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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschwerden über BR Mitglieder - BRV hat eine BR-Sitzung eingerufen darin soll die BR Kollegin zur Rede gestellt werden (in Anwesenheit der Beschwerdeführerin) - ist dies möglich?

BJ
Betriebsratsmitglied Jutt
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin aus der Warenannahme soll auch der Einlagerung (gleiche Abteilung) mitarbeiten. Auf Wunsch des BR wurde die Mitarbeiterin pro Forma um ihre Einwilligung gebeten. Diese erbat sich 1 Woche Bedenkzeit für eine Einwilligung. Da Engpässe bestehen bat die Geschäftsleitung den BR nochmals mit der Mitarbeiterin zu sprechen, obwohl er per Direktionsrecht die Arbeit zuweisen kann. Ein BR Mitglied erklärte der Mitarbeiterin, daß dies nur andere Arbeiten in ihrer Abteilung sind, und ihre Zustimmung gar nicht erforderlich ist, da sie einen Arbeitsvertrag als Mitarbeiterin der Warenannahme hat und sie sich das klarmachen muss. Und das sie ihre Entscheidung nicht früher bekannt geben kann mit Rücksicht auf die Kollegen. Einen Tag nach diesem Gespräch (BR-Mitglied mit Mitarbeiterin) hat sich die Mitarbeiterin beschwert, daß das besagte BR Mitglied sie unter Druck gesetzt hätte. Daraufhin hat der Vorsitzende ein BR-Sitzung eingerufen und darin soll die BR Kollegin zur Rede gestellt werden (in Anwesenheit der Beschwerdeführerin). Ist dies möglich?? Muss die BR Kollegin sich dies gefallen lassen??

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

23.08.2006 um 23:38 Uhr

@Betriebsratsmitglied Jutt Dein "zur Rede stellen" hört sich in Deinem Sprachgebrauch härter an, als mein Verständnis von "den Sachverhalt in Ruhe und im Gremium klären". Ich finde das Verfahren gar nicht soooo schlecht. Zumal: Du hast dann ja auch die Chance, den Sachverhalt aufzuklären aus Deiner Sicht.

Aber für die Zukunft würde ich mich als BR nicht vor den Wagen des AG spannen lassen. Entweder nimmt er sein Direktionsrecht im Sinne der GewO wahr oder lässt es.

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