Welche Angaben sind in der im Betrieb aushängenden und damit für die Arbeitnehmer einsehbaren Wählerliste zu veröffentlichen, bzw. welche zu streichen?
Habe im Wahlleitfaden lediglich über Geburtsadatenstreichung gelesen. Unsere Wählerliste enthält die Adressen der AN. Ist sie damit anfechtbar? Bitte um schnelle Antwort!!!