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Rechenschaftsbericht des BR - Namensnennung bei Kündigung?

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uknospe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, vor 8 Wochen bekamen wir als BR eine personenbedingte Kündigung eines Kollegen auf den Tisch. Diese haben wir abgelehnt. Unser Problem ist nun folgendes: Können wir auf der nöchsten BV diese Tatsache allen Kollegen mitteilen und damit Rechenschaft über unsere geleistete Arbeit ablegen oder besser die Tatsache und/ oder den Namen verschweigen. Eine verzwickte Sache. Danke für Eure Hilfe. Gruß Bernd

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Community-Antworten (7)

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paula

23.08.2006 um 19:36 Uhr

also den namen des AN würde ich auf keinen fall nenen. nehmt ihr in euren tätigkeitsbericht alle personellen einzelmaßnahmen auf? wir sprechen lieber über globalere themen...

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Rollie

23.08.2006 um 21:41 Uhr

@paula,

Vielleicht sucht man ja noch dringend nach Tagesordnungspunkte, damit es neben Eröffnung und Abschlußworten auch noch was zu berichten gibt :-))

M
Mona-Lisa

24.08.2006 um 01:30 Uhr

@uknospe, ihr könnt im Tätigkeitsbericht berichten, dass euch eine personenbedingte Kündigung vorgelegt wurde (ohne Namen!) und selbige von euch abgelehnt wurde. Dagegen ist nicht`s zu sagen. Ansonsten werdet ihr doch noch andere Themen in euren Sitzungen behandelt haben, die man in der BV ansprechen und diskutieren kann. Der AG ist ja dabei, und kann dazu Rede und Antwort stehen.

@Rollie, sei nicht so gemein! ;-)

F
Fayence

24.08.2006 um 01:40 Uhr

Tut mir leid, ich kann dieser Vorstellung "Wir haben einer personenbedingten Kündigung widersprochen" überhaupt nichts abgewinnen.

In einer Betriebsversammlung sollten Themen bzw. ein Tätigkeitsbericht präsentiert werden, die es dem BR erlauben, auf Fragen der KollegInnen eingehen zu können. Würde daraus ein allgemeines Thema machen: "Beteiligung des BR bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen". So können wichtige Botschaften vermittelt werden, ohne dass das heitere Personenraten losgeht "Wer könnte denn wohl gemeint sein?"

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Mona-Lisa

24.08.2006 um 02:12 Uhr

@Fayence, "Beteiligung des BR bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen".

was spricht dagegen, in diesem Zusammenhang die Ablehnung dieser bewussten Kündigung bekannt zu geben? Dass darüber keine weitere Auskunft gegeben wird, ist ja klar.

H
haui

24.08.2006 um 10:49 Uhr

hallo bernd, aus datenschutzrechtlichen gründen ist eine namentliche nennung der entsprechenden person unzuläßig. ihr könntet euch hier viel ärger einhandeln. gruß haui

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Fayence

24.08.2006 um 10:51 Uhr

Mona-Lisa,

die "Botschaft" an die KollegInnen muss doch lauten, dass der BR in personelle Einzelmassnahmen eingebunden wird und dass der BR Bedenken oder Widersprüche äussern kann. Das kann auch durch ein allgemein gehaltenes Beispiel verdeutlicht werden.

Der Bezug auf einen konkreten Fall (auch ohne Namensnennung) führt immer dazu, dass die Gerüchteküche angeheizt wird! Kann und sollte aus meiner Sicht nicht im Interesse eines BR liegen. Deswegen würde ich mich mit Händen und Füssen dagegen wehren, wenn unser BR auf die Idee kommen würde, sich auf "Einzelschicksale" zu beziehen!

Abgesehen davon, dass ein Widerspruch NICHT erfolgversprechend sein muss! Da sprechen geführte Kündigungsschutzprozesse eine andere Sprache...

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