Betriebsratvorsitzende Aufgaben und Rechte
Hallo mein Vorsitzender meint er kann alles entscheiden ohne die anderen BR Mitglieder zu informieren, und macht das auch). Ist das richtig, ich meine das er nur der 'Mund für den BR' ist kann mir jemand sagen wo ich das nachlesen , da ich etwas schwarz auf weiss brauche .Danke Ralph
Community-Antworten (6)
18.08.2006 um 01:11 Uhr
Ralph, "Stellung des Vorsitzenden" im § 26, III. Abs. BetrVG Fitting steht, was du suchst.
18.08.2006 um 01:12 Uhr
Ralph,
schaust Du z.B. hier:
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/betriebsratsvorsitzende.php
Du könntest natürlich auch eine Kommentierung zum BetrVG aufschlagen und einmal die Ausführungen zum § 26 nachlesen.
20.08.2006 um 04:39 Uhr
@Ralph
Natürlich kann er dass nicht. Er vertritt nur den BR im Rahmen seiner Beschlüsse.
Alle von ihm vorgenommenen "Einsamen" Handlungen und vermeintlichen Entscheidungen sind nichtig.
Druck Dir mal den § 23 BetrVG aus und übereiche ihm dieses als freundlichen Gruss deiner Kollegen. Mal sehen wie er dann Reagiert.
mfg Riedo
20.08.2006 um 09:44 Uhr
@Riedo Da Du Dich in einem anderen fred schon ausreichend entblödet hast, hier nur kurz die Korrektur... "Alle von ihm vorgenommenen "Einsamen" Handlungen und vermeintlichen Entscheidungen sind nichtig." - Das sieht der AG vermutlich anders und mitunter zu recht!
20.08.2006 um 11:14 Uhr
@ Riedo
Kann Kölner nur beipflichten.
Übrigens... das BGB ist hinsichtlich der Gültigkeit von "Willenserklärungen, Vertretung & Vollmacht etc." eine durchaus interessante und den Horizont bereichendere Lektüre....
20.08.2006 um 12:30 Uhr
@Riedo, wurde deine Abwahl auch schon mal bei euch im Gremium diskutiert? Wenn ja, wie hast du dann deinen Abgang (zurück in`s Glied!) dann verhindern können?
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