Ist die Information über eine Beschlussfassung an den Arbeitgeber notwendig?
Hallo ich habe mal eine Frage zu den Beschlüssen. Wenn wir einen Beschluss fassen, reichts es dann, wenn wir das in unserer Infotafel aushängen oder mussen wir den Arbeitgeber separat informieren. Im BetrVG konnte ich nichts über diesen Fall lesen.
Im Vorraus schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (12)
17.08.2006 um 14:03 Uhr
@Wolfgang Ganz allgemeine Antwort, weil wenig konkrete Frage: Manchmal reicht es, einen Beschluss zu protokollieren! Manchmal muss der AG benachrichtigt werden! Manchmal sollte die Belegschaft den Beschluss kennen! Manchmal ist ein Beschluss einfach nur unsinnig! Manchmal muss der Beschluss einem ArbGer. vorgelegt werden!
17.08.2006 um 14:41 Uhr
Danke Kölner,
aber der Fall ist so, dass unser Arbeitgeber Überstunden und eine zusätzliche Schicht sowie Wochenendarbeit beantragt hat. Wir wollen dem zwar zustimmen so lange es auf freiwilliger Basis erfolgt, aber reicht es dann dies nur an der Infotafel aus zuhängen oder müssen wir im die Info über den Beschluss seperat zukommen lassen.
17.08.2006 um 14:44 Uhr
@Wolfgang Wer ist denn Euer Ansprechpartner? Doch wohl der AG! Also bekommt auch nur er den Beschluss (schriftlich) mitgeteilt!
17.08.2006 um 14:52 Uhr
@Kölner
Das heißt es muß gar kein Aushang gemacht werden? Gibt es dafür auch eine gesetzliche Vorgabe?
17.08.2006 um 14:59 Uhr
@Wolfgang, für den Aushang ist der Arbeitgeber zuständig.
17.08.2006 um 15:00 Uhr
@mona-lisa der arbeitgeber muss aber doch keinen aushang machen.... der BR genausowenig.
bei den genannten punkten sind die AN vom AG zu informieren. die form obliegt dem AG
17.08.2006 um 15:04 Uhr
@paula, in welcher Form dies der AG bewerkstelligt, ist doch zweitrangig. Er ist für die Information zuständig. Der "Aushang" wird dann halt in der entsprechenden Abteilung angenagelt!
Für Wolfgang ist ausschlaggebend, dass dafür nicht der BR zuständig ist.
17.08.2006 um 15:07 Uhr
@mona-lisa na das sag ich doch... schön das wir uns einig sind.... hatte schon angst, dass ich eine schulung brauche :-)))))
17.08.2006 um 15:10 Uhr
@paula, bei diesem Thema würden wir uns aber in den Haaren liegen! ;-))
20.08.2006 um 05:08 Uhr
Moin....
Ist ja recht Lustig hier.........
Grundsätzlich soll derjenige der etwas von mir will, auch eine Antwort erhalten.
Wenn nun ein Beschluss aufgrund eines Anliegens / Forderung oder sonstigen Allerlei´s der GL an den BR ergeht, hat natürlich die GL das Recht, hiervon schriftlich informiert zu werden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Wer nun für den Mitteilung an die Belegschaft zuständig ist, kann doch wohl nicht zur Debatte stehen.
Wenn ich als Betriebsrat nicht nur als ewiger Jasager dastehen will, werde ich selbstverständlich - MEINE Kollegen über unsere Entscheidung durch eigenen Aushang Informieren. Hier habe ich dann Gelegenheit unsere Entscheidung näher zu erläutern. Oder glaubt etwa einer, dass die GL in Ihrem Aushang angibt wie schwer dem BR diese Entscheidung, vieleicht, gefallen ist???????
mfg Riedo
20.08.2006 um 09:56 Uhr
@Riedo In der gebotenen Kürze "Ist ja recht Lustig hier........." - klingt polemisch und genau diese Feststellung sollte Dir zum Nachdenken gereichen.
"Grundsätzlich soll derjenige der etwas von mir will, auch eine Antwort erhalten." - Mitunter kann man eine solche Aussage als richtig bezeichnen.
"Wenn nun ein Beschluss aufgrund eines Anliegens / Forderung oder sonstigen Allerlei´s der GL an den BR ergeht, hat natürlich die GL das Recht, hiervon schriftlich informiert zu werden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein." - Das ist ein wenig zu allgemein und in seiner Absolutheit nicht richtig.
"Wer nun für den Mitteilung an die Belegschaft zuständig ist, kann doch wohl nicht zur Debatte stehen." - Doch, genau das steht zur Debatte! Das Gesetz kennt auch Vorschriften, die es der einen oder der anderen Betriebspartei auferlegen, die Belegschaft zu informieren (ich nenne da mal BV's).
"Wenn ich als Betriebsrat nicht nur als ewiger Jasager dastehen will, werde ich selbstverständlich - MEINE Kollegen über unsere Entscheidung durch eigenen Aushang Informieren. Hier habe ich dann Gelegenheit unsere Entscheidung näher zu erläutern. Oder glaubt etwa einer, dass die GL in Ihrem Aushang angibt wie schwer dem BR diese Entscheidung, vieleicht, gefallen ist???????" - (DEINE Kollegen haben eigentlich ganz andere Probleme, aber das steht hier nicht zu Debatte.) Manche Entscheidungen/Beschlüsse des BR dürfen der Belegschaft gar nicht mitgeteilt werden.
22.08.2006 um 00:13 Uhr
@ Riedo
Hallo Riedo,
ich verfolge Deine Kommentare mit viel Interesse. Deine Kommentare sind m.E. nicht nur logisch, sondern auch ordentlich argumentiert. Mir scheint, dass der von (und zu) Kölner Deinem Wissen nicht ganz gewachsen ist und er sporalisch versucht mit seinen (agro) Kommentaren Dich nieder zu machen.
Lass Dich von den nicht unterkriegen und mach weiter so. Schöne Grüße Brazzo
Verwandte Themen
Beschlussfassung im Voraus
ÄlterHallo Miteinander, Kann ein GBR Beschluss bei einer Sitzung im Voraus beschlossen werden? (Einladung, Feste GBR Mitglieder, Beschlussfassung, Beschlussfähig alles konform) Hintergrund: Alle GBR Mitg
Eigenmächtiges Handeln des Betriebsratsvorsitzenden
ÄlterHallo Kollegen, ich habe gerade die TO zur unserer nächsten Sitzung erhalten und dort sind folgende TOP´s enthalten: 1.Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Passwortes durch den
Zugehörigkeit zum Konzernbetriebsrat
ÄlterGuten Tag zusammen. Folgende Situation Gesellschafter: der A und die B halten je 50% am Kapital der Firma C (§ 3 Abs. 2) die Beschlussfassung in der Gesellschaftsversammlung erfolgt mi
Betriebsratsentfernung leicht gemacht
ÄlterIch bin Betriebsratsvorsitzender in einem Sub-Sub Unternehmen (Zeitungszustellung) eines Zeitungsverlags einer Tageszeitung. Mit meiner Wahl zum Vorsitzenden wurde der Betriebsrat etwas ungemütlicher
Nochmal Abstimmung bzw. Beschlussfassung
ÄlterWir hatten zuletzt eine BR-Sitzung wo ein Beschluss anstand. 9 BR-Mitglieder anwesend. Vor Beschlussfassung haben 2 BR Mitglieder ausdrücklich erklärt an der Beschlussfassung nicht teilzunehmen. Be