Betríebsversammlungen - 4 x zu oft ??
Unser BRV will keine 4 Betriebsversammlungen im Jahr machen , sieht es nicht für notwendig an ,
kann ich , wir mehere Abteilungs-versammlungen dann machen ohne den BRV in diesen Abteilungsversammlungen dabei zu haben . ist das rechtlich I.O oder wie sollen wir agieren.
Community-Antworten (2)
22.08.2006 um 15:45 Uhr
Schau Dir mal den §-en 43, konkret (3) an, vielleicht kämmst Du so zu Deinen Betriebsversammlungen.
22.08.2006 um 16:02 Uhr
@Opwert Die (wiederholte) Unterlassung der Einberufung von Pflichtversammlungen i. S. d. § 43 durch den BR-Vorsitzenden ist eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG...
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