W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines Schwerstkranken

R
Ralfonso
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, eine, ich denke mir, komplizierte Angelegenheit: Ein Kollege wurde zum 01.07.06 befristet auf 1 Jahr eingestellt, leider konnte er bis heute seinen Vertrag nicht erfüllen sondern ist seit dem 01.07.06 schwer erkrankt. Bei Ihm wurde eine beidseitige, schwere Lebevergiftung festgestellt, sodaß nur eine Lebertransplantation sein Leben retten kann. Das Perverse ist nun an dieser Geschichte, der Arbeitgeber will jetzt das Arbeitsverhältnis kündigen, wegen nicht Erfüllung und nicht Einhaltung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Ihr habt immer gute und effiziente Ratschläge: Ich bin BR dieses UN, was könnt Ihr mir jetzt raten, was sollen wir-- ausser zu widerpsrechen-- machen???

1.89906

Community-Antworten (6)

R
Rollie

22.08.2006 um 10:32 Uhr

Zuerst sollte einmal geprüft werden, was vertraglich vereinbart ist. In einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches schriftlich abzuschließen ist, muß die Möglichkeit einer Kündigung explizit genannt werden, um dem Mitarbeiter überhaupt kündigen zu können.

Dann wäre zu prüfen, was der Grund der Kündigung wäre. Möglicherweise würde dem AG ja das Argument der Kosten nicht reichen, da i.d.R. eine Entgeltfortzahlung in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses eh nicht greift und der Mitarbeiter ja auch später durch das Krankengeld der Krankenkasse versorgt wird.

P
paula

22.08.2006 um 11:34 Uhr

@rollie wenn sich der AG die kündigen vorbehalten hat so wird es ihm aber sehr leicht fallen den AN zu kündigen, da noch kein kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. dass der AN dem AG nicht zur verfügung steht wird hier als grund wohl durchaus ausreichen

M
Mona-Lisa

22.08.2006 um 11:47 Uhr

@Ralfonso, ich kann deine Sorge um deinen Kollegen sehr gut verstehn..... Aber da werdet ihr nicht viel tun können. Er hat noch keinen Tag in seinem befristeten Job gearbeitet, und das macht dem AG die Kündigung einfach.

R
Rollie

22.08.2006 um 12:23 Uhr

@Paula,

hinsichtlich dem Kündigungsschutz, sofern eine Kündigungsmöglichkeit laut Vertrag besteht, geb ich dir recht, hatte ich auch nicht vergessen.

Ich wollte darauf hinaus, das in dem Falll trotzdem der BR zu hören wäre und der BR ggf. versuchen sollte, den Ag davon zu überzeugen, das Kosten für den AG durch die Krankheit kaum entstehen und er daher seine kündigung noch einmal überdenken sollte.

P
paula

22.08.2006 um 13:46 Uhr

@rollie

da gebe ich dir völlig recht. da sollte der BR sich stark machen. aber es eher nur die moralische argumente die der BR hier vorbringen kann. aber manche AG lassen sich ja erweichen....

A
Angi1

22.08.2006 um 14:30 Uhr

Hallo Ralfonso,

euer AG beruft sich auf § 323 BGB "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung"

Hat nichts mit Kündigung zu tun.

MfG Ang1

Ihre Antwort