Erstellt am 22.08.2006 um 20:23 Uhr von Dame
Wahlordnung § 2. Von Adressen steht da nichts.
Getrennt nach Geschlechtern, Familienname, Vorname, und Geburtsdatum. Es darf beim Aushang der Wählerliste aber noch nicht einmal das Geb.Datum vorhanden sein, nur auf der Liste die beim Wahlvorstand unter Verschluß liegt ( Abs. 4 )
Erstellt am 22.08.2006 um 20:31 Uhr von Fayence
Anfechtbar ist die Wählerliste deshalb aber nicht!
Streicht die Adressen, beschränkt Euch auf die erforderlichen Angaben und tauscht die Wählerliste aus!
Erstellt am 22.08.2006 um 20:37 Uhr von Rollie
Ich werde das Gefühl nicht los, das Leute immer wieder gezielt nach Gründen suchen, gezielt etwas anzufechten ;-)
Erstellt am 22.08.2006 um 20:41 Uhr von Kölner
@Rollie
Bist Du denn jetzt emotional besetzt?
Erstellt am 23.08.2006 um 10:45 Uhr von Rollie
Ich hatte nur laut gedacht :-)