Habe mal wieder eine Frage,
Unser Betrieb ist jetzt etwas mehr als 1 1/2 Jahre alt . Der BR ist seit einem 1/2 Jahr im Amt.Deshalb sind unsere Kenntnisse auch noch nicht besonders gut.
Meine Frage lautet:Wenn ich in meiner Freizeit zur einberufenen Sitzung komme,habe ich dann Anspruch auf Ausgleich?
Das BR Tätigkeit ein Ehrenamt weiß ich, andererseits heißt es doch das dem BR kein Nachteil entstehen darf.
MfG
Adda