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Vorsitzende-Mutterschutz

K
kalamara3
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Betriebsratsvorsitzende ist seit zwei Monaten im Mutterschutz. Sie besteht darauf, dass sie ihr Mandat nicht niederlegt. Sie beruft aber nur Sitzungen ein, wenn Sie den Geschäftleiter unterstützen kann. Bei anderen Problemen, schweigt sie, oder duldet sie, dass der Geschäftsleiter gegen verschiedene Gesetze verstößt. Die Mehrheit des Gremiums ist auf Ihrer Seite, bzw. schweigt. Welche Möglichkeiten und Gesetze gibt es.

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Community-Antworten (13)

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:26 Uhr

Sie braucht ihr (BR-)Mandat auch nicht niederzulegen. Es ruht während ihrer Abwesenheit.

Ihr könnt sie aber im BR jederzeit per Beschluss als Vorsitzende abwählen. Die Sitzung zur Abwahl kann ihr Stellvertreter einberufen. Sie braucht dazu nicht eingeladen zu werden, da sie abwesend/temporär verhindert ist. Dafür müßt ihr ein Ersatzmitglied einladen. Dananch könnt ihr einen neuen BRV wählen.

Wenn Du schreibst, die Mehrheit stünde auf ihrer Seite, dann läßt sich ein Verfahren nach §23 (1) BetrVG einleiten.

K
Kölner

22.08.2006 um 16:27 Uhr

@kalamara3 Abwählen und/oder die Stellvertreterin an die Front lassen. § 29 Abs. 3 BetrVG hilft auch.

K
Kölner

22.08.2006 um 16:28 Uhr

@w-j-l Sie kann aber doch zur BR-Sitzung kommen, trotz Mutterschutz...?!

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:36 Uhr

@ Kölner kann sie? Wußte ich nicht.... hatten wir noch nicht. Richtig, ist nur ein "Beschäftigungsverbot".

Na dann, hilft wohl nur §23 (1), gut begründet.

K
Kölner

22.08.2006 um 16:43 Uhr

@w-j-l Nein, sicher bin ich mir da auch nicht! Deswegen positionierte ich auch ein "?" nach den Auslassungszeichen...

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:50 Uhr

Kommentar zu Verhinderungsgünden, aus Däubler, 10.Auflage, BetrVG, §25, RN 16:

Als Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht: Krankheit, Urlaub (BAG 20. 8. 02, AuR 03, 197), Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, Elternzeit nach dem BErzGG, ...........

Sie ist also temporär verhindert. Die Frage ist aber trotzdem, ob sie "zwangsläufig" verhindert ist, oder ob sie darüber selbst entscheidet.

F
Fayence

22.08.2006 um 17:57 Uhr

Jungens,

einem BR-Mitglied in Elternzeit steht es selbstverständlich frei, an Sitzungen teilnehmen zu können bzw. seine Rechte & Pflichten als Betriebsrat wahrzunehmen. Diese Entscheidung trifft das BR-Mitglied völlig selbständig und frei!

Soll ich Euch die Stelle aus Fitting oder Däubler heraussuchen, guckt Ihr selber nach oder glaubt Ihr mir einfach?

Nachtrag:

"Die Elternzeit eines Betriebsratsmitglieds führt weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat nach § 24 BetrVG noch zwangsläufig zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG."

BAG Beschluss vom 25.05.2005 / 7 ABR 45/04

K
Kölner

22.08.2006 um 18:34 Uhr

@Fayence Reden wir nicht vom Mutterschutz, Mädel?

F
Fayence

22.08.2006 um 19:16 Uhr

Ihr schon, ich nicht! ;-))

Nach 2 Monaten dürfte der Mutterschutz jedoch beendet sein.

K
Kölner

22.08.2006 um 20:18 Uhr

@Fayence 6 Wochen vor plus 8 Wochen danach = das macht?

F
Fayence

22.08.2006 um 20:22 Uhr

@ Kölner

14 Wochen! Manno!

Wenn ich mir einen reinwürge, dann aber auch richtig! ;-))

R
Rollie

22.08.2006 um 20:24 Uhr

Im Prinzip gibt es ja nur 2 Möglichkeiten, entweder meint kalamara3 Elternzeit, oder das Thema Mutterschutz erledigt sich derzeit von selber.

K
Kölner

22.08.2006 um 20:27 Uhr

@Fayence In dem anderen fred habe ich verloren. Ergo steht es Unentschieden. ;-)

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