Erstellt am 29.08.2018 um 17:51 Uhr von Krambambuli
Wenn es eine derartige Regel gäbe, müsste sie im Tarif stehen. Ansonsten steht meist im § 1 MTV, wie die Abgrenzung Tarif / AT definiert wird.
Erstellt am 29.08.2018 um 18:38 Uhr von ganther
Der AG kann mit einem nicht tarifgebundenen AN vereinbaren was er will (soweit nicht Gesetze dem entgegenstehen und der TV nicht allgemeinverbindlich ist). Da gibt es keine Grenze. Der TV wirkt eben nur zwischen tarifgebundenen AN und einem tarifgebundenen AG. Selbst wenn der Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklauselauf zum TV hat, kann der AG davon im Einvernehmen mit dem nicht tarifgebundenen AN abweichen.
Erstellt am 29.08.2018 um 18:48 Uhr von BRHamburg
Meistens ist im TV geregelt ab wann ein Mitarbeiter als AT anzusehen ist. Ein Punkt aus dem TV reicht häufig nicht aus. Das eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern eine höhere Wochenarbeitszeit haben muss auch nicht zwingend zu AT führen.