Erstellt am 17.08.2006 um 12:03 Uhr von Kölner
@Wolfgang
Ganz allgemeine Antwort, weil wenig konkrete Frage:
Manchmal reicht es, einen Beschluss zu protokollieren!
Manchmal muss der AG benachrichtigt werden!
Manchmal sollte die Belegschaft den Beschluss kennen!
Manchmal ist ein Beschluss einfach nur unsinnig!
Manchmal muss der Beschluss einem ArbGer. vorgelegt werden!
Erstellt am 17.08.2006 um 12:41 Uhr von Wolfgang
Danke Kölner,
aber der Fall ist so, dass unser Arbeitgeber Überstunden und eine zusätzliche Schicht sowie Wochenendarbeit beantragt hat. Wir wollen dem zwar zustimmen so lange es auf freiwilliger Basis erfolgt, aber reicht es dann dies nur an der Infotafel aus zuhängen oder müssen wir im die Info über den Beschluss seperat zukommen lassen.
Erstellt am 17.08.2006 um 12:44 Uhr von Kölner
@Wolfgang
Wer ist denn Euer Ansprechpartner?
Doch wohl der AG! Also bekommt auch nur er den Beschluss (schriftlich) mitgeteilt!
Erstellt am 17.08.2006 um 12:52 Uhr von Wolfgang
@Kölner
Das heißt es muß gar kein Aushang gemacht werden?
Gibt es dafür auch eine gesetzliche Vorgabe?
Erstellt am 17.08.2006 um 12:59 Uhr von Mona-Lisa
@Wolfgang,
für den Aushang ist der Arbeitgeber zuständig.
Erstellt am 17.08.2006 um 13:00 Uhr von paula
@mona-lisa
der arbeitgeber muss aber doch keinen aushang machen.... der BR genausowenig.
bei den genannten punkten sind die AN vom AG zu informieren. die form obliegt dem AG
Erstellt am 17.08.2006 um 13:04 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
in welcher Form dies der AG bewerkstelligt, ist doch zweitrangig. Er ist für die Information zuständig. Der "Aushang" wird dann halt in der entsprechenden Abteilung angenagelt!
Für Wolfgang ist ausschlaggebend, dass dafür nicht der BR zuständig ist.
Erstellt am 17.08.2006 um 13:07 Uhr von paula
@mona-lisa
na das sag ich doch... schön das wir uns einig sind.... hatte schon angst, dass ich eine schulung brauche :-)))))
Erstellt am 17.08.2006 um 13:10 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
bei diesem Thema würden wir uns aber in den Haaren liegen! ;-))
Erstellt am 20.08.2006 um 03:08 Uhr von Riedo
Moin....
Ist ja recht Lustig hier.........
Grundsätzlich soll derjenige der etwas von mir will, auch eine Antwort erhalten.
Wenn nun ein Beschluss aufgrund eines Anliegens / Forderung oder sonstigen Allerlei´s der GL an den BR ergeht, hat natürlich die GL das Recht, hiervon schriftlich informiert zu werden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Wer nun für den Mitteilung an die Belegschaft zuständig ist, kann doch wohl nicht zur Debatte stehen.
Wenn ich als Betriebsrat nicht nur als ewiger Jasager dastehen will, werde ich selbstverständlich - MEINE Kollegen über unsere Entscheidung durch eigenen Aushang Informieren. Hier habe ich dann Gelegenheit unsere Entscheidung näher zu erläutern. Oder glaubt etwa einer, dass die GL in Ihrem Aushang angibt wie schwer dem BR diese Entscheidung, vieleicht, gefallen ist???????
mfg Riedo
Erstellt am 20.08.2006 um 07:56 Uhr von Kölner
@Riedo
In der gebotenen Kürze
"Ist ja recht Lustig hier........." - klingt polemisch und genau diese Feststellung sollte Dir zum Nachdenken gereichen.
"Grundsätzlich soll derjenige der etwas von mir will, auch eine Antwort erhalten." - Mitunter kann man eine solche Aussage als richtig bezeichnen.
"Wenn nun ein Beschluss aufgrund eines Anliegens / Forderung oder sonstigen Allerlei´s der GL an den BR ergeht, hat natürlich die GL das Recht, hiervon schriftlich informiert zu werden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein." - Das ist ein wenig zu allgemein und in seiner Absolutheit nicht richtig.
"Wer nun für den Mitteilung an die Belegschaft zuständig ist, kann doch wohl nicht zur Debatte stehen." - Doch, genau das steht zur Debatte! Das Gesetz kennt auch Vorschriften, die es der einen oder der anderen Betriebspartei auferlegen, die Belegschaft zu informieren (ich nenne da mal BV's).
"Wenn ich als Betriebsrat nicht nur als ewiger Jasager dastehen will, werde ich selbstverständlich - MEINE Kollegen über unsere Entscheidung durch eigenen Aushang Informieren. Hier habe ich dann Gelegenheit unsere Entscheidung näher zu erläutern. Oder glaubt etwa einer, dass die GL in Ihrem Aushang angibt wie schwer dem BR diese Entscheidung, vieleicht, gefallen ist???????" - (DEINE Kollegen haben eigentlich ganz andere Probleme, aber das steht hier nicht zu Debatte.) Manche Entscheidungen/Beschlüsse des BR dürfen der Belegschaft gar nicht mitgeteilt werden.
Erstellt am 21.08.2006 um 22:13 Uhr von Brazzo
@ Riedo
Hallo Riedo,
ich verfolge Deine Kommentare mit viel Interesse.
Deine Kommentare sind m.E. nicht nur logisch, sondern auch ordentlich argumentiert. Mir scheint, dass der von (und zu) Kölner
Deinem Wissen nicht ganz gewachsen ist und er sporalisch versucht mit seinen (agro) Kommentaren Dich nieder zu machen.
Lass Dich von den nicht unterkriegen und mach weiter so.
Schöne Grüße Brazzo