Guten Tag,

ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort auf folgende Frage erhalte:

Vor etwa 3 Monaten habe ich mitgeteilt, dass ich beabsichtige, mich nach einem neuen Arbeitgeber umtun zu wollen. Damals war noch nicht bekannt, dass morgen die Schließung des Standortes zum Ende des Jahres bekannt gegeben wird.

Die Frage lautet daher: ist meine Aussicht auf ein Abfindungsangebot durch die Mitteilung des Wechselwunsches meinerseits erloschen?
Oder darf dies bei diesem Prozess keine Rolle spielen?

Einen neuen Arbeitsplatz habe ich seither nicht, auch keine Gespräche diesbezüglich mit anderen Arbeitgebern geführt.

Vielen Dank im Voraus!