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Inhalt der Wählerliste

C
CK
Nov 2016 bearbeitet

Welche Angaben sind in der im Betrieb aushängenden und damit für die Arbeitnehmer einsehbaren Wählerliste zu veröffentlichen, bzw. welche zu streichen? Habe im Wahlleitfaden lediglich über Geburtsadatenstreichung gelesen. Unsere Wählerliste enthält die Adressen der AN. Ist sie damit anfechtbar? Bitte um schnelle Antwort!!!

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Community-Antworten (5)

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Dame

22.08.2006 um 22:23 Uhr

Wahlordnung § 2. Von Adressen steht da nichts. Getrennt nach Geschlechtern, Familienname, Vorname, und Geburtsdatum. Es darf beim Aushang der Wählerliste aber noch nicht einmal das Geb.Datum vorhanden sein, nur auf der Liste die beim Wahlvorstand unter Verschluß liegt ( Abs. 4 )

F
Fayence

22.08.2006 um 22:31 Uhr

Anfechtbar ist die Wählerliste deshalb aber nicht!

Streicht die Adressen, beschränkt Euch auf die erforderlichen Angaben und tauscht die Wählerliste aus!

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Rollie

22.08.2006 um 22:37 Uhr

Ich werde das Gefühl nicht los, das Leute immer wieder gezielt nach Gründen suchen, gezielt etwas anzufechten ;-)

K
Kölner

22.08.2006 um 22:41 Uhr

@Rollie Bist Du denn jetzt emotional besetzt?

R
Rollie

23.08.2006 um 12:45 Uhr

Ich hatte nur laut gedacht :-)

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