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Ausgleich für BRtätigkeit?

A
Adda
Jan 2018 bearbeitet

Habe mal wieder eine Frage, Unser Betrieb ist jetzt etwas mehr als 1 1/2 Jahre alt . Der BR ist seit einem 1/2 Jahr im Amt.Deshalb sind unsere Kenntnisse auch noch nicht besonders gut. Meine Frage lautet:Wenn ich in meiner Freizeit zur einberufenen Sitzung komme,habe ich dann Anspruch auf Ausgleich? Das BR Tätigkeit ein Ehrenamt weiß ich, andererseits heißt es doch das dem BR kein Nachteil entstehen darf. MfG Adda

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Community-Antworten (16)

D
DocPille

23.08.2006 um 21:37 Uhr

Hallo Adda, jetzt muss ich Dich aber mal rügen. Das euer Betrieb erst 1,5Jahre alt ist,hättest du schon heute über Tag schreiben sollen,damit sind alle Antworten die da gekommen sind hinfällig.

R
Rollie

23.08.2006 um 21:43 Uhr

@Adda,

Gegenfrage, weshalb wird kein Ersatzmitglied geladen, wenn das BRM nicht da ist ?

K
Kölner

23.08.2006 um 23:52 Uhr

@Rollie Darf denn ein Ersatzmitglied in diesem Fall geladen werden?

R
Rollie

24.08.2006 um 00:14 Uhr

Gut, ich gebe dir recht, Adda schrieb, das es ihre Absicht zu sein scheint, in ihrer Freizeit zu der anberaumten Sitzung zu kommen. Sie hatte sich folglich beim BRV nicht gemäß §29 (2) abgemeldet, weshalb der BRV keine Veranlassung hat, ein Ersatzmitglied zu laden.

Ich zielte allerdings darauf ab, weshalb sich Adda nicht beim BRV abmeldete, da die Sitzung ja außerhalb der Arbeitszeit stattfinden soll.

Die Frage zielte lediglich auf die Befriedigung meiner Neugier ab :-)

(Thema, sich für unabkömmlich halten).

R
Rainer

24.08.2006 um 02:26 Uhr

Bei uns im BR 5 Mitglieder im Schichtbetieb kommt es ständig vor das BR-Kollegen in Ihrer Freizeit kommen um an BR Sitzungen teilzunehmen da in keiner Schicht 5 BR-Mitglieder vertreten sind.

Selbstverständlich muß euch die Zeit mit Anfahrt gutgeschrieben werden auch Fahrgeld ist fällig

Gruß Rainer

FB
Frank B.

24.08.2006 um 08:24 Uhr

Bei uns ist es ähnlich wie bei Rainer, wir sind 13 BRe und 5 arbeiten in Vollkonti.

H
haui

24.08.2006 um 10:42 Uhr

ein br-mitglied muß sich nicht abmelden, beim brv, wenn dieses in der freizeit/urlaub zu einer sitzung kommt. folglich muß auch kein ersatzmitglied eingeladen werden. richtig ist auch was rainer schreibt das dieses aber als arbeitszeit gilt. gruß haui

A
Adda

24.08.2006 um 11:13 Uhr

Schönen guten Morgen, erstmal danke für die vielen Antworten.Ich erkläre jetzt mal wie das bei uns läuft.Wir sind ein Betrieb von ca.90 Mitarbeitern. 5 ständige BR mitglieder. Wir haben 12 Std.geöffnet.Meine Abteilungsleiterin möchte ungefähr 1Woche vorher wissen wann Sitzung ist.Und schwuppdiwupp habe ich an dem Tag frei.Zur weiteren Information sie ist das Ersatzmitglied das nachrücken würde. MfG Adda

A
Adda

24.08.2006 um 11:16 Uhr

@an Doc Pille Erkläre mir deine Rüge.Warum ist das erheblich? Wir sind keine Neugründung sondern eine Filiale von 150. MfG Adda

R
Rollie

24.08.2006 um 11:18 Uhr

Warum macht ihr bei der Betriebsgröße keine wöchentliche Sitzung zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dann kann sich der AG darauf einstellen.

Sie spekuliert darauf, Deine Arbeitszeit so zu legen, das Du am Sitzungstag frei hast, damit sie an der Sitzung teilnehmen kann ?

Wie arbeitest Du ? Gibt es einen Dienstplan ?

A
Adda

24.08.2006 um 11:30 Uhr

@Rollie, korrekt. Es gibt Dienspläne immer 1 Woche im voraus.Aber wir arbeiten immer wechselnd . es gibt da kein vorhersehbares Prinzip. Das sie nicht an den Sitzungen teilnehmen soll hat Gründe. Wöchentliche Sitzungen sind im Moment nicht drin ,weil bei große Personalknappheit herrscht.

FB
Frank B.

24.08.2006 um 11:51 Uhr

Ihr wisst aber schon, dass Dienstpläne mitbestimmungspflichtig sind. Personalknappheit ist immer eine Aufforderung für den BR zu handeln! Mit den regelmäßigen Sitzungen war nicht gemeint wöchentlich, den Zeitraum legt ihr selber fest! 14- tägig kann auch Sinn machen.

R
Rollie

24.08.2006 um 12:46 Uhr

"Das sie nicht an den Sitzungen teilnehmen soll hat Gründe."

Interessante BR-Politik :-)

A
Adda

24.08.2006 um 15:42 Uhr

Ja das wissen wir,aber auch Neueinstellungen brauchen Zeit.Wie am Anfang schon erwähnt sind wir ein sehr junger BR. Wir sind froh wenn wir 1mal monatlich eine Sitzung einberufen können. Wir sind im Handel tätig und sind damit auch nicht immer alle im Einsatz. Aber das die Pläne mitbestimmungspflichtig sind beantwortet ja nicht meine Frage des Ausgleichs für die Teilnahme an der Sitzung. Beispiel: Meine Chefin erfährt am Dienstag das am Dienstag der folgenden Woche eine BRsitzung ist,kann ich am Freitag sehen,dass ich am Dienstag frei habe. Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe:-) Adda

A
Adda

24.08.2006 um 15:54 Uhr

@an Rollie, ja fundierte Gründe die aber hier nichts zu suchen haben. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich ja jeder. Und 4 Stützunterschriften bei 90 MA.kann man auch bekommen. Sie kam dann auf die Ersatzliste an 9.Stelle. Mittlerweile sind soviele ausgeschieden das sie jetzt 2.bzw.1. Stelle ist.:-) Adda

D
DocPille

24.08.2006 um 15:55 Uhr

Du schreibst oben unser Betrieb ist 1,5Jahre alt.

Wem dem so ist,dann ist eine Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 4 Jahren zulässig.

Aber wie Du schreibst ist es keine Neugründung,also kommt dies hier nicht zum tragen.Sorry

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