Erstellt am 31.08.2018 um 11:17 Uhr von celestro
AG informiert den BR, daß er das tun will. Der BR beschließt, daß das in Ordnung ist (ggf. mit Einschränkungen).
Einschränkungen können z.B. sein, daß der BR mit einem Vertreter dabei ist, um zu überwachen, daß wirklich nur solche Korrespondenz eingesehen wird.
Erstellt am 31.08.2018 um 13:49 Uhr von Pjöööng
Hier wird es sehr schwierig, Mitbestimmungsrechte hineinzuinterpretieren.
Erstellt am 31.08.2018 um 14:18 Uhr von outofmemory
Ist eine private Nutzung der Emaildienste des AG erlaubt?
Erstellt am 31.08.2018 um 15:22 Uhr von BRFFM
Nein, aber wo ist der Unterschied zwischen privater Korrespondenz und vertraulichen Nachrichten unter Kollegen?
Erstellt am 31.08.2018 um 15:29 Uhr von Pjöööng
Warum sollte der Arbeitgeber hier überhaupt den BR informieren?
Erstellt am 31.08.2018 um 16:09 Uhr von outofmemory
Dann sehe ich hier keine Mitbestimmung, da nur dienstliche Inhalte hier enthalten sind.
Das wäre so, als ob der AG fragen müsste, ob er in einen Ordner mit Verträgen gucken darf.