Erstellt am 21.08.2006 um 21:37 Uhr von Rollie
Um am Mittwoch um 9.30 an der Sitzung teilzunehmen, müssen ja die 11 Stunden Ruhezeiten eingehalten werden, daher würde ich es auch so sehen, das du am Dienstag um 22.30 aufhören müßtest. Hast Du mal nachgefragt, wie du die Ruhezeiten einhalten sollst ?
Erstellt am 21.08.2006 um 21:46 Uhr von Hirnixxl
Rollie,
natürlich habe ich nachgefragt. Die Antwort war: "Das gilt nur für die Schichtpläne". Sicher ist das Unsinn³.
Ich würde gerne wissen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt.
- Z.B.: Behinderung des BR.
- Beschwerde wegen zu kurzer Ruhezeiten.
Erstellt am 21.08.2006 um 22:09 Uhr von Fayence
Darf ich den Herren ein wenig Wasser in den Wein schenken?
Dann lest doch bitte einmal die RN 44 zu § 37, Fitting, 23. Aufl.
... 7 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und einer vierstündigen Sitzung seien ausreichend, meint z.B. das ArbG Lübeck...
Erstellt am 21.08.2006 um 22:21 Uhr von Rollie
@Fayence,
ich mag der Rechtsprechung nicht widersprechen, aber ich denke, nach einer Spätschicht bis 24 Uhr, einer Rückfahrt von 45 Minuten, dann wieder 45 min. Hinfahrt, etwa 7,5 Stunden später, danach einer Sitzung von 3 Stunden, wieder Hin- und Rückfahrt von 1,5 Stunden, die von einer Pause von etwa 2 Stunden unterbrochen wurde, um dann wieder 8 Stunden Spätschicht zu machen. Könnte man da nicht von einer Benachteiligung als BR sprechen ?
Ich denke, er leistet neben der Regelarbeitszeit ja noch 3 Stunden BR-Sitzung. Wäre es da nicht angemessen, die regelarbeitszeit um die Sitzungszeit zu verkürzen, um damit keine Überstunden aufkommen zu lassen und so Ruhezeiten einhalten zu können ?
Allerdings könnte man natürlich auch die Überlegung anstellen, ob man überhaupt an der Sitzung teilnimmt, und stattdessen nicht ein Ersatzmitglied läd.
Hinzu kommt, man könnte es natürlich darauf anlegen und spekulieren, das der AG dieses Urteil nicht kennt.
Erstellt am 21.08.2006 um 22:26 Uhr von Hirnixxl
Fayence,
solche Urteile gibt es mehrere. Ist denn auch berücksichtigt worden, dass danach noch ein Arbeitstag anfällt.
Scheint mir alles ein bißchen dubios zu sein.
Arbeiten dürfte ich wegen der fehlenden Ruhezeit morgens noch nicht einmal eine Stunde.
Wenn aber morgens eine BR-Sitzung stattfindet und danach Arbeitzeit ist, geht das sogar 10 Stunden.
Noch ein Schmankerl.
Die Unterlagen zu den personellen Maßnahmen können lt. BRV erst am Sitzungstag ab 7.30 Uhr eingesehen werden. Anmerkung: die Namen stehen in der Einladung nicht.
Ewas stimmt bei uns nicht.
Erstellt am 21.08.2006 um 22:38 Uhr von Rollie
Hast Du dann überhaupt ausreichend Zeit, Dich auf die Sitzung vorzubereiten ?
Erstellt am 21.08.2006 um 22:54 Uhr von Hirnixxl
Rollie,
was die personellen angeht natürlich nicht. Wie auch, bis 24 Uhr arbeiten und um 7.30 Uhr auf die Sitzung vorbereiten??? Wird vom BRV und der GL offensichtlich nicht gewünscht.
Ich glaube aber nicht, dass man selbst bei dieser Hartnäckigkeit mit dem § 23 etwas ausrichten kann.
