Erstellt am 27.07.2006 um 13:39 Uhr von RolfH
hallo tiger,
lt. BetrVG ==> 4 x jährlich, also quartalsweise
Erstellt am 27.07.2006 um 13:39 Uhr von Saluk
BetrVG §43: Regelmäßig einmal im Kalendervierteljahr. Dazu auf Wunsch von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten oder auf Wunsch des Arbeitgebers für den beantragten Beratungsgegenstand. Und auf Wunsch einer vertretenen Gewerkschaft, wenn im vorhergegangenen Kanlenderhalbjahr keine BV oder Abteilungsversammlung durchgeführt wurde.