Erstellt am 04.09.2018 um 11:40 Uhr von moreno
Der BRV legt die Tagesordnung fest, er muss ein Punkt aufnehmen wenn 1/4 der BRM es verlangen. Also wenn ihr das Thema rauf haben möchtet liegt es an Euch. Ich sehe aber kein Versäumnis des BRs wenn dies Thema nicht behandelt wird. Wenn ich alle Punkte aufnehmen würde die jedem einzelnen AN wichtig sind würden wir 40 Stunden die Woche tagen :-)
Erstellt am 04.09.2018 um 12:38 Uhr von kratzbürste
Ich denke, es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Themen, die der BR erörtern kann. Und der BRV überschreitet seine Befugnisse, wenn er entscheidet, worüber zu sprechen ist. Und Zeit spielt da schon mal gar keine Rolle.
Erstellt am 04.09.2018 um 13:00 Uhr von moreno
Der BRV überschreitet seine Befugnisse in dem Fall nicht! Wie gesagt wenn der BR ein Thema auf die Tagesordnung haben will, ist dies ja jederzeit mit Antrag von 1/4 der BRM möglich.
Erstellt am 04.09.2018 um 13:39 Uhr von paula
warum sollte ein BRM belangt werden können? Weil ihr den Kollegen nicht unterstützt? Da gibt es keine Haftung als BRM. Das Gremium kann insgesamt ein Problem bekommen, wenn es nachhaltig seine Mitbestimmungsrechte nicht wahrnimmt. Das ist aber keine Haftungsfrage und außerdem sehe ich hier keinen solchen Verstoß des Gremiums