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Ausschluss Betriebsrat

S
Stephan
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat sich in einem Personalgespräch von einem BR Mitglied unter Druck gesetzt gefühlt und offiziell Beschwerde eingereicht. Es steht Aussage gegen Aussage. Kann der BR den Kollegen abmahnen oder ein Ausschlussverfahren einleiten?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

24.08.2006 um 22:23 Uhr

@Stephan Warum soll ein BR denn abmahnen können? Und wenn ja mit welchen Konsequenzen? Warum will sich ein BR der Methoden eines AG bedienen?

Solche Fragen bei einem solchen Sachverhalt gruseln mich!

H
Heini

24.08.2006 um 23:42 Uhr

Jedes Betriebratsmitglied ist für sein eigenes handeln Verantwortlich. Auch kann ein einzelnes Betriebsratsmitglied allein aktiv werden und handeln, solange das BetrVG für Aufgaben nicht ausdrücklich das Gremium Betriebsrat vorschreibt. Der Betriebsrat als Gremium, der Betriebsratsvorsitzende oder der Stellvertreter sind nicht Vorgesetzter der einzelnen Betriebsratsmitglieder. Das einzelne Mitglied braucht den o.g. keine Rechenschaft ablegen. Ein Betriebsratstribunal vor dem sich das einzelne Betriebsratsmitglied verantworten soll, ist freundlich ausgedrückt, lächerlich und könnte bei massiver Einwirkung auf die Person als Behinderung der Betriebsratsarbeit ausgelegt werden. Wenn BR Kollegen, der Arbeitgeber, die Gewerkschaft oder die Arbeitnehmer Probleme mit einem Betriebsratsmitglied haben, könnten sie gem. § 23 BetrVG vorgehen.

R
Rollie

25.08.2006 um 10:42 Uhr

Mich hätte allerdings hierbei noch interessiert, wie die Aussage "Ein Mitarbeiter hat sich in einem Personalgespräch von einem BR Mitglied..." zu verstehen ist.

Führen bei Euch einzelne BRM Personalgespräche ? Oder war dieses BRM nur bei dem Gespräch dabei (dann gäb es ja aber Zeugen), oder ist das BRM disziplinarer Vorgesetzter, wobei das Gespräch dann aber nicht zwischen BRM und MA sondern Vorgesetzter und MA stattgefunden hätte ?

S
Stephan

25.08.2006 um 20:58 Uhr

Es handelte sich um ein Personalgespräch bei dem das BR Mitglied anwesend war. Es ging um die Übernahme einzelner Aufgaben innerhalb der Abteilung. Die Mitarbeiterin wollte 4 Tage Bedenkzeit. Das BR Mitglied wies sie daraufhin, daß sie einen Arbeitsvertrag als Mitarbeiterin der Abteilung hat und das die Ablehnung anderer Tätigkeiten (bisher nur Warenannahme Feinkontrolle, jetzt zusätzlich EDV-Erfassung - Arbeitsvertrag läuft nur auf Mitarbeiterin Warenannahme ohne Spezifikation) Konsequenzen für sie haben könnte. Die Mitarbeiterin fühlte sich emotional angegriffen, wertete dies als mangelnde Unterstützung vom BR und äußerte, daß sie sich dadurch unter Druck bzw. erpresst gefühlt hat.

R
Rollie

25.08.2006 um 21:59 Uhr

Auch wenn ein Betriebsrat als Interessenvertreter der Mitarbeiter gilt, heißt das ja nicht, das man als Betriebsrat dem Mitarbeiter nach dem Mund reden muß. Hatte die Mitarbeiterin nur jemand gebraucht, der im Gespräch die Wunschantworten liefert ? Und das Aufzeigen eines Betriebsrats, welche Konsequenzen eine Weigerung haben könnte, stellt ja kein unter Druck setzen dar. Ich vermute eher, das die Mitarbeiterin den Betriebsrat einfach nur vor den Karren spannen wollte, möglicherweise wissend, das sie ihre Interessen ohne Betriebsrat nicht durchsetzen kann, und darauf spekuliert hatte, das eine Änderung in Anwesenheit eines Betriebsrats nicht durchsetzbar wäre.

Zudem stellt sich die Frage, ob ein Arbeitsvertrag grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten eines Mitarbeiters beinhaltet.

Ich sehe es eher so, das im Arbeitsvertrag definiert wird, als was der Mitarbeiter eingestellt wird und nicht für welche Tätigkeiten. Dies wird ja in vielen Betrieben in Stellenbeschreibungen definiert.

Rein subjektiv muß ich aber dazu anmerken, das ich es nicht ganz verstehen kann. Der AG bezahlt für eine zeitlich erbrachte Leistung. Da ist es doch unerheblich, ob man diese zu 100 % mit der Feinkontrolle verbringt oder nur zu 70 % und 30 % EDV-Erfassung, vorausgesetzt, das die Erfassung nicht als Tätigkeit zu bewerten wäre, die eine höhere Bezahlung rechtfertigen würde.

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