Erstellt am 01.09.2018 um 10:44 Uhr von Pickel
Natürlich hat der AG Anspruch darauf das zu wissen. Wenn er die erste Mitteilung verschludert hat ist das etwas peinlich für ihn. Mit welchem Recht wollt ihr ihm aber eine per se ihm zustehende Info verweigern? BR die so kindisch agieren brauchen sich nicht zu wundern wenn sie auf Widerstand stoßen.
Erstellt am 01.09.2018 um 12:09 Uhr von Krambambuli
Natürlich bekommt er nicht die gesamten Wahlunterlagen sondern nur das Stimnenergebnis. Ich würde dies aber zum Anlass nehmen um zu hinterfragen, ob er Entlassungen plant.
Erstellt am 03.09.2018 um 09:08 Uhr von nicoline
Der AG hat Anspruch auf die Wahlniederschrift, nicht mehr und nicht weniger. Diese sollte im Original in der Wahlakte vorhanden sein und falls der AG sein Exemplar verlegt hat, würde er vor Gericht die Herausgabe einer Kopie sicherlich erwirken können!