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Niederlegung der Freistellung - jederzeit?

S
Sunshine
Jan 2018 bearbeitet

So - ich teile mir seit seit April 2006 die BR-Freistellung mit zwei weiteren Kolleginen mit zehn Std. pro Woche (vorher hatte ich einen Arbeitsvertrag mit 28,5 Std, nun 38,5 Std., also Vollzeit) Nun habe ich mich betriebsintern für einen Vollzeitposten beworben und erhalten, d. h. ich kann und möchte auf Grund dieser Zusage die Freistellung nicht mehr machen. Ist es richtig, dass ich die Freistellung jederzeit niederlegen kann?

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

23.08.2006 um 13:50 Uhr

Sunshine, ...Auch kann das freigestellte BRMitglied sein Einverständnis zur Freistellung jederzeit widerrufen und erklären, wieder seine berufliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen.... § 38 Rd. 70 BetrVG Fitting Wenn du dir die Rd. Nr. durchliest, wirst du feststellen, dass es danach eine "gewisse Übergangszeit" gibt. Da du dir die Freistellung aber mit 2 anderen BRM`s teilst, wird dies wohl nicht in Frage kommen.

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