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Rechenschaftsbericht des AG - welche Fragen kann man gezielt stellen um Verständlichkeit zu erhöhen?

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Rotzlöffel
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Morgen, liebe Kollegen/innen!

Sind noch ziemlich neu im "Geschäft" u. in Kürze steht unsere Betriebsversammlung an auf der die GL ihren Rechenschaftsbericht abgeben wird. Um zu vermeiden, dass uns nur nichtssagende Zahlen um die Ohren geworfen werden, hätten wir gerne Tipps u. Anregungen, welche Fragen man gezielt stellen kann, damit es auch für jeden MA verständlich und nachvollziehbar wird. Wir haben da nämlich eine böse Vorahnung und daher möchten wir unsere GL mit gezielten Fragen gleich richtig forden. g Da wir seit einigen Monaten auch einen WA haben, ist er, so meine ich gelesen zu haben, generell dazu verpflichtet, einen Bericht über die wirtschaftliche Lage u. Entwicklung zu geben. Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich!

Kollegiale Grüsse

6.08104

Community-Antworten (4)

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Fayence

11.12.2006 um 17:01 Uhr

Rotzlöffel (Dein "Kosename" aus Kindertagen?),

wo meinst Du denn gelesen zu haben, dass der Wirtschaftsausschuss generell verpflichtet ist, einen Bericht über die wirtschaftliche Lage u. Entwicklung zu geben? Vermutlich meinst Du jedoch den § 43 Abs. 2 BetrVG.

Und ob Ihre Eure GF mit gezielten Fragen gleich richtig fordern könnt, wird sich zeigen, wenn präsentiert wird! Vorab muss Euch die Präsentation nämlich nicht vorgelegt werden.

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Rotzlöffel

11.12.2006 um 19:07 Uhr

@Fayence

Nickname und nicht Kosename od. Nachname! Wobei das eine das andere nicht unbedingt ausschließen muss. lol

Fehler!! Natürlich nicht der WA!

Ich glaube aber, dass du da nicht ganz recht hast, da bei einem Wirtschaftsausschuss der AG schon verpflichtet ist, den Bericht vorab mit dem WA zu besprechen.

Der Bericht nach § 43 darf eben nicht mit dem Bericht nach § 110 verwechselt werden!

Wir gehen davon aus, dass er kurz u. knapp die Umsätze in diesem Jahr mit denen des Vorjahres angibt u. das war es schon fast.

Außer den Angaben wie Roherlös, Vergleichszahlen, Investitionen u. Personalkosten, kann man noch erfragen bzw. muss er vorlegen?

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Fayence

11.12.2006 um 19:51 Uhr

Rotzlöffel,

über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung nach §110 BetrVG muss der AG die Arbeitnehmer aber auch ohne WA unterrichten und zwar vierteljährlich! Dieser Bericht muss im Vorfeld mit dem WA und/oder BR abgestimmt werden, da hast Du Recht.

Fitting, 23. Aufl., §110 BetrVG

Es ist nicht erforderlich, dass eine völlige Übereinstimmung über den Bericht erzielt wird; jedenfalls aber muss das Benehmen hergestellt und WA und BR Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Verantwortlich für die Erstattung ist aber der Unternehmer. Letzten Endes hat er den Bericht so zu erstatten, wie er es für richtig hält. ...

Kommt eine Einigung über den Inhalt des Berichts nicht zustande, haben BR und WA das Recht, die Aufnahme ihrer Sicht in den Bericht oder die Verteilung eines "Alternativberichts" zu verlangen.

Der vierteljährliche Lagebericht soll den AN in groben Zügen einen Überblick über die Wirtschaftslage des Unternehmens und seiner Betriebe, die wirtschaftlichen und sozialen Leistungen, die Schwierigkeiten, die Marktlage und die Entwicklung, die das Unternehmen und seine Betriebe seit dem letzten Bericht genommen haben, sowie die Aussichten für die künftige Entwicklung gewähren.

Da dieser Bericht sämtlichen Belegschaftsmitgliedern erstattet wird, muss er sich notwendigerweise auf eine Zusammenfassung solcher Angaben beschränken, deren Bekanntwerden die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigen kann.

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Rotzlöffel

11.12.2006 um 20:41 Uhr

Fayence,

vielen Dank für deine Hilfe. Damit können wir sicherlich was anfangen.

Grüsse vom Rotzlöffel

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