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Unterschiedliche Stundenberechnung bei Urlaub?

DGI
de Gaulle II
Jan 2018 bearbeitet

Ich mal wieder: Wir haben Kollegen in der Dauernachtschicht. Im Normalfall arbeiten sie 8 Stunden. Einer davon ist immer der "Springer". Eine feste Regel, wer wann Springer ist, gibt es nicht. Dessen Schicht geht nur 7 Stunden. Unser Chef hat sich nun einfallen lassen, den Nachtarbeitern, wenn sie Urlaub haben, den Springerdienst als geplante Schicht im Schichtplan einzutragen, damit er den Urlaub nur mit 7 Stunden berechnen braucht und somit die Kollegen zu mehr Schichten einteilen kann. Geht das so? Und ist eine unterschiedliche Berechnung der Urlaubstage rechtens?

3.04401

Community-Antworten (1)

W
Waldfee

26.08.2006 um 01:23 Uhr

Ich kann dir zwar keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber ich kann dazu sagen, dass in unserer Firma ein AN in einem vergleichbaren Fall eine Klage zu diesem Thama gewonnen hat. Er arbeitet nach einer Dienstreihenfolge, die Dienste sind i.d.R. jedoch länger als die im TV vorgegebene durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (39 Stunden, 7:48/Tag). Früher wurden bei Urlaub und Krankheit tatsächlich nur die besagten 7:48 pro Urlaubstag angerechnet. Jetzt muss bei uns pro Urlaubstag die Zeit angerechnet werden, die er nach seiner persönlichen Dienstreihenfolge zu leisten gehabt hätte (das können mal 7, mal 9, aber auch mal 10 Stunden sein). Dazu gehört aber sicher nicht, dass sein Vorgesetzter ihm in der Urlaubszeit gezielt kurze Dienste einträgt und ihn nach Ende des Urlaubs womöglich noch auffordert, die aufgelaufenen Fehlstunden durch Mehrarbeit auszugleichen. Es ist halt zu schauen, was der AN in den Monaten vor dem Urlaub für Arbeitszeiten hatte.

Gruss

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