Erstellt am 25.08.2006 um 23:23 Uhr von Waldfee
Ich kann dir zwar keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber ich kann dazu sagen, dass in unserer Firma ein AN in einem vergleichbaren Fall eine Klage zu diesem Thama gewonnen hat. Er arbeitet nach einer Dienstreihenfolge, die Dienste sind i.d.R. jedoch länger als die im TV vorgegebene durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (39 Stunden, 7:48/Tag). Früher wurden bei Urlaub und Krankheit tatsächlich nur die besagten 7:48 pro Urlaubstag angerechnet.
Jetzt muss bei uns pro Urlaubstag die Zeit angerechnet werden, die er nach seiner persönlichen Dienstreihenfolge zu leisten gehabt hätte (das können mal 7, mal 9, aber auch mal 10 Stunden sein). Dazu gehört aber sicher _nicht_, dass sein Vorgesetzter ihm in der Urlaubszeit gezielt kurze Dienste einträgt und ihn nach Ende des Urlaubs womöglich noch auffordert, die aufgelaufenen Fehlstunden durch Mehrarbeit auszugleichen. Es ist halt zu schauen, was der AN in den Monaten vor dem Urlaub für Arbeitszeiten hatte.
Gruss