Erstellt am 23.08.2006 um 19:37 Uhr von DocPille
Hallo Adda,
jetzt muss ich Dich aber mal rügen.
Das euer Betrieb erst 1,5Jahre alt ist,hättest du schon heute über Tag schreiben sollen,damit sind alle Antworten die da gekommen sind hinfällig.
Erstellt am 23.08.2006 um 19:43 Uhr von Rollie
@Adda,
Gegenfrage, weshalb wird kein Ersatzmitglied geladen, wenn das BRM nicht da ist ?
Erstellt am 23.08.2006 um 21:52 Uhr von Kölner
@Rollie
Darf denn ein Ersatzmitglied in diesem Fall geladen werden?
Erstellt am 23.08.2006 um 22:14 Uhr von Rollie
Gut, ich gebe dir recht, Adda schrieb, das es ihre Absicht zu sein scheint, in ihrer Freizeit zu der anberaumten Sitzung zu kommen. Sie hatte sich folglich beim BRV nicht gemäß §29 (2) abgemeldet, weshalb der BRV keine Veranlassung hat, ein Ersatzmitglied zu laden.
Ich zielte allerdings darauf ab, weshalb sich Adda nicht beim BRV abmeldete, da die Sitzung ja außerhalb der Arbeitszeit stattfinden soll.
Die Frage zielte lediglich auf die Befriedigung meiner Neugier ab :-)
(Thema, sich für unabkömmlich halten).
Erstellt am 24.08.2006 um 00:26 Uhr von Rainer
Bei uns im BR 5 Mitglieder im Schichtbetieb kommt es ständig vor das
BR-Kollegen in Ihrer Freizeit kommen um an BR Sitzungen teilzunehmen
da in keiner Schicht 5 BR-Mitglieder vertreten sind.
Selbstverständlich muß euch die Zeit mit Anfahrt gutgeschrieben werden
auch Fahrgeld ist fällig
Gruß Rainer
Erstellt am 24.08.2006 um 06:24 Uhr von Frank B.
Bei uns ist es ähnlich wie bei Rainer, wir sind 13 BRe und 5 arbeiten in Vollkonti.
Erstellt am 24.08.2006 um 08:42 Uhr von haui
ein br-mitglied muß sich nicht abmelden, beim brv, wenn dieses in der freizeit/urlaub zu einer sitzung kommt. folglich muß auch kein ersatzmitglied eingeladen werden.
richtig ist auch was rainer schreibt das dieses aber als arbeitszeit gilt.
gruß
haui
Erstellt am 24.08.2006 um 09:13 Uhr von Adda
Schönen guten Morgen,
erstmal danke für die vielen Antworten.Ich erkläre jetzt mal wie das bei uns läuft.Wir sind ein Betrieb von ca.90 Mitarbeitern.
5 ständige BR mitglieder.
Wir haben 12 Std.geöffnet.Meine Abteilungsleiterin möchte ungefähr 1Woche vorher wissen wann Sitzung ist.Und schwuppdiwupp habe ich an dem Tag frei.Zur weiteren Information sie ist das Ersatzmitglied das nachrücken würde.
MfG Adda
Erstellt am 24.08.2006 um 09:16 Uhr von Adda
@an Doc Pille
Erkläre mir deine Rüge.Warum ist das erheblich? Wir sind keine Neugründung sondern eine Filiale von 150.
MfG Adda
Erstellt am 24.08.2006 um 09:18 Uhr von Rollie
Warum macht ihr bei der Betriebsgröße keine wöchentliche Sitzung zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dann kann sich der AG darauf einstellen.
Sie spekuliert darauf, Deine Arbeitszeit so zu legen, das Du am Sitzungstag frei hast, damit sie an der Sitzung teilnehmen kann ?
Wie arbeitest Du ? Gibt es einen Dienstplan ?
Erstellt am 24.08.2006 um 09:30 Uhr von Adda
@Rollie, korrekt.
Es gibt Dienspläne immer 1 Woche im voraus.Aber wir arbeiten immer wechselnd . es gibt da kein vorhersehbares Prinzip.
Das sie nicht an den Sitzungen teilnehmen soll hat Gründe.
Wöchentliche Sitzungen sind im Moment nicht drin ,weil bei große Personalknappheit herrscht.
Erstellt am 24.08.2006 um 09:51 Uhr von Frank B.
Ihr wisst aber schon, dass Dienstpläne mitbestimmungspflichtig sind. Personalknappheit ist immer eine Aufforderung für den BR zu handeln! Mit den regelmäßigen Sitzungen war nicht gemeint wöchentlich, den Zeitraum legt ihr selber fest! 14- tägig kann auch Sinn machen.
Erstellt am 24.08.2006 um 10:46 Uhr von Rollie
"Das sie nicht an den Sitzungen teilnehmen soll hat Gründe."
Interessante BR-Politik :-)
Erstellt am 24.08.2006 um 13:42 Uhr von Adda
Ja das wissen wir,aber auch Neueinstellungen brauchen Zeit.Wie am Anfang schon erwähnt sind wir ein sehr junger BR.
Wir sind froh wenn wir 1mal monatlich eine Sitzung einberufen können.
Wir sind im Handel tätig und sind damit auch nicht immer alle im Einsatz.
Aber das die Pläne mitbestimmungspflichtig sind beantwortet ja nicht meine Frage des Ausgleichs für die Teilnahme an der Sitzung.
Beispiel: Meine Chefin erfährt am Dienstag das am Dienstag der folgenden Woche eine BRsitzung ist,kann ich am Freitag sehen,dass ich am Dienstag frei habe.
Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe:-)
Adda
Erstellt am 24.08.2006 um 13:54 Uhr von Adda
@an Rollie, ja fundierte Gründe die aber hier nichts zu suchen haben. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich ja jeder.
Und 4 Stützunterschriften bei 90 MA.kann man auch bekommen.
Sie kam dann auf die Ersatzliste an 9.Stelle. Mittlerweile sind soviele ausgeschieden das sie jetzt 2.bzw.1. Stelle ist.:-)
Adda
Erstellt am 24.08.2006 um 13:55 Uhr von DocPille
Du schreibst oben unser Betrieb ist 1,5Jahre alt.
Wem dem so ist,dann ist eine Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 4 Jahren zulässig.
Aber wie Du schreibst ist es keine Neugründung,also kommt dies hier nicht zum tragen.Sorry