Darf BR die eigene Anhörung unterschreiben?
Darf Betriebsrat seine eigene Anhörung unterschreiben? Einige MA im Unternehmen sollen umgesetzt werden, u. a. auch der gesamte BR. Können wir unsere eigenen Anhörungen bearbeiten? Bedarf das Anhörungsgesuch des GF einer Unterschrift dessen oder kann er dieses per E-Mail an den BR senden?
Community-Antworten (1)
21.08.2006 um 16:26 Uhr
Es hört sich nicht so an, als ob diese Umsetzungen in irgendeinster Art und Weise durch Euch kritisch gesehen werden, oder?
Ihr könntet z.B. einfach die Wochenfrist verstreichen lassen und es gut sein lassen! Ansonsten müsstet Ihr ein Ersatzmitglied parat haben, welches stellvertretend für das jeweils persönlich betroffene BR-Mitglied an der Beratung/Beschlussfassung teilnimmt.
§25 RN 18 Fitting, 23. Aufl. Zeitweilig verhindert ist auch ein BR-Mitglied, das von einem Beschluss des BR unmittelbar betroffen wird, z.B. eine das BR-Mitglied betreffende personelle Maßnahme beschlossen werden soll.
Für die Anhörungen ist keine bestimmte (Schrift)form vorgeschrieben, geht also auch per Email!
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