Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen
Hallo Forum, Problem: WIr haben als BR einer Stellenbesetzung (extern) nach §99 (2) 3 wiedersprochen, da wir interne Bewerber in ihrer Karierremöglichkeit benachteiligt sehen. Unsere Perso hat dies zur Kenntnis genommen und ihrerseits den Grund nicht anerkannt.
Die Frage, die sich uns jetzt stellt (Karrieremöglichkeiten sind leider nicht zwinged als Grund maßgeblich anerkannt; Basiskommentar BetrVG), wie wir jetzt ohne Arbeitsgerichtsverfahren aus der Sache heraus kommen können ??? Für Rückmeldungen bin ich sehr dankbar.
Community-Antworten (8)
17.08.2006 um 11:59 Uhr
jetzt ist doch der AG am zug. er muss wenn er die bewerberin trotzdem einstellen will das zustimmungsersetzungsverfahren betreiben. wenn ihr kein gerichtsverfahren wollt bleibt doch eigentlich nur ein weg: dem AG mitteilen, dass ihr nun doch zustimmt... aber das ist jetzt nicht wirklich schön für den BR
17.08.2006 um 12:01 Uhr
danke Paula, das würde bedeuten Sondersitzung und den Beschluss der vorangegangenen BR Sitzung widerrufen ???
17.08.2006 um 12:09 Uhr
@ramsesII das kann der AG aber ich denke er ist da nicht gut beraten. der geschilderte grund ist zwar nicht stichhaltig aber man könnte es unter sonstigen nachteil nach § 99 II Ziff. 3 BetrVG fassen.
also da sollte man als AG schon sehr vorsichtig sein.
@BR 76 als ich würde als BRV den AG mal fragen, ob er die sache nicht erneut zur abstimmung stellen möchte
17.08.2006 um 12:19 Uhr
BR1976,
habt Ihr mit Eurem AG z.B. Auswahlrichtlinien, Massnahmen zur beruflichen Weiterbildung etc. vereinbart, auf die Ihr Euch beziehen könntet?
17.08.2006 um 12:19 Uhr
Danke RamsesII und Paula, die BR Meinung war zu diesem Punkt schon sehr geteilt. WIe sieht es denn rechtlich aus, wenn der AG dem BR nun einen neuen Personaleinstellungsbogen (gleiche Person) vorlegt. Es gibt ja noch einen gültigen BR Beschluss, der die Verweigerung der Besetzung beinhaltet ???
17.08.2006 um 12:26 Uhr
na wenn es einen neuen antrag gibt und ihr zustimmt ist alles in butter. der erste ablehnende beschluss bezog sich ja nur auf dieses konkrete einstellungsbegehren des AG.
17.08.2006 um 12:30 Uhr
aber es handelt sich doch immer noch um die gleiche Person und um die gleiche Stelle.
Ist dies wirklich so einfach; das würde ja bedeuten dass der AG immer dann wenn er einen negativen Bescheid vom BR erhält, einfach einn Woche wieder einen neuen Antrag stellen kann.
17.08.2006 um 12:56 Uhr
sicher die gleiche stelle und die gleiche person. aber der AG kann doch so viele anträge stellen wie er möchte. immer und immer wieder. möglich ist das durchaus. warum soll das nicht möglich sein?
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