Hallo

Bei unserer BR Wahl sind 8 Listen angetreten. 4 Listen sind in den BR gewählt worden. Bei der nächsten Sitzung sind von Liste 3 (4 Peronen) 3 Personen im Urlaub. Ersatzmitglied von Liste 3 wird eingeladen und die Liste ist damit erschöpft. Nach den BetrVG müssen dann die weiteren Ersatzmitglieder entsprechend der ermittelten Höchstzahl eingeladen werden.
Sind damit die Mitglieder aller 8 Listen gemeint?
Oder bezieht sich die Ermittlung der weiteren Ersatzmitglieder nur auf die in den BR gewählten Listen?

Gruß

Sonni