei widerspricht den Grundsätzen der BR- Arbeit, dies sollte mal deinem BRV gesagt werden!

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