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Betríebsversammlungen - 4 x zu oft ??

O
Opwert
Jan 2018 bearbeitet

Unser BRV will keine 4 Betriebsversammlungen im Jahr machen , sieht es nicht für notwendig an ,

kann ich , wir mehere Abteilungs-versammlungen dann machen ohne den BRV in diesen Abteilungsversammlungen dabei zu haben . ist das rechtlich I.O oder wie sollen wir agieren.

2.13202

Community-Antworten (2)

R
Rollie

22.08.2006 um 15:45 Uhr

Schau Dir mal den §-en 43, konkret (3) an, vielleicht kämmst Du so zu Deinen Betriebsversammlungen.

K
Kölner

22.08.2006 um 16:02 Uhr

@Opwert Die (wiederholte) Unterlassung der Einberufung von Pflichtversammlungen i. S. d. § 43 durch den BR-Vorsitzenden ist eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG...

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