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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung - was ist der Unterschied zwischen einer erzwungenen und einer frewilligen Betriebsvereinbarung?

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo nochmal,

was ist der unterschied zwischen einer erzwungenen und einer frewilligen betriebsvereinbarung? bzw. wann kann eine BV erzwungen werden? wo kann man das nachlesen?

vielen dank

3.53906

Community-Antworten (6)

J
jbellenbaum

24.08.2006 um 13:29 Uhr

Grob gesagt:

Bei allen Themen welche das Mitbestimmungsrecht ( §87 BetrVG ) des BR berühren, kann eine BV erzwungen werden, wenn es nicht zur Einigung einer BV auf freiwilliger Basis Kommt, jedoch Handlungsbedarf besteht. Alles was außerhalb der Mitbestimmungsrechte ist, etwa wie Mitspracherecht kann über eine freiwillige BV geregelt werden. ( ohne Gewähr )

Außerdem kann ich eine sehr Gute Seite empfehlen: http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/index.php#B

P
paulchen

24.08.2006 um 13:32 Uhr

Nachlesen kann man das in Betriebsverfassungsgesetz. Bei Paragraphen, die folgenden Wortlaut beinhalten, handelt es sich um eine erzwingbare Betriebsvereinbarung:

"Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zu Stande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat."

Erzwingbar sind z.B. Vereinbarungen gemäß §§ 87, 112a BetrVG.

Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in § 88 BetrVG geregelt; die Aufzählung der Beispiele ist aber nicht abschließend. Im Prinzip kann man daher zu allen denkbaren Sachverhalten freiwillige Vereinbarungen abschließen; es ist aber die Regelungssperre des § 77 Absatz 3 BetrVG zu beachten.

D
diefragende

24.08.2006 um 13:37 Uhr

danke für eure ausführlichen antworten + link :-)

muss eigentlich in der BV stehen, ob es eine erzwungene bzw. freiwillige ist?

DANKE

P
paulchen

24.08.2006 um 13:50 Uhr

Nein, das muß nicht drinstehen.

H
Heini

25.08.2006 um 00:25 Uhr

Hallo jbellenbaum,

wo kann ich nachlesen, dass BV gem.§87 BetrVG nur erzwingbar sind, wenn Handlungsbedarf besteht.

F
Fayence

25.08.2006 um 00:57 Uhr

Hä?????

Nur weil es die Möglichkeit einer erzwingbaren BV gibt, mussein BR diese doch nicht nutzen! Wir täten uns beispielsweise mehr als schwer damit, eine BV zu §81 Abs. 1 Nr.9 erzwingen zu wollen...

Heini, oder worauf willst Du hinaus?

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