Was ist zweckmäßiger: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Eine MA soll gegen eine Abfindung gekündigt werden. Sie ist einverstanden. Einen Grund gibt es nicht, kann also nur vorgeschoben werden. Sie ist Ende 50. Meine Frage ist, ob ein Aufhebungsvertrag für sie günstiger sein kann.
Community-Antworten (10)
18.08.2006 um 23:17 Uhr
Hirnixxl,
um einen solchen "Aufhebungsvertrag" wird es sich dann wohl handeln! Und günstiger? In welcher Beziehung?
18.08.2006 um 23:34 Uhr
Fayence,
finanziell natürlich.
Ich habe gehofft, dass es ein pauschale Antwort vielleicht bzgl. des Arbeitslosengeldes geben würde. Ich habe auch keine Idee worauf man alles achten sollte.
Der Hintergrund ist ein uns bevorstehendes personelles Fiasko. Diese Maßnahme wird sicher noch häufiger vorkommen. Natürlich ist es zweckmäßig, wenn einige "freiwillig" gehen und andere dafür ihren Arbeitsplatz behalten. Ich denke, ein bisschen Hintergrundwissen kann nicht schaden. Und ohne Wissen habe ein Problem damit, den MA zu empfehlen: annehmen oder ablehnen. Zumal das mit dem Fisako nicht im Betrieb bekannt ist.
18.08.2006 um 23:45 Uhr
Ich würde raten, dass die MAin sich beim Arbeitsamt und bei der Rentenstelle beraten läßt. Denn in dem Alter wird wohl eine neue Arbeit illusorisch sein. Und ausrechnen, was sie bei einer vorgezogenen Rente für minus macht und ob sie vom Arbeitsamt eine vierteljährliche Sperre für`s Arbeitslosengeld im Falle eines Aufhebungsvertrags bekommt, das kann der BR nicht, die Auskünfte muss sie sich schon dort holen und dann selbst entscheiden.
18.08.2006 um 23:50 Uhr
Hirnixxl, Pauschalantworten helfen doch wohl in den wenigsten Fällen weiter, genau so wie pauschal gestellte Fragen!
Zurück zum Ernst! Die Summen, die zum Teil in Aufhebungsverträgen angeboten werden, klingen zum Teil durchaus verlockend. ABER... es muss gerade in diesem Alter der Verlust an "staatlicher Rente" berücksichtigt werden, da gerade die letzten Beitragsjahre sehr entscheidend sind.
Die Kollegin hat im freien Arbeitsmarkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "Null Chance"! Auch wird sie mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld zu rechnen haben!
Ohne einen Rentenberater hinzugezogen zu haben, welcher die Verluste aufgrund des früheren Ausscheidens berechnet, würde ich jedem Angebot sehr zurückhaltend begegnen! Diese Rechnung sollte auf dem Tisch liegen und von Eurem AG ausgleichend berücksichtigt worden sein! Abgesehen davon, dass sich die Besteuerung von Abfindungen sehr nachhaltig und zu Ungunsten der AN geändert hat!
18.08.2006 um 23:52 Uhr
Fayence, wölfchen,
Danke,
ich bin doch ein bisschen schlauer geworden.
18.08.2006 um 23:58 Uhr
@ Fayence, ich bin immer wieder beeindruckt, wenn andere das, was ich eigentlich sagen will, so schön auf den Punkt bringen. Tatsächlich, und ohne Quatsch!!
19.08.2006 um 00:46 Uhr
@wölfchen Es ist evolutionstechnisch gesehen schon sehr erstaunlich: Die Eloquenz und der Esprit einer Frau können betörend sein, nicht wahr?
@Fayence Ich bin jetzt ein wenig gemein. Du bist bestimmt eine Vertreterin der Phrasenstrukturgrammatik, Unterkategorie Subsumption!
19.08.2006 um 02:01 Uhr
Kölner, wie beschied ich schon seinerzeit dem "einfachenIch" wer und was ich bin:
Doz. spec. prud. für angewandte Geisteswissenschaften... und als solche kann ich noch immer nicht anders. ;-)
20.08.2006 um 16:17 Uhr
Hallo Hirnixxl,
auch ganz wichtig ist die Information, dass die Abfindung spätestens bei Eintritt in ALG2 voll berechnet wird. Im Zweifelsfall erhält sie dann so lange keine Hilfe mehr, bis die Abfindung "verbraucht" ist. In der Regel ist eine Abfindung für einen AN grundsätzlich eine Nullnummer, wenn er/sie nicht bereits eine neue Stelle gefunden hat.
20.08.2006 um 20:19 Uhr
@ kölner logisches Denkvermögen beeindruckt mich stets bei Frauen, zumal, wenn es noch dazu mit Sachkenntnis untermauert ist und ich denke, da wir uns hier oft mit viel Schlechtigkeit befassen, dass ein freundliches anerkennendes Wörtchen auch für power- Frauen/ und Männer ein Sonnenstrahl sein kann, oder? Bei dem ganzen Haudrauf und Ellenbogengeschubse geht das zu leicht verloren. :-)
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