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Ausgleich von Automobilverkäufern bei Schulungen

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peimel69
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsratmitglied und Automobilverkäufer bei uns. Nun soll ich auf eine Schulungsmaßnamhe. Das Prob ist, das sich mein AG gegenüber dem Hersteller, uns Verkäufer auf Schulungen zu schicken. Allerdings will mein AG mir für diese Zeit keinen Ausgleich zahlen(nicht wie z.B bei Urlaub oder Krankheit) Er verweißt ledeglich darauf, das ich ja mein Tarifgehalt weiter bekomme. Nur dieses muß ich ja auch wieder zurück zahlen. Ist also quasi nur geliehen( ist richtig nach dem Tarifvertrag) Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo eine gesetzliche Regelung für Ausgleich bei Schulungen gibt. Bei Urlaub und Krankheit ist das geregelt.

Vielen Dank schonmal

MfG Andreas Wolff

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Community-Antworten (5)

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uhu

25.08.2008 um 14:52 Uhr

@peimel69 siehe § 37 Abs. 2, insbes. Abs. 4 (Kommentierungen lesen) und § 78 2. Satz BetrVG

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peimel69

25.08.2008 um 19:07 Uhr

Hallo, vielleicht hab ich mich etwas falsch ausgedrückt. Es handelt sich nicht um eine BR-Schulung, sondern um eine Schulung des Herstellers. Und mein AG hat sich verpflichtet, uns zu diesen Schulungen hinzuschicken( Verkaufstraining) Und grad deshalb bin ich der Meinung, das er mir (bzw. allen Provisionsempfänger) diesen Ausgleich zahlen muß. Da BVG trifft für meinen Fall eigentlich nicht zu.

MfG Andreas Wolff

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Peanuts

25.08.2008 um 22:56 Uhr

"Er verweißt ledeglich darauf, das ich ja mein Tarifgehalt weiter bekomme. Nur dieses muß ich ja auch wieder zurück zahlen. "

Verzinst???

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paula

26.08.2008 um 00:34 Uhr

vielleicht ist es ja wie in der Versicherungswirtschaft. Da gibt es nach dem Tarifvertrag ein Grundgehalt für den Außensienst das aber komplett mit den Provisionen verrechnet wird. Daher muss man erst mal das Grundgehalt ins verdienen bringen.

Was Schulungen angeht: hierfür gibt es bei uns auch keinen Ausgleich. Das sieht der TV nicht vor. Es gibt aber ein paar Gesellschaften die dies trotzdem machen wenn es sich um längere Schulungen handelt (in der Regel mehr als 3 Tage). Aber das ist nicht die Regel.

was sagt den Eure TV dazu? Oder vielleicht eine BV soweit der TV ausfüllungsfähig ist?

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Peanuts

26.08.2008 um 19:24 Uhr

"vielleicht ist es ja wie in der Versicherungswirtschaft. Da gibt es nach dem Tarifvertrag ein Grundgehalt für den Außensienst das aber komplett mit den Provisionen verrechnet wird. "

Meinst Du ein garantiertes Grundgehalt = Fixum plus variabler Gehaltsbestandteil, z.B. 60/40?

Aber ein "leihweises" tarifliches Grundgehalt, das von einem angestellten Autoverkäufer oder einem angestellten Versicherungskaufmann zurückgezahlt werden muss, wäre mir trotzdem völlig neu!

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