Hallo,
ich bin Betriebsratmitglied und Automobilverkäufer bei uns.
Nun soll ich auf eine Schulungsmaßnamhe.
Das Prob ist, das sich mein AG gegenüber dem Hersteller, uns Verkäufer auf Schulungen zu schicken. Allerdings will mein AG mir für diese Zeit keinen Ausgleich zahlen(nicht wie z.B bei Urlaub oder Krankheit)
Er verweißt ledeglich darauf, das ich ja mein Tarifgehalt weiter bekomme. Nur dieses muß ich ja auch wieder zurück zahlen. Ist also quasi nur geliehen( ist richtig nach dem Tarifvertrag)
Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo eine gesetzliche Regelung für Ausgleich bei Schulungen gibt. Bei Urlaub und Krankheit ist das geregelt.

Vielen Dank schonmal

MfG
Andreas Wolff