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Beschwerde nach § 85 BetrVG - wer weiss Rat?

WP
winnie pooh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

zwei BR-Mitglieder haben sich über ein anderes nicht mehr aktives BR-Mitglied (ist ausgetreten) nach § 85 BetrVG beschwert. Dieser hat hinter den Rücken des BR die Personalleitung über das Vorgehen des BR bei einer Anhörung zur Kündigung informiert, trotz ausdrücklicher Aufforderung nichts zusagen! Anschließend hat er einen Brief am schwarzen Brett ausgehängt, in dem er Unwahrheiten über den BR und einzelne BR-Mitglieder verleugtet.

Nun meine Frage:

Hat jemand schonmal einen solchen Fall gehabt? und in § 85 BetrVG steht nur der Betriebsrat hat auf den Arbeitgeber einzuwirken! Was haltet Ihr für eine gerechte Reaktion des Arbeitgebers darauf?

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Community-Antworten (10)

P
paula

24.08.2006 um 15:02 Uhr

BR-Mitglieder beschweren sich als BRM über ein Ex-BR nach § 85 BetrVG? also ich würde mal sagen, das kann doch nicht gehen...

M
Mona-Lisa

24.08.2006 um 15:06 Uhr

"Was haltet Ihr für eine gerechte Reaktion des Arbeitgebers darauf?

Zerbrecht ihr euch den Kopf des AG?

C
Catweazle

24.08.2006 um 15:07 Uhr

Der AG wird sicher applaudieren und wird es auch als gerecht empfinden.

M
Mona-Lisa

24.08.2006 um 15:08 Uhr

@Catweazle, so schaut`s aus.............

B
Brazzo

24.08.2006 um 15:51 Uhr

Hallo von winnie pooh,

zunächst finde ich etwas merkwürdig, dass 2 BR Mitglieder sich darüber beschweren ( Angebrachter wäre es Kollektiv als BR ). Zum anderen verstehe ich persönlich nicht warum ein ex BR Mitglied am schwarzen Brett etwas aushängt.

Du schreibst, dass der ex BR Mitgl. Infos an den AG weitergetragen hat, obwohl er vom BR dazu ausdrücklich gebeten wurde dieses zu unterlassen. ( Ich hoffe, dass ihr dieses auch in euern Protokoll vermerkt habt)

Mein Tipp: Den ex BR Mitglied zu einem Gespräch einladen > ihn in schriftlicher Form daran erinnern, dass er geheime infos aus dem BR Kreis herausgetragen hat >er nichts am schwarzen Brett zu suchen hat und ihm klar und deutlich machen, dass bei einer Wiederholung der BR dieses nicht hinnehmen wird und gegen ihn den § 104 des BetrVG anwenden werde, weil er durch seine Handlungen arg den Betriebsfrieden gestört hat. Wichtig ist bei dem Gespräch, dass eine Gesprächsnotiz angefertigt wird. Eine Kopie bekommt auch der Betroffene mit dem Gesprächsinhalt wobei ganz unten meines Erachtens stehen sollte: " Ergänzungen und Änderungswünsche sind dem BR innerhalb z.B. 1 Woche in schriftlicher Form mitzuteilen.

Mit der Warnung würdet ihr, ihn zum nachdenken bringen.

Also ich würde es so angehen. Viel Erfolg dabei wünscht Brazzo

WP
winnie pooh

24.08.2006 um 16:06 Uhr

Hallo noch ein paar Info´s

Die beiden BR-Mitglieder beschweren sich als normale Arbeitnehmer, dazu hat jeder ein Recht.

Wir als Gremium können nichts unternehmen, da er kein BR.Mitglied mehr ist (anwaltlich überprüft!).

Den Verurschacher haben wir zum Gespräch eingeladen hat aber kein Interesse daran!

Der Weg der Beschwerde ist uns vom Anwalt geraten worden!

und natürlich ist alles im Protokoll vermerkt.

Unser AG findet das Verhalten des EX BRM auch nicht toll, denn AG lieben den Verrat, aber hassen den Verräter!

B
Brazzo

24.08.2006 um 16:30 Uhr

Du schreibst doch

Hallo zusammen,

zwei BR-Mitglieder haben sich über ein anderes nicht mehr aktives BR-Mitglied (ist ausgetreten) nach § 85 BetrVG beschwert. Dieser hat hinter den Rücken des BR die Personalleitung über das Vorgehen des BR bei einer Anhörung zur Kündigung informiert, trotz ausdrücklicher Aufforderung nichts zusagen! Anschließend hat er einen Brief am schwarzen Brett ausgehängt, in dem er Unwahrheiten über den BR und einzelne BR-Mitglieder verleugtet.

Wie kann man denn dann als ( einfacher Mitarbeiter ) sich dazu beschweren? Sorry aber ich verstehe es einfach nicht wie ein RA euch so etwas raten kann !

Brazzo

FB
Frank B.

24.08.2006 um 16:35 Uhr

Es war nicht zufällig der RA des AGs oder?

WP
winnie pooh

24.08.2006 um 16:52 Uhr

Auch ein BRM ist Arbeitnehmer des Betriebs und kann sich doch beschweren über das Verhalten anderer Arbeitnehmer! Das steht jeden zu!

P
paula

25.08.2006 um 12:09 Uhr

wenn ihr dieses beschwerdeverfahren durchführt wird dies ein freudenfest für den AG. ich kann nicht glauben dass ein BRM überhaupt auf so eine idee kommt.

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