Emailaccount eines ausgeschiedenen Kollegren einsehen
Der Emailaccount eines ausgeschiedenen Kollegen soll eingesehen werden, um historische Email Korrespondenz mit einem Geschäftspartner einzusehen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Wer kann/muss dies anweisen? Welches Recht/ Pflicht hat der BR?
Community-Antworten (6)
31.08.2018 um 13:17 Uhr
AG informiert den BR, daß er das tun will. Der BR beschließt, daß das in Ordnung ist (ggf. mit Einschränkungen).
Einschränkungen können z.B. sein, daß der BR mit einem Vertreter dabei ist, um zu überwachen, daß wirklich nur solche Korrespondenz eingesehen wird.
31.08.2018 um 15:49 Uhr
Hier wird es sehr schwierig, Mitbestimmungsrechte hineinzuinterpretieren.
31.08.2018 um 16:18 Uhr
Ist eine private Nutzung der Emaildienste des AG erlaubt?
31.08.2018 um 17:22 Uhr
Nein, aber wo ist der Unterschied zwischen privater Korrespondenz und vertraulichen Nachrichten unter Kollegen?
31.08.2018 um 17:29 Uhr
Warum sollte der Arbeitgeber hier überhaupt den BR informieren?
31.08.2018 um 18:09 Uhr
Dann sehe ich hier keine Mitbestimmung, da nur dienstliche Inhalte hier enthalten sind. Das wäre so, als ob der AG fragen müsste, ob er in einen Ordner mit Verträgen gucken darf.
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