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Emailaccount eines ausgeschiedenen Kollegren einsehen

B
BRFFM
Sep 2018 bearbeitet

Der Emailaccount eines ausgeschiedenen Kollegen soll eingesehen werden, um historische Email Korrespondenz mit einem Geschäftspartner einzusehen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Wer kann/muss dies anweisen? Welches Recht/ Pflicht hat der BR?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

31.08.2018 um 13:17 Uhr

AG informiert den BR, daß er das tun will. Der BR beschließt, daß das in Ordnung ist (ggf. mit Einschränkungen).

Einschränkungen können z.B. sein, daß der BR mit einem Vertreter dabei ist, um zu überwachen, daß wirklich nur solche Korrespondenz eingesehen wird.

P
Pjöööng

31.08.2018 um 15:49 Uhr

Hier wird es sehr schwierig, Mitbestimmungsrechte hineinzuinterpretieren.

O
outofmemory

31.08.2018 um 16:18 Uhr

Ist eine private Nutzung der Emaildienste des AG erlaubt?

B
BRFFM

31.08.2018 um 17:22 Uhr

Nein, aber wo ist der Unterschied zwischen privater Korrespondenz und vertraulichen Nachrichten unter Kollegen?

P
Pjöööng

31.08.2018 um 17:29 Uhr

Warum sollte der Arbeitgeber hier überhaupt den BR informieren?

O
outofmemory

31.08.2018 um 18:09 Uhr

Dann sehe ich hier keine Mitbestimmung, da nur dienstliche Inhalte hier enthalten sind. Das wäre so, als ob der AG fragen müsste, ob er in einen Ordner mit Verträgen gucken darf.

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