Hallo, ich bin als Ersatzmitglied in einen bestehenden BR reingekommen. Ich habe mich seit März 2006, seitdem ich BR Mitglied bin, sehr mit dem Betr.VG. beschäftigt. Nun habe ich zwei Fragen die mich sehr beschäftigen. Als erste Frage: Nach § 74 Monatliche Besprechungen, heisst es im Kommentar,"An den Besprechungen haben grundsätzlich der AG und der BR teilzunehmen". Weiter:" Auf der Seite des BR haben regelmässig alle BR-Mitglieder teilzunehmen." Dies ist bei uns nicht der Fall. Nur der BR-Vorsitzende nimmt an diesem Gespräch teil. Auf Anfrage an meine BR- Kollegen warum dies so ist bekam ich die Antwort, das unser Gremium ja nur aus 7 BRs besteht und wir keine Grundlagen der Freistellung haben. Diese Aussage bezweifel ich.
Meine 2. Frage Bezieht sich auf § 34 Betr.VG. Einsichtsrecht der BR- Mitglieder. Darin heisst es im Kommentar:"Die Mitglieder des BR haben nach Abs. 3 das Recht, jederzeit, d. h. ohne zeitliche Begrenzung die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse bzw. gebildeter Arbeitsgruppen einzusehen. " Dies ist bei uns nicht so. Wir haben im BR -Büro einen PC stehen worauf man nach Eingabe eines Passwortes Einsicht in alle betrieblichen Abläufe, z.B. Dienstplan jedes Mitarbeiters usw. hat. Diese Einsicht ist beschränkt auf unsere BR- Arbeit vom AG freigegeben. Nur hat leider nur unser BR-Vorsitzender und sein Vertreter das Passwort. Da wir ja nicht freigestellt sind, können wir nicht arbeiten, wenn diese beiden Personen nicht anwesend sind. Auf meine Anfrage warum wir nicht alle 7 BRs das Passwort haben, wurde mir vonden Kollegen gesagt, das es sich da um Datenrechtliche Sachen handele und nur diejenigen die vom AG das Passwort haben auch in den Bereich dürfen. Ich sehe darin irgendwie keinen Sinn. Läuft in unserem Gremium etwas falsch?????????. Mit welchen rechtlichen Grundlagen kann ich unseren Vorsitzenden davon überzeugen, das es so vieleicht nicht rechtens ist?