Erstellt am 22.08.2006 um 08:41 Uhr von Frank B.
Betriebsvereinbarungen sind grundsätzlich vom gesamten BR zu beschliessen!
Ob der stellvertr. Vors. die Aufgaben übernehmen kann hängt von der Verhinderung ab.
Erstellt am 22.08.2006 um 08:46 Uhr von Kölner
@Walter
Offensichtlich habt Ihr den falschen BRV gewählt...
Erstellt am 22.08.2006 um 08:49 Uhr von Rollie
Eine Betriebsvereinbarung wird nicht mal eben von heut auf morgen gemacht.
Frank,
bist Du Dir damit sicher, mit dem "gesamten", oder bezog sich das darauf, das die BV nicht vom BRV alleine beschlossen wird ?
Erstellt am 22.08.2006 um 09:27 Uhr von Mona-Lisa
@Walter,
wenn euer BRV "sehr oft auf Montage unterwegs ist", solltet ihr dieses Thema mal auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen. Es kann nicht sein, dass ein Stellvertreter permanent die Aufgaben eines Vorsitzenden übernimmt. Euer BRV ist aber andauernd verhindert.
(siehe Antwort Kölner)
Der BRV sollte schon informiert sein, was sich in seinem Gremium abspielt!
Hat er an dieser Betriebsvereinbarung mitgewirkt, oder war er da auch auf Montage? So ein Thema wird ja nicht in einer Sitzung abgehandelt und bedarf einiges an Vorarbeit.
Grundsätzlich kann sein Stellvertreter die geplante Absegnung im BR übernehmen.
Erstellt am 22.08.2006 um 11:32 Uhr von Frank B.
@Rollie
Ich bin mir ganz sicher.
Kommentierungen zum §§33,77 BetrVG bzw. zum §28 BetrVG, BV´s werden grundsätzlich vom gesamten BR beschlossen und der BRV unterschreibt sie dann mit Beschluß des Gremiums.