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Inflationsausgleichsprämie

S
Sanna
Mrz 2023 bearbeitet

Im Dezember und Januar sind zwei langjährige Kollegen in Ruhestand gegangen mit Eingruppierung von A10 und A13 (vollzeitbeschäftigt). Unsere Einstufung in die Entgeltgruppen/ Entlohnung erfolgt im Anhalt an den TV-L. Beide haben die 3000 Euro erhalten. Das Mitbestimmungsrecht wurde trotz einem davor gelegenen Hinweis im letzten Monatsgespräch übergangen. Das Thema wurde bereits im November besprochen. Von der Auszahlung haben wir erst im nächsten Monatsgespräch erfahren. Nun sieht die Geschäftsleitung nicht, dass damit auch für die übrigen Kolleg*innen Fakten geschaffen wurden. Sie verweigert nicht grundsätzlich die Zahlung, will die aber von den Geschäftszahlen, die erst im Juli vorliegen, abhängig machen. Kann das "in Rente gehen", ggf. als sachlicher Grund, nur den beiden den Betrag voll auszuzahlen, gelten? Wir denken ganz bestimmt nicht. Haben wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz jetzt auch alle anderen einen ggf. Schadensersatzanspruch darauf?

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Community-Antworten (12)

C
celestro

08.03.2023 um 10:50 Uhr

Diese Fragen gehören an einen RA gestellt (meiner Meinung nach).

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RudiRadeberger

08.03.2023 um 11:18 Uhr

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht :) , hier ist ja schließlich kein Schaden entstanden.

Grundsätzlich würde ich dem AG keine Böswilligkeit unterstellen. Immerhin haben zwei MA 3.000 Euro bekommen (vor Renteneintritt) und er ist bei den anderen auch auch nicht total abgeneigt. Ich würde ihm aber verdeutlichen, dass ihr auf eurem Mitbestimmungsrecht im Bezug auf die Verteilung besteht und dass er mit der Zahlung der vollen 3.000 Euro an die beiden Kollegen Fakten geschaffen hat, an denen er sich auch bei den Zahlungen an die anderen Kollegen orientieren muss.

Natürlich können die Auszahlungsbeträge in Zukunft unterschiedlich sein. Er muss diese Unterscheidungen aber sachlich und nachvollziehbar begründen können. Dass er den Betrag von der Geschäftslage im Juli abhängig machen möchte, könnt ihr beim Verteilprozess gleich mal kassieren. Die Geschäftslage hat ihn bei den beiden Kollegen auch nicht davon abgehalten, 3.000 Euro zu bezahlen.

R
rtjum

08.03.2023 um 11:32 Uhr

sind das die einzigen beiden bei Euch die die Prämie erhalten haben?

D
DummerHund

08.03.2023 um 12:48 Uhr

Ich halte es mal mit LEXOFFICE und daher für legitim wenn der AG bis Juli abwarten will. Was letztendlich aber nicht heißt das er sich nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten muss.

https://www.lexoffice.de/lohn/wissen/inflationspraemie/

J
jutti1965

08.03.2023 um 14:31 Uhr

wie sieht das aber mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus wenn das in Tarifverträgen nicht so gehandhabt wird und Mitarbeiter davon ausgeschlossen werden weil sie z.B.im Dezember nicht in der Lohnfortzahlung waren?

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DummerHund

08.03.2023 um 14:38 Uhr

Die Inflationsprämie hat ja nichts mit dem Lohn oder Krankheit zu tun, sondern ist ein Ausgleich wegen der hohen Lebenskosten.

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DummerHund

08.03.2023 um 14:38 Uhr

Die Inflationsprämie hat ja nichts mit dem Lohn oder Krankheit zu tun, sondern ist ein Ausgleich wegen der hohen Lebenskosten.

M
Moreno

08.03.2023 um 14:46 Uhr

Jutta in welchem Tarif denn?

J
jutti1965

08.03.2023 um 14:47 Uhr

das besagt der TV der igbce

M
Moreno

08.03.2023 um 14:57 Uhr

Würde ich an deiner Stelle mal zur Gewerkschaft gehen und fragen!

E
Engelchen27

08.03.2023 um 18:23 Uhr

@jutti1965: dafür gibt es die einfache Erklärung der IG BCE, dass bei z.B. Krankengeldbezug die Inflationsprämie nur der Krankenkasse helfen würde, die rechnen das nämlich aufs Krankengeld an und der AN geht plusminus Null raus. Ich kenne einige Betriebe, die mit ihrem Arbeitgeber Regelabreden verhandelt haben, dass die Leute die Inflationsprämie bekommen haben, aber erst, wenn sie aus dem Krankenstand wieder da waren. Und am Ende ist es wie immer: es ist ein Verhandlungsergebnis. Für diesen (aus Sicht des AN negativen Aspekt) ist an anderer Stelle irgendwas positives rausgekommen. Das gehört ja zum Gesamtpaket Flächentarif-Verhandlungen.

J
jutti1965

09.03.2023 um 09:19 Uhr

@Engelchen: Was aber wenn der TV besagt dass der MA mindestens 12 tage im Dezember in der Lohnfortzahlung gewesen sein muss um überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung zu haben und die Prämie erst imJjanuar ausbezahlt werden soll und der MA da schon wieder arbeitet, bzw. wieder in der Lohnfortzahlung ist?

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