Unsere Geschäftsleitung fordert nach 1,5 Jahren die Wahlunterlagen an.
Begründung: Er will wissen wieviel Nachrückende es gibt. Geht auch um den besonderen Kündigungsschutz.
Wir haben darauf hingewiesen, daß er diese lange bekommen hat.
Müssen wir diese noch mal rausgeben?