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Kündigungsfrist mit AV

R
rizzla
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

wie sieht es denn mit den Kündigungsfristen eines AN aus, wenn dieser ordentlich Kündigt und im AV eine Kündigungsfrist von 3 Monaten steht. Der AN ist 5 Jahre in der Firma beschäftigt wobei seine Ausbildung mit drin ist und der AN ist unter 25.

Sind die 3 Monate aus dem AV verbindlich oder gilt die Frist nach BGB §622 Abs 1?

2.710010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

22.08.2006 um 16:31 Uhr

@rizzla Der AV beinhaltet ja die günstigere Kündigungsfrist, demnach gelten die drei Monate.

FB
Frank B.

22.08.2006 um 16:32 Uhr

Das Günstigkeitsprinzip gilt hier. Im §622 BGB sind Mindestvorschriften der Kündigungsfrist geregelt.

FB
Frank B.

22.08.2006 um 16:33 Uhr

Ach meno, schon wieder 2er. :-(

R
rizzla

22.08.2006 um 16:35 Uhr

Also würde der AN da nur mit einem Aufhebungsvertrag rauskommen, da er schnell aus dem Arbeitsverhältnis raus müsste da er sich beruflich um ein vielfaches verbessern könnte, aber das würde sich mit den 3 Monaten nicht ausgehen.

Gibt es sonst noch Möglichkeiten für den AN wenn der AG keinen Aufhebungsvertrag will (was ich befürchte)?

Ups - da waren wohl noch welche schneller.

F
Fayence

22.08.2006 um 17:43 Uhr

rizzla,

dieser AN sollte vor allem noch einmal genau nachlesen, ob die verlängerten Kündigungsfristen wirklich beiderseitig einzuhalten sind!

Sollte der AG sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, könnte dieser Kollege beispielsweise vertragsbrüchig werden und mit einer 2. Steuerkarte Kl. 6 die neue Tätigkeit beginnen. Der neue AG sollte auf alle Fälle in eine solche Entscheidung einbezogenwerden bzw. informiert sein!

Der derzeitige AG könnte z.B. auf Schadenersatz klagen, was Deinem Kollegen klar sein sollte.

G
Grueni

23.08.2006 um 11:16 Uhr

Hallo rizzla,

wir haben schon mehrmals die Erfahrung gemacht (übrigens auch vor dem Arbeitsgericht)wenn der Kollege kündigt nach §622 BGB Abs1,wird die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15 ten oder zum Ende eines Monates vom AG akzeptiert. Der Arbeitsrichter argumentierte, das Günstigkeitsprinzip gilt auch in dem Fall wenn der MA früher aus dem AV heraus möchte.Ein MA hat sonst fast keine Chance auf dem Arbeitsmarkt,welcher neue AG wartet auf einen Mitarbeiter ein viertel Jahr und länger.

viele Erfolg Grüni

F
Fayence

23.08.2006 um 11:29 Uhr

Grüni,

es wäre extrem hilfreich, wenn Du eines dieser Urteile benennen könntest!

D
DocPille

23.08.2006 um 12:32 Uhr

@Grueni

So sicher wäre ich da nicht,habe da mal ein Urteil vom BAG:

http://lexetius.com/2001,2242

R
rizzla

24.08.2006 um 12:08 Uhr

Der AN und der AG haben sich nun auf die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. geeinigt. Ist es jetzt sinnvoll einen Aufhebungsvertrag zu machen oder reicht es wenn der AG die Kündigung schriftlich bestätigt?

F
Fayence

24.08.2006 um 12:22 Uhr

Wenn sich der AG schriftlich mit der Kündigung zum Termin x einverstanden erklärt, ist das ausreichend!

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