Ausgleich für BRtätigkeit?
Habe mal wieder eine Frage, Unser Betrieb ist jetzt etwas mehr als 1 1/2 Jahre alt . Der BR ist seit einem 1/2 Jahr im Amt.Deshalb sind unsere Kenntnisse auch noch nicht besonders gut. Meine Frage lautet:Wenn ich in meiner Freizeit zur einberufenen Sitzung komme,habe ich dann Anspruch auf Ausgleich? Das BR Tätigkeit ein Ehrenamt weiß ich, andererseits heißt es doch das dem BR kein Nachteil entstehen darf. MfG Adda
Community-Antworten (16)
23.08.2006 um 21:37 Uhr
Hallo Adda, jetzt muss ich Dich aber mal rügen. Das euer Betrieb erst 1,5Jahre alt ist,hättest du schon heute über Tag schreiben sollen,damit sind alle Antworten die da gekommen sind hinfällig.
23.08.2006 um 21:43 Uhr
@Adda,
Gegenfrage, weshalb wird kein Ersatzmitglied geladen, wenn das BRM nicht da ist ?
23.08.2006 um 23:52 Uhr
@Rollie Darf denn ein Ersatzmitglied in diesem Fall geladen werden?
24.08.2006 um 00:14 Uhr
Gut, ich gebe dir recht, Adda schrieb, das es ihre Absicht zu sein scheint, in ihrer Freizeit zu der anberaumten Sitzung zu kommen. Sie hatte sich folglich beim BRV nicht gemäß §29 (2) abgemeldet, weshalb der BRV keine Veranlassung hat, ein Ersatzmitglied zu laden.
Ich zielte allerdings darauf ab, weshalb sich Adda nicht beim BRV abmeldete, da die Sitzung ja außerhalb der Arbeitszeit stattfinden soll.
Die Frage zielte lediglich auf die Befriedigung meiner Neugier ab :-)
(Thema, sich für unabkömmlich halten).
24.08.2006 um 02:26 Uhr
Bei uns im BR 5 Mitglieder im Schichtbetieb kommt es ständig vor das BR-Kollegen in Ihrer Freizeit kommen um an BR Sitzungen teilzunehmen da in keiner Schicht 5 BR-Mitglieder vertreten sind.
Selbstverständlich muß euch die Zeit mit Anfahrt gutgeschrieben werden auch Fahrgeld ist fällig
Gruß Rainer
24.08.2006 um 08:24 Uhr
Bei uns ist es ähnlich wie bei Rainer, wir sind 13 BRe und 5 arbeiten in Vollkonti.
24.08.2006 um 10:42 Uhr
ein br-mitglied muß sich nicht abmelden, beim brv, wenn dieses in der freizeit/urlaub zu einer sitzung kommt. folglich muß auch kein ersatzmitglied eingeladen werden. richtig ist auch was rainer schreibt das dieses aber als arbeitszeit gilt. gruß haui
24.08.2006 um 11:13 Uhr
Schönen guten Morgen, erstmal danke für die vielen Antworten.Ich erkläre jetzt mal wie das bei uns läuft.Wir sind ein Betrieb von ca.90 Mitarbeitern. 5 ständige BR mitglieder. Wir haben 12 Std.geöffnet.Meine Abteilungsleiterin möchte ungefähr 1Woche vorher wissen wann Sitzung ist.Und schwuppdiwupp habe ich an dem Tag frei.Zur weiteren Information sie ist das Ersatzmitglied das nachrücken würde. MfG Adda
24.08.2006 um 11:16 Uhr
@an Doc Pille Erkläre mir deine Rüge.Warum ist das erheblich? Wir sind keine Neugründung sondern eine Filiale von 150. MfG Adda
24.08.2006 um 11:18 Uhr
Warum macht ihr bei der Betriebsgröße keine wöchentliche Sitzung zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dann kann sich der AG darauf einstellen.
Sie spekuliert darauf, Deine Arbeitszeit so zu legen, das Du am Sitzungstag frei hast, damit sie an der Sitzung teilnehmen kann ?
Wie arbeitest Du ? Gibt es einen Dienstplan ?
24.08.2006 um 11:30 Uhr
@Rollie, korrekt. Es gibt Dienspläne immer 1 Woche im voraus.Aber wir arbeiten immer wechselnd . es gibt da kein vorhersehbares Prinzip. Das sie nicht an den Sitzungen teilnehmen soll hat Gründe. Wöchentliche Sitzungen sind im Moment nicht drin ,weil bei große Personalknappheit herrscht.
24.08.2006 um 11:51 Uhr
Ihr wisst aber schon, dass Dienstpläne mitbestimmungspflichtig sind. Personalknappheit ist immer eine Aufforderung für den BR zu handeln! Mit den regelmäßigen Sitzungen war nicht gemeint wöchentlich, den Zeitraum legt ihr selber fest! 14- tägig kann auch Sinn machen.
24.08.2006 um 12:46 Uhr
"Das sie nicht an den Sitzungen teilnehmen soll hat Gründe."
Interessante BR-Politik :-)
24.08.2006 um 15:42 Uhr
Ja das wissen wir,aber auch Neueinstellungen brauchen Zeit.Wie am Anfang schon erwähnt sind wir ein sehr junger BR. Wir sind froh wenn wir 1mal monatlich eine Sitzung einberufen können. Wir sind im Handel tätig und sind damit auch nicht immer alle im Einsatz. Aber das die Pläne mitbestimmungspflichtig sind beantwortet ja nicht meine Frage des Ausgleichs für die Teilnahme an der Sitzung. Beispiel: Meine Chefin erfährt am Dienstag das am Dienstag der folgenden Woche eine BRsitzung ist,kann ich am Freitag sehen,dass ich am Dienstag frei habe. Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe:-) Adda
24.08.2006 um 15:54 Uhr
@an Rollie, ja fundierte Gründe die aber hier nichts zu suchen haben. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich ja jeder. Und 4 Stützunterschriften bei 90 MA.kann man auch bekommen. Sie kam dann auf die Ersatzliste an 9.Stelle. Mittlerweile sind soviele ausgeschieden das sie jetzt 2.bzw.1. Stelle ist.:-) Adda
24.08.2006 um 15:55 Uhr
Du schreibst oben unser Betrieb ist 1,5Jahre alt.
Wem dem so ist,dann ist eine Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 4 Jahren zulässig.
Aber wie Du schreibst ist es keine Neugründung,also kommt dies hier nicht zum tragen.Sorry
Verwandte Themen
Kann der BR einen Ausgleich für bisher unentgeldliche geleistete Arbeit für Mitarbeiter einfordern.
ÄlterAufgrund längerer Dienstreisen erfolgt teilweise auch Arbeit an Wochenenden. Desweiteren verbringen unsere Baustellenleiter (AT-Ma) häufig auch die Sonntage fern der Heimat. Bis jetzt wurden diese Tag
Ausgleich bei 9 Std. Ruhezeit MTV (Bewachung) - Wie ist dieser Ausgleich zu verstehen?
ÄlterGuten Abend zusammen, meine Frage bezieht sich auf die Regelung in MTV meines Gewerbes (Bewachung), dort ist geregelt das die normale Ruhezeit von 11 Std. auf 9 Std. reduziert werden kann wenn inne
Fahrtkostenerstattung bei BRTätigkeit
ÄlterHallo liebe Leute, wir haben mal eine Frage zu den reisekosten des BR: Einverinderungsgrund zur Teilnahme an den Sitzungen ist unseres Wissens nach nur Urlaub, Weiterbildung oder AU. Ein Mitglied d
Ist die Beförderung des BRV mit der Betriebsratsarbeit zu vereinbaren?
ÄlterWenn ein Betriebsratsvorsitzender befördert wird z.B. als Personalreferent, sollte er dann seine BRtätigkeit niederlegen oder lässt sich das vereinbaren. Sind da nicht Probleme vorauszusehen.
Mehrarbeits- und Überstundenbezahlung
ÄlterHallo an alle, wer kennt sich mit der Regelungen zu Mehrarbeits und Überstundenvergütung aus. In dem bei uns angewandten TV steht: § 13 Ausgleich für besondere Formen der Arbeit Mehrarbeit und Ü