Beginn und Ende der Wochenfrist
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich bin heute über personelle Massnahmen zum 1.10.06 durch die Personalabteilung unterrichtet worden. Wie ist das jetzt mit der 1 Wochen Frist. fängt die heute an oder erst morgen am Dienstag den 22.08.06. Und endet die in 7 tagen dann am Dienstag den 29.08.06. Oder wie ist das genau.
danke für eure Antworten
Community-Antworten (6)
21.08.2006 um 14:33 Uhr
Hallo Huhn, der Tag der übergabe zählt nicht mit. Die Frist beginnt Dienstag den 22.08. und endet Dienstag den 29.08.
21.08.2006 um 15:14 Uhr
"und endet Dienstag den 29.08."
Werner, sicher?
BGB § 187 Fristbeginn - siehe Abs. 1
BGB § 188 Fristende - siehe Abs. 2
21.08.2006 um 15:14 Uhr
@Werner Sieben Tage Frist, Di ist Beginn (Tag 1), Mi (Tag 2), Do (Tag 3), Fr (Tag 4), Sa (Tag 5), So (Tag 6), Mo (Tag 7)
Die Frist endet also Montag, 28.08.06 um 24 Uhr!
21.08.2006 um 15:59 Uhr
Au weia, natürlich Montagnacht um 24 Uhr. Sorry.
22.07.2007 um 10:23 Uhr
Mich interessiert sehr, wovon abzuleiten ist, dass bei der Wochenfrist nach §99 BetrVG der Tag der Zustellung nicht mitzählt. M.E. kann man dieses nicht so eindeutig formulieren. Der BGB § 187 gibt da so ja erst einmal nicht her!
Allerdings habe ich auch eine konkrete Frag. Wie verhält es sich, wenn der AG um 15.00 bis 17.00 Uhr etwas im BR-Sekretariat zustellt, z.B. an einem Freitag. Vorsitzender oder Vertreter sind dann i.d.R. nicht mehr da!
22.07.2007 um 13:14 Uhr
WollyP, der §187 BGB Abs.1 ist doch eindeutig. Wenn der AG bewisen kann, dass es Freitag in den Zuständigkeitsbereich des BRV gelangt ist, dann beginnt die Frist am Samstag.
Hier nochmal Absatz 1 des § 187 BGB:
- Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Das Ereignis ist in diesem Fall die Anhörung.
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