Ich weiss nicht, ob es was bringt, wenn ich die Einladung beanstande.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:10 Uhr von Fayence
Hirnixxl,
ganz ehrlich, wenn Du um 22.30 Uhr hättest Feierabend machen können, hättest Du Dir dann einen Kopf um Deine nachfolgende Schicht gemacht?
Und die sehe ich schlicht weg und einfach als den viel wesentlicheren Punkt! Die um 1,5 Stunden kürzere Ruhezeit ist doch Unsinn, sorry!
Dass es bei Euch nicht ganz rund läuft, das Gefühl habe ich allerdings auch! Möchte ich jetzt aber nicht vertiefen.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:13 Uhr von Fayence
Rollie,
Deine Ruhezeiten-Rechnung ist interessant... die mit der Fahrzeit! Meinst Du, der Gesetzgeber sieht das auch so?
Erstellt am 21.08.2006 um 23:28 Uhr von Rollie
@Hirnxxl,
ich versuche es nur mal von der Seite zu sehen, wenn ich erst kurz vor Sitzung erfahre, worum es in den personellen Angelegenheiten gehen würde und ich nicht genügend Gelegenheit hätte, mich im Rahmen einer Beschlußfassung über den Sachverhalt zu informieren, ich mich vermutlich gegen diese Maßnahme aussprechen würde.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:37 Uhr von Rollie
@Fayence,
da mag ein Mißverständnis aufkommen :-)
Ich wollte einfach noch einmal chronologisch den Ablauf von Di. 16 Uhr - Mi. 24 Uhr skizzieren und ohne eine rechtliche Grundlage aufzeigen, das ich für Dein genanntes Urteil (meine den Inhalt :-) ) im vorliegenden Fall wenig Verständnis entwickeln kann. Ich kenne allerdings nicht den kompletten Inhalt der Aussage des ArbG.
Ich wollte auch gar nicht auf die Fahrzeiten hinaus, falls da ein falscher Eindruck entstanden ist. Nur denke ich, Betriebsratsarbeit ist ja auch Arbeitszeit, und wenn vorrangig zu betrachten, ggf. die Regelarbeitszeit entsprechend zu verkürzen.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:37 Uhr von Hirnixxl
Mal sehen was unser Verdi-Mensch morgen früh sagt.
Wenn ich den Fitting richtig verstanden habe, kann ich eh machen was ich will. Noch nicht einmal mein Lohnanspruch geht verloren. Wegen Rechtsirrtum!
Früher oder später gibts sicher eine juristische Klärung.
Zitat von der GL: BR-Tätigkeit? Nur mit Einladung des BRV!!!
Fayence,
es läuft nicht, es steht. Es wäre aber auch sehr langweilig wenn alles so funktioniert wie es sollte.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:44 Uhr von Rollie
@Hirnixxl,
hey BRV, könntest Du mir mal ne Einladung rüberwachsen lassen, ich glaub, ich würd mich gern noch etwas auf die Sitzung vorbereiten (was mir eh schon schwer fällt, mit den wenigen konkreten Infos der Einladung).
Hat die GL hier das BetrVG vielleicht etwas falsch interpretiert ?
Erstellt am 21.08.2006 um 23:53 Uhr von Hirnixxl
Rollie,
BRV und GL sind auf einer Wellenlänge. Sonst wären die Zustände wohl kaum so chaotisch.
Die meisten BRM sind 12 Jahre lang blöd gehalten worden. Einige kann man vielleicht überzeugen, dauert aber wohl seine Zeit.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:57 Uhr von Rollie
Hirnixxl,
da Du vermutlich kaum eine Mehrheit für die Abwahl des BRV's erhalten dürftest, bliebe Dir vermutlich nur die Möglichkeit, alles Erdenkliche zu finden, wo du die Rechtmäßigkeit des Handelns erschüttern kannst, um die Glaubwürdigkeit des Vorsitzenden dauerhaft zu erschüttern.