Ich bin Betriebsratsvorsitzender eines Betriebes mit über 250 MA. Nach BetrVG wäre eine Freistellung möglich. Wir hatten in der letzten Periode eine Betriebsvereinbarung über Splittung dieser Freistellung. Die haben wir gekündigt. Steht das BetrVG über Betreibsvereinbarungen? Der Arbeitgeber nimmt die Kündigung nicht an und will an den alten Strukturen festhalten (betriebliche Übung) Wir wollen aber eine Freistellung erreichen, da der Arbeitsaufwand enorm zugenommen hat.Der AG hat unsere Kündigung der Betriebsvereinbarung übrigens angeblich nie bekommen.