Erstellt am 17.08.2006 um 23:11 Uhr von Mona-Lisa
Ralph,
"Stellung des Vorsitzenden"
im § 26, III. Abs. BetrVG Fitting steht, was du suchst.
Erstellt am 17.08.2006 um 23:12 Uhr von Fayence
Ralph,
schaust Du z.B. hier:
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/betriebsratsvorsitzende.php
Du könntest natürlich auch eine Kommentierung zum BetrVG aufschlagen und einmal die Ausführungen zum § 26 nachlesen.
Erstellt am 20.08.2006 um 02:39 Uhr von Riedo
@Ralph
Natürlich kann er dass nicht. Er vertritt nur den BR im Rahmen seiner Beschlüsse.
Alle von ihm vorgenommenen "Einsamen" Handlungen und vermeintlichen Entscheidungen sind nichtig.
Druck Dir mal den § 23 BetrVG aus und übereiche ihm dieses als freundlichen Gruss deiner Kollegen. Mal sehen wie er dann Reagiert.
mfg Riedo
Erstellt am 20.08.2006 um 07:44 Uhr von Kölner
@Riedo
Da Du Dich in einem anderen fred schon ausreichend entblödet hast, hier nur kurz die Korrektur...
"Alle von ihm vorgenommenen "Einsamen" Handlungen und vermeintlichen Entscheidungen sind nichtig." - Das sieht der AG vermutlich anders und mitunter zu recht!
Erstellt am 20.08.2006 um 09:14 Uhr von Fayence
@ Riedo
Kann Kölner nur beipflichten.
Übrigens... das BGB ist hinsichtlich der Gültigkeit von "Willenserklärungen, Vertretung & Vollmacht etc." eine durchaus interessante und den Horizont bereichendere Lektüre....
Erstellt am 20.08.2006 um 10:30 Uhr von Mona-Lisa
@Riedo,
wurde deine Abwahl auch schon mal bei euch im Gremium diskutiert? Wenn ja, wie hast du dann deinen Abgang (zurück in`s Glied!) dann verhindern können?