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Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung nach Mitteilung von Wechselwunsch

K
KastCa
Aug 2018 bearbeitet

Guten Tag,

ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort auf folgende Frage erhalte:

Vor etwa 3 Monaten habe ich mitgeteilt, dass ich beabsichtige, mich nach einem neuen Arbeitgeber umtun zu wollen. Damals war noch nicht bekannt, dass morgen die Schließung des Standortes zum Ende des Jahres bekannt gegeben wird.

Die Frage lautet daher: ist meine Aussicht auf ein Abfindungsangebot durch die Mitteilung des Wechselwunsches meinerseits erloschen? Oder darf dies bei diesem Prozess keine Rolle spielen?

Einen neuen Arbeitsplatz habe ich seither nicht, auch keine Gespräche diesbezüglich mit anderen Arbeitgebern geführt.

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (2)

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celestro

29.08.2018 um 18:52 Uhr

"ist meine Aussicht auf ein Abfindungsangebot durch die Mitteilung des Wechselwunsches meinerseits erloschen? Oder darf dies bei diesem Prozess keine Rolle spielen?"

Erlöschen könnte höchstens ein Anspruch. Sollte der AG hier eine Abfindung zahlen, würden Sie wie alle anderen Eine erhalten.

https://www.arbeitsrechte.de/betriebsbedingte-kuendigung-abfindung/

K
KastCa

29.08.2018 um 22:12 Uhr

Ich meine natürlich auch den Anspruch. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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