Erstellt am 22.08.2006 um 14:31 Uhr von Kölner
@rizzla
Der AV beinhaltet ja die günstigere Kündigungsfrist, demnach gelten die drei Monate.
Erstellt am 22.08.2006 um 14:32 Uhr von Frank B.
Das Günstigkeitsprinzip gilt hier. Im §622 BGB sind Mindestvorschriften der Kündigungsfrist geregelt.
Erstellt am 22.08.2006 um 14:33 Uhr von Frank B.
Ach meno, schon wieder 2er. :-(
Erstellt am 22.08.2006 um 14:35 Uhr von rizzla
Also würde der AN da nur mit einem Aufhebungsvertrag rauskommen, da er schnell aus dem Arbeitsverhältnis raus müsste da er sich beruflich um ein vielfaches verbessern könnte, aber das würde sich mit den 3 Monaten nicht ausgehen.
Gibt es sonst noch Möglichkeiten für den AN wenn der AG keinen Aufhebungsvertrag will (was ich befürchte)?
Ups - da waren wohl noch welche schneller.
Erstellt am 22.08.2006 um 15:43 Uhr von Fayence
rizzla,
dieser AN sollte vor allem noch einmal genau nachlesen, ob die verlängerten Kündigungsfristen wirklich beiderseitig einzuhalten sind!
Sollte der AG sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, könnte dieser Kollege beispielsweise vertragsbrüchig werden und mit einer 2. Steuerkarte Kl. 6 die neue Tätigkeit beginnen.
Der neue AG sollte auf alle Fälle in eine solche Entscheidung einbezogenwerden bzw. informiert sein!
Der derzeitige AG könnte z.B. auf Schadenersatz klagen, was Deinem Kollegen klar sein sollte.
Erstellt am 23.08.2006 um 09:16 Uhr von Grueni
Hallo rizzla,
wir haben schon mehrmals die Erfahrung gemacht (übrigens auch
vor dem Arbeitsgericht)wenn der Kollege kündigt nach §622 BGB Abs1,wird die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15 ten oder zum Ende eines Monates vom AG akzeptiert. Der Arbeitsrichter argumentierte,
das Günstigkeitsprinzip gilt auch in dem Fall wenn der MA früher aus dem AV heraus möchte.Ein MA hat sonst fast keine Chance auf dem Arbeitsmarkt,welcher neue AG wartet auf einen Mitarbeiter ein viertel Jahr und länger.
viele Erfolg
Grüni
Erstellt am 23.08.2006 um 09:29 Uhr von Fayence
Grüni,
es wäre extrem hilfreich, wenn Du eines dieser Urteile benennen könntest!
Erstellt am 23.08.2006 um 10:32 Uhr von DocPille
@Grueni
So sicher wäre ich da nicht,habe da mal ein Urteil vom BAG:
http://lexetius.com/2001,2242
Erstellt am 24.08.2006 um 10:08 Uhr von rizzla
Der AN und der AG haben sich nun auf die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. geeinigt. Ist es jetzt sinnvoll einen Aufhebungsvertrag zu machen oder reicht es wenn der AG die Kündigung schriftlich bestätigt?
Erstellt am 24.08.2006 um 10:22 Uhr von Fayence
Wenn sich der AG schriftlich mit der Kündigung zum Termin x einverstanden erklärt, ist das ausreichend!