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Ersatzmitglieder bei erschöpfter Liste

S
sonni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Bei unserer BR Wahl sind 8 Listen angetreten. 4 Listen sind in den BR gewählt worden. Bei der nächsten Sitzung sind von Liste 3 (4 Peronen) 3 Personen im Urlaub. Ersatzmitglied von Liste 3 wird eingeladen und die Liste ist damit erschöpft. Nach den BetrVG müssen dann die weiteren Ersatzmitglieder entsprechend der ermittelten Höchstzahl eingeladen werden. Sind damit die Mitglieder aller 8 Listen gemeint? Oder bezieht sich die Ermittlung der weiteren Ersatzmitglieder nur auf die in den BR gewählten Listen?

Gruß

Sonni

4.718017

Community-Antworten (17)

M
Mona-Lisa

21.08.2006 um 14:41 Uhr

Sonni, Alle Kandidaten, die keine gewählten Betriebsräte sind, und wenn sie nur (pro Liste) eine Stimme bei der Wahl erhalten haben, sind Ersatzmitglieder. Beachtet bei diesen 3 Nachrückern die Minderheitenregelung!

R
Raziel

21.08.2006 um 20:02 Uhr

Der MA mit den nächst höheren Stimmzahl, egal von welcher Liste dann, ist Nachrücker für die anderen. Und dann der mit nächst meisten Stimmen, usw. usw.

Greetz,

Raz

Man kann das auch heimlich umgehen, indem man z.B. ins Protokoll schreibt, vorausgesetzt die anderen Mitglieder sind auf deiner Seite, das die Nachrücker nicht hezogen werden konnten, da der Abteilungsleiter sie wegen zu hohem Arbeitsaufwand nicht gehen lassen konnte. In selten fällen ist das möglich, wenn sonst ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde!

F
Fayence

21.08.2006 um 20:08 Uhr

Raziel,

ich glaub doch wohl es hackt! Würde Deinen letzten Absatz aber mal ganz schnell revidieren, bevor die "Meute" gnadenlos und völlig zu Recht über Dich herfällt!

M
Mona-Lisa

22.08.2006 um 00:28 Uhr

@Raziel, das war doch jetzt nur Spass, oder?

A
Abakus

22.08.2006 um 06:23 Uhr

Alle Listen, die keinen Sitz erhielten, sind und bleiben draußen. Von denen ist niemand Ersatzmitglied!

R
Raziel

22.08.2006 um 10:20 Uhr

Ja klar, die Liste die keine Stimme hat, is überhaupt nicht drin. Das was ich weiter oben geschrieben habe, wurde uns so auf ner Schulung von nem Arbeitsrichter erklärt!! Dem hab ich das geglaubt!!!

R
Rollie

22.08.2006 um 10:23 Uhr

Du bist Dir da sicher, das nicht vielleicht etwas falsch verstanden zu haben ?

R
Raziel

22.08.2006 um 10:25 Uhr

Wir sind nen 7er Gremium, die haben das alle so verstanden!

F
Fayence

22.08.2006 um 12:03 Uhr

Schwarzer Peter... jetzt sag bzw. schreib doch mal endlich was dazu! ;-))

Raziel, meine Kritik bezog und bezieht sich noch immer auf "Man kann das auch heimlich umgehen..."! Das wurde Euch doch wohl mit Sicherheit nicht im Rahmen einer Schulung erzählt. Falls doch, sollte man einen solchen "Dozenten" aus dem Schulungsbereich entfernen!

Abakus, da meldest Du Dich schon mal wieder und dann gleich mit einem solchem Quatsch!!

R
Raziel

22.08.2006 um 12:13 Uhr

@fayence Bin ich eine der einzigen, die mal auf so einer Schulung und der Richter Tipps gegeben hat, wie man was drehen und strecken kann?! Das kann doch nicht sein. Wir hatten PoKo Schulungen, sehr zuverlässige Leute!! Er sagte selbst, das ganze Gesetz kann man drehen und das meiste ist Auslegungssache und kommt auf den Richter an!!

F
Fayence

22.08.2006 um 12:33 Uhr

Raziel,

Du bist nicht allein! ;-) Wie man Recht schon mal etwas weiter ausgelegen, strecken und wenden kann, erzählen die Referenten natürlich, ist ja auch in Ordnung!

Kritisch wird es in dem Moment, wenn die "Geschulten" versuchen, diese Information aus der Erinnerung heraus mit eigenen Worten weiterzugeben. Was ich jetzt nicht böse meine!

Heraus kommen dann solche "Empfehlungen", wie die von mir kritisierte! So hat mit absoluter Sicherheit kein Richter (auch nicht als Referent) argumentiert. Wobei ich mir den eigentlichen Zusammenhang schon denken kann!

P.S. Aber wir entfernen uns von der eigentlichen Fragestellung! :-))

S
sonni

22.08.2006 um 15:34 Uhr

Hallo!

Gibt es zu der Darlegung von Mona Lisa eine Rechtsquelle? Kann nichts wirklich eindeutiges finden. Aus meiner Sicht können nur Mitglieder der in den BR gewählten Listen Ersatzmitglieder sein, da nur sie von der Mehrheit der Wähler mit der Interessenvertretung beauftragt wurden. Wie gesagt, es war eine Listenwahl, keine Personenwahl. Aus diesem Grund sind, a.m. Sicht, erst alle Kandidaten der im BR vertretenden Listen zu berücksichtigen, da der Wähler ja eben keine Personen, sondern Listen gewählt hat. Ich bin aber gern bereit, mich eines Besseren belehren zu lassen, will ja nicht falsch machen, aber dann bitte mit Quellenangabe! Danke.

Gruß

Sonni

R
Raziel

22.08.2006 um 15:48 Uhr

Bei uns gabs auch ne Listenwahl und das is super kompliziert, wir haben uns bei nem RA erkundigt. Es muß immer ein Nachrücker von der Liste kommen, wo derjenige der reingewählt wurde momentan nicht kann. Ist die Liste dann erschöpft, wird derjenige gezogen, der laut dem D´Hondt, oder wie man das schreibt, Auszählverfahren dann die meisten Stimmen hat, es aber nicht mehr reingeschafft hat. Das is echt sau blöd das so zu erklären!!

K
Kölner

22.08.2006 um 15:55 Uhr

@Sonni Deine Rechtsquelle... "Wurde die Wahl als Verhältniswahl durchgeführt, d. h. gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 auf Grund mehrerer Vorschlagslisten, werden die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie auf der Liste, der das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied angehört, aufgeführt sind (vgl. § 14 Rn. 17). Enthält die Liste, der das zu ersetzende BR-Mitglied angehört, keine Ersatzmitglieder mehr, ist nach Abs. 2 Satz 2 das Ersatzmitglied aus der Vorschlagsliste zu nehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen wäre. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Vorschlagslisten, die bei der Auszählung der BR-Mandate (zunächst) unberücksichtigt blieben, da das Gesetz keinerlei Sperrklausel vorsieht (ArbG Köln 21. 9. 93, AuR 94, 425, Ls.; Fitting, Rn. 28). " Däubler sagt es in seinem Kommentar, 10. Auflage zum § 25 BetrVG.

Bist Du jetzt gläubig?

R
Raziel

22.08.2006 um 16:08 Uhr

Super Antwort!!!

Das meinte ich übrigens genau so!!!

S
sonni

22.08.2006 um 18:54 Uhr

Hallo Kölner!

Zu deiner Frage: "Bist Du jetzt gläubig?"

Habe mit deiner Hilfe zum Glauben gefunden, auch wenn ich dem noch skeptisch gegenüberstehe. Aber wenn`s das BetrVG so verlangt!! Vielen Dank für die Quellenangabe!

Gruß

Sonni

C
chipsy

01.09.2006 um 21:50 Uhr

Hallo zusammen,

was macht man aber, wenn die potenziellen Nachrücker die gleiche Punktzahl haben, aber nur einer von beiden nachgeladen werden kann?

Wer legt in diesem Fall eigentlich fest, wer vor wem steht? Und vor allem, wo steht das?

Wir hatten kürzlich den Fall und waren bei unserer Nachladung zur Sitzung sehr unsicher.

Gruß Chipsy

